Ortsabrundungssatzung Hörmannsdorf Ost; Einleitungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 14.02.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 14.02.2017 ö beschließend 8

Sachverhalt

In der Sache wird Bezug genommen auf die TA-Sitzung vom  20.09.2016 (TOP 2, öffentlich). Damals wurde im Rahmen eines Antrags auf Vorbescheid für das Grundstück FlNr. 1995/1, Gemarkung Ebersberg die Errichtung eines Wohnhauses mit einer Grundfläche von 21 x 10 Metern beantragt.

Nach den Feststellungen des Landratsamtes Ebersberg (vgl. Schreiben vom 20.10.2016) ist das Vorhaben unzulässig, da es öffentlich-rechtlichen Vorschriften widerspricht. Die südliche Teilfläche des Grundstücks, auf dem das Vorhaben realisiert werden soll, ist bauplanungsrechtlich dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen.

Um das Vorhaben realisieren zu können, müsste für diesen Bereich eine Einbeziehungssatzung (§ 34 Abs. 4  Satz 1 Nr. 3 BauGB) erlassen werden. Dies wurde bereits in der Sitzung am 20.09.2016 in Erwägung gezogen. In der Anlage ist ein Vorschlag für den Umgriff beigefügt.

Die Satzung wird nach einem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren (§ 34 Abs. 6 BauGB), vergleichbar dem vereinfachten Verfahren für Bebauungspläne aufgestellt, zu dem sich die Öffentlichkeit äußern kann.

Mit dem Antragsteller wäre noch eine städtebauliche Vereinbarung über die Übernahme sämtlicher Kosten, die im Zusammenhang mit der Planung entstehen, abzuschließen.

In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung noch daraufhin, dass das Grundstück geteilt werden soll und damit für das nördliche Gebäude (Haus-Nr. 12) Grunddienstbarkeiten für Wasser- und Kanalleitungsrechte zu Lasten der südlichen Teilfläche erforderlich werden, da ansonsten das nördliche Grundstück dann nicht mehr als erschlossen gilt.    

Beschluss

Der Technische Ausschuss fasst, vorbehaltlich der Unterzeichnung einer städtebaulichen Vereinbarung durch den Antragsteller, den Einleitungsbeschluss zur Aufstellung einer Einbeziehungssatzung für den östlichen Bereich des Weilers Hörmannsdorf entsprechend dem Vorschlag der Bauverwaltung.

Der ausgearbeitete Satzungsentwurf ist dem Technischen  Ausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.07.2019 09:53 Uhr