Bauantrag für den Umbau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück FlNr. 531/3 und 541/9, Gmkg. Ebersberg, An der Weinleite 17, 19
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Technischen Ausschusses, 07.12.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Antragstellerin plant den Anbau (westlich des Haupthauses) zur Wohnraumerweiterung für das Hauptgebäude aufzustocken.
Geplant ist folgendes:
Aufstockung des Anbaus (8,20m x 6,33m) 51,9 m²
Neue Wandhöhe des Anbaus 6,20 m (talseitig)
Satteldach mit Dachneigung wie Bestand 23°
Nachdem es sich um eine Erweiterung des Bestandsgebäudes handelt sind weitere Stellplätze nicht erforderlich.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des einfachen Baulinienplanes Nr. 18, der eine nördliche Baulinie für das Grundstück vorschreibt. Der vorhandene Anbau der nun aufgestockt werden soll hält diese Baulinie bereits im Bestand nicht ein. Insofern ist nach Ansicht der Verwaltung, nachdem es sich um eine Aufstockung eines Bestandsgebäudes handelt, keine Befreiung erforderlich.
Im Übrigen richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 BauGB. Größenvergleichbare Baukörper sind in der Umgebung vorhanden. Insofern fügt sich das Vorhaben ein.
Beschluss
Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Bauantrag wegen Umbau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung in 85560 Ebersberg, An der Weinleite 19, FlNr. 531/3, 541/9, Gemarkung Ebersberg und erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.01.2022 11:31 Uhr