Datum: 23.07.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:03 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:03 Uhr bis 21:35 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung.pdf
Download Niederschrift nur öff.pdf
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1. Ehrung Feuerwehrmitglieder
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Sitzung des Stadtrates
|
23.07.2024
|
ö
|
informativ
|
1 |
Sachverhalt
Erster Bürgermeister Proske dankt den anwesenden langjährigen Mitgliedern der Feuerwehr Ebersberg und ihrem Kommandanten für ihr großes Engagement und ihren ehrenamtlichen Einsatz. Für 25 Jahre im Feuerwehrdienst werden die Kameradin Sonja Zettler und die Kameraden Michael Proske und Franz Zitzelsberger sowie für seine langjährige Tätigkeit als Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Oberndorf der Kamerad Johannes Reichert mit der Medaille der Stadt Ebersberg geehrt.
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2. Ehrung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Sitzung des Stadtrates
|
23.07.2024
|
ö
|
informativ
|
2 |
Sachverhalt
Bürgermeister Proske ehrt Stadtrat Ried für seine 40-jährige Tätigkeit im Stadtrat und zeitweise auch als stellvertretender Bürgermeister.
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3. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 07.05.2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Sitzung des Stadtrates
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23.07.2024
|
ö
|
informativ
|
3 |
Sachverhalt
In der nichtöffentlichen Sitzung am 07.05. ist über einen Pacht- und einen Zuschussantrag und über die Vergabe der Arbeiten zur Kanalsanierung befunden sowie Spenden angenommen worden.
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4. Vorstellung der Jahresrechnung 2023
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Sitzung des Stadtrates
|
23.07.2024
|
ö
|
informativ
|
4 |
Sachverhalt
Der Jahresabschluss 2023 ist erstellt, konnte aber noch nicht geprüft werden. Dies wird im Herbst 2024 erfolgen, so dass die Feststellung der Jahresrechnung und die Entlastung in der Sitzung des Stadtrats am 17.Dezember 2024 erfolgen kann.
Herr Gibis stellt die wesentlichen Ergebnisse anhand einer Präsentation (s. Anlage) vor.
Dokumente
Download Jahresrechnung 2023 - Präsentation STR 23.07.2024.pdf
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5. Entlastung zur Jahresrechnung 2023
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Sitzung des Stadtrates
|
23.07.2024
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Sachverhalt
Der Tagesordnungspunkt kann nicht beraten werden, da die Jahresrechnung erst im Herbst 2024 geprüft wird und erst dann die Entlastung in der Stadtratssitzung am 17. Dezember 2024 erteilt werden kann.
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6. Beratung und Beschlussfassung über die erste Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 07. Mai 2020
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Finanzen, Wirtschaft und Digitales
|
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales
|
16.07.2024
|
ö
|
vorberatend
|
4 |
Stadtrat
|
Sitzung des Stadtrates
|
23.07.2024
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Sachverhalt
Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2024 einschließlich der Konsolidierungsbeschlüsse ist vereinbart worden, das Sitzungsgeld von 45 € pro Stadtratsmitglied auf 35 € zu senken.
Dafür muss § 3 Absatz 2, Satz 1 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts geändert werden.Die Änderung kann mit Wirksamkeit der ersten Nachtragssatzung umgesetzt werden, von einer Rückwirkung wird abgeraten. Sollte im Stadtrat die einhellige Ansicht bestehen, die Satzungsregelung schon von Anfang 2024 umzusetzen, so bleibe der Weg des freiwilligen Verzichts auf 10 € pro Stadtratsmitglied pro Sitzung von Januar bis Juli. Da die Abrechnung noch nicht erfolgt ist, würde eine E-Mail an kaemmerei@ebersberg.de genügen, mit der Verzicht auf 10 € pro Sitzung seit Januar 2024 erklärt wird.Alle anderen Regelungen dieser Satzung bleiben unverändert. Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Digitales hat sich in seiner Sitzung am 16.07.2024 mit der Sache befasst und die Empfehlung bei zwei Gegenstimmen beschlossen.
Diskussionsverlauf
Im Kreise der Stadträte wird über die Wirkung der Reduzierung des Sitzungsgeldes diskutiert. Auf der einen Seite wird hervorgehoben, dass diese Reduzierung ein Zeichen in die Verwaltung hinein und die Einwohnerschaft gesetzt werden soll, auf der anderen Seite wird bedauert, dass die Wirkung für den Haushalt zu vernachlässigen wäre, es aber angesichts der Verringerung schwieriger sei, z.B. junge Leute für dieses Ehrenamt zu gewinnen.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die erste Änderungssatzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3
Abstimmungsbemerkung
bei Abwesenheit von Stadträtin Behounek
Dokumente
Download 1. Änderungssatzung örtliche Verfassung.pdf
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7. Beratung und Beschlussfassung über die Verordnung der Stadt Ebersberg über die Festsetzung von Parkgebühren
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Finanzen, Wirtschaft und Digitales
|
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales
|
16.07.2024
|
ö
|
vorberatend
|
5 |
Stadtrat
|
Sitzung des Stadtrates
|
23.07.2024
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Sachverhalt
Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2024 einschließlich der Konsolidierungsbeschlüsse ist vereinbart worden, die Parkgebühren in Ebersberg von 0,60 € auf 1,20 € zu erhöhen.
Dieses wird mit der in der Anlage mitgesendeten Verordnung umgesetzt. Es gibt allerdings noch einen kleinen Bereich, in dem noch fünf Parkuhren zum Einsatz kommen (Südseite der nördl. Sieghartstraße). Da diese Uhren nicht auf die neue Gebühr umgerüstet werden können, gilt dort weiterhin die bisherige Gebührenhöhe (Höchstparkdauer 2 Stunden á 0,60 €).
Es wird gerade geprüft, ob der Bereich mit einem Parkscheinautomaten belegt oder ob dort wie auf der anderen Straßenseite auch ein parkscheibenpflichtiger Bereich eingerichtet werden kann.
Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Digitales hat sich in seiner Sitzung am 16.07.2024 mit der Sache befasst und die Empfehlung einstimmig beschlossen.
Diskussionsverlauf
Auf Nachfrage teilt Bürgermeister Proske mit, dass die Einnahmen durch die Änderung der Parkgebühren von 80.000 € pro Jahr auf rund 160.000 € pro Jahr steigen werden.
Es wird bemängelt, dass es zu der Verdoppelung der Parkgebühren keine Stellungnahme aus dem ISEK heraus gibt. Bürgermeister Proske weist auf die Beratungen im AK Verkehr und im Technischen Ausschuss hin, ebenso wird auf das Mobilitätskonzept Bezug genommen.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Verordnung der Stadt Ebersberg über die Festsetzung von Parkgebühren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1
Dokumente
Download Parkgebührenverordnung_24 1. Entwurf.pdf
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8. Beratung und Beschlussfassung über eine Änderung der Gebührensatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Ebersberg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Finanzen, Wirtschaft und Digitales
|
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales
|
16.07.2024
|
ö
|
vorberatend
|
6 |
Stadtrat
|
Sitzung des Stadtrates
|
23.07.2024
|
ö
|
beschließend
|
8 |
Sachverhalt
Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2024 einschließlich der Konsolidierungsbeschlüsse ist vereinbart worden, die Gebühren im Friedhof- und Bestattungswesen zu erhöhen.
Die letzte Gebührenkalkulation stammt aus dem Jahr 2012.
Seinerzeit hat der Stadtrat entschieden, von einer Kostendeckung inklusive der kalkulatorischen Kosten abzusehen, da die dann folgende Gebührensteigerung als unzumutbar eingeschätzt worden ist.
Um die Einnahmesituation kurzfristig zu verbessern, könnten die Gebühren im Rahmen der damaligen Kalkulation angehoben werden, indem 10% der kalkulatorischen Kosten oder sogar die Hälfte der kalkulatorischen Kosten hinzugerechnet wird.
Bislang wurden die Gebühren im Rahmen der bisherigen Kalkulation erhoben nach:
bei 10% Kalkulatorischer Kosten würden erhoben werden:
und bei 50% würden dann erhoben werden:
Das würde zu folgenden zukünftig zu erhebenden Gebühren führen:
Leichenhausgebühren: bisher neu neu Leichenhausgebühr für Erdbestattungen, Erw. u. Kinder über 6: 200 € 220 € 220 €
Leichenhausgebühr für Erdbestattungen, Kinder unter 6: 100 € 110 € 110 €
Urnenbestattungen: 150 € 170 € 170 €
Heizung pro Tag: 10 € 30 € 30 €
Kühlvitrine pro Tag: 30 € 50 € 50 €
Bestattungsgebühren(bei Kindern bis 6: 50%): bisher neu neu
Grunddekoration 80 € 80 € 80 €
Öffnen und Schließen eines Erdgrabes bis 1,75 m: 161 € 191 € 191 €
Öffnen und Schließen eines Erdgrabes bis 2,50 m: 189 € 219 € 219 €
Frostzuschlag: 22 € 52 € 52 €
Bereitstellung der Träger: 133 € 163 € 163 €
Urnenbeisetzung ohne Trauerfeier: 49 € 79 € 79 €
Urnenbeisetzung mit Trauerfeier: 49 € 79 € 79 €
Öffnen und Schließen des Urnengrabes: 49 € 79 € 79 €
Reinigen der Aussegnungshalle: 21 € 41 € 41 €
Beisetzungen Gedenkstätte Sternenkinder: 56 € 112 € 112 €
Verwaltungsgebühren: bisher neu neu
Erlaubnis Bestattg. And. Personen/Exhumierg.: 35 € 50 € 50 €
Zulassung von Gewerbebetrieben einmalig: 35 € 50 € 50 €
Zulassung von Gewerbebetrieben bis zu 5 Jahre: 300 € 315 € 315 €
Genehmigung Grabmal, Einfriedg. 35 € 50 € 50 €
Ausfertigen oder Umschreiben Graburkunde: 15 € 15 € 15 €
Genehmigung Bestattung vor o. nach Frist: 15 € 15 € 15 €
Ausstellung Leichenpass 35 € 50 € 50 €
Grabgebühren: bisher 10 % kK 50%
Einzelgrab normal 610 € 645 € 760€
Doppelgrab normal 1.215 € 1.290 € 1.515 €
Familiengrab normal 1.825 € 1.935 € 2.275 €
Kindergrab 305 € 325 € 380 €
Urnengrab 610 € 645 € 760 €
Urnenbaum 910 € 1.130 € 1.325 €
Jede Tieferlegung wird mit zusätzlich 150 € berechnet.
Für Wahlgräber wurde bislang 245 €/qm berechnet, hier werden 260 €/qm vorgeschlagen.
Bei Urnenbäumen für Auswärtige wird wegen der Endlichkeit der Plätze ein Zuschlag von 100 % erhoben.
Seitens der Verwaltung wird eine moderate Erhöhung der Gebühren empfohlen.
Unabhängig davon müsste die Gebührenkalkulation aber neu aufgelegt werden, da der Zeitraum für eine Neukalkulation bereits überschritten ist. Dann könnten die Gebühren ggfs. ein weiteres Mal erhöht werden (Zweistufenmodell).
Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Digitales hat sich in seiner Sitzung am 16.07.2024 mit der Sache befasst und die Erhöhung der Grabgebühren unter Berücksichtigung von 50 % der kalkulatorischen Kosten empfohlen.
Diskussionsverlauf
Im Stadtrat entspannt sich eine Erörterung über die momentane Grünanlagen- und Wegepflege-Situation vor allem auf dem alten Friedhof. Es wird darum gebeten, hier angesichts der diesjährigen besonderen Wetterlage möglichst schnell mit den Mitarbeitern der Gärtnerei den Friedhofsgärtner zu unterstützen.
Bürgermeister Proske trägt vor, dass das so bereits gemacht wird, z.B. die Änderung der Grünbekämpfung auf den Kieswegen aber um einiges aufwendiger ist. Die Idee, Asylbewerber in den Arbeitsprozess einzubinden, wird bereits geprüft.Zur Gebührenhöhe kündigt er an, dass es nach der nächsten Neukalkulation höchstwahrscheinlich eine weitere Erhöhung geben wird. Das war einer der Gründe des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales, die Gebühren jetzt schon etwas kräftiger zu erhöhen als von der Verwaltung vorgeschlagen war.
Beschluss
Der Stadtrat ändert die Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Ebersberg in den §§ 3 – 6 mit der Variante Gebühren mit 50 % kalkulatorischer Kosten:
Leichenhausgebühren: bisher neu Leichenhausgebühr für Erdbestattungen, Erw. u. Kinder über 6: 200 € 220 €
Leichenhausgebühr für Erdbestattungen, Kinder unter 6: 100 € 110 €
Urnenbestattungen: 150 € 170 €
Heizung pro Tag: 10 € 30 €
Kühlvitrine pro Tag: 30 € 50 €
Bestattungsgebühren(bei Kindern bis 6: 50%): bisher neu Grunddekoration 80 € 80 €
Öffnen und Schließen eines Erdgrabes bis 1,75 m: 161 € 191 €
Öffnen und Schließen eines Erdgrabes bis 2,50 m: 189 € 219 €
Frostzuschlag: 22 € 52 €
Bereitstellung der Träger: 133 € 163 €
Urnenbeisetzung ohne Trauerfeier: 49 € 79 €
Urnenbeisetzung mit Trauerfeier: 49 € 79 €
Öffnen und Schließen des Urnengrabes: 49 € 79 €
Reinigen der Aussegnungshalle: 21 € 41 €
Beisetzungen Gedenkstätte Sternenkinder: 56 € 112 €
Verwaltungsgebühren: bisher neu
Erlaubnis Bestattg. And. Personen/Exhumierg.: 35 € 50 €
Zulassung von Gewerbebetrieben einmalig: 35 € 50 €
Zulassung von Gewerbebetrieben bis zu 5 Jahre: 300 € 315 €
Genehmigung Grabmal, Einfriedg. 35 € 50 €
Ausfertigen oder Umschreiben Graburkunde: 15 € 15 €
Genehmigung Bestattung vor o. nach Frist: 15 € 15 €
Ausstellung Leichenpass 35 € 50 €
Grabgebühren: bisher 50 % kK
Einzelgrab normal 610 € 760 €
Doppelgrab normal 1.215 € 1.515 €
Familiengrab normal 1.825 € 2.275 €
Kindergrab 305 € 380 €
Urnengrab 610 € 760 €
Urnenbaum 910 € 1.325 €
Jede Tieferlegung wird mit zusätzlich 150 € berechnet.
Für Wahlgräber wurde bislang 245 €/qm berechnet, zukünftig dann 260 €/qm.
Bei Urnenbäumen für Auswärtige wird wegen der Endlichkeit der Plätze ein Zuschlag von 100 % erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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9. Bauland Hörmannsdorf Nord - zweites Vergabeverfahren
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Technischer Ausschuss
|
Sitzung des Technischen Ausschusses
|
06.02.2024
|
nö
|
beschließend
|
11 |
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss
|
Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses
|
20.02.2024
|
ö
|
vorberatend
|
8 |
Finanzen, Wirtschaft und Digitales
|
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales
|
12.03.2024
|
ö
|
beschließend
|
2 |
Stadtrat
|
Sitzung des Stadtrates
|
19.03.2024
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss
|
Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses
|
25.06.2024
|
nö
|
beschließend
|
8 |
Finanzen, Wirtschaft und Digitales
|
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales
|
16.07.2024
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Stadtrat
|
Sitzung des Stadtrates
|
23.07.2024
|
ö
|
beschließend
|
9 |
Sachverhalt
Nachdem im ersten Vergabeverfahren vier Grundstücke im Bauland Hörmannsdorf Nord nicht verkauft werden konnten (Grundstücke Nr. 3 mit 494 qm, Nr. 4 mit 731 qm, Nr. 7 mit 818 qm, Nr. 8 mit 655 qm) hatte sich der Technische Ausschuss in seiner Sitzung am 06.02. zunächst einmal nichtöffentlich über das weitere Vorgehen ausgetauscht und sich einstimmig für die Durchführung eines zweiten Vergabeverfahrens mit höheren Einkommens- und Vermögensgrenzen ausgesprochen. Es sollte versucht werden, das Vergabeverfahren so zu straffen, dass ein möglicher Verkauf der Grundstücke noch in diesem Haushaltsjahr abgewickelt werden kann.
Der Bebauungsplan jedenfalls soll bestehen bleiben.
Der Umwelt-Sozial- und Umweltausschuss hat diese Haltung in seiner Sitzung am 20.02.24 einstimmig bestätigt.
Daraufhin hat der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Digitales in seiner Sitzung am 12.03. Kriterienkatalog für das zweite Vergabeverfahren im Bauland Hörmannsdorf überarbeitet. Im zweiten Vergabeverfahren wurde die Abgabefrist von vorher 3 Monaten zur Straffung des Verfahrens auf 6 Wochen verkürzt. Das wurde als zumutbar eingeschätzt mit dem vorgeschlagenen Vorgehen, die Einkommens- und Vermögensunterlagen erst im Falle eines Zuschlags vorlegen zu müssen.
Als Baulandpreis wurde nach den Erfahrungen aus dem ersten Vergabeverfahren nur eine moderate Preiserhöhung von 50 €/qm beschlossen. Zudem sollte vermieden werden, zu nah an die die Marktpreise heranzukommen.
Der Stadtrat hat sich diese Empfehlung in seiner Sitzung am 19.03.2024 zu Eigen gemacht.
Das entsprechende Vergabeverfahren ist noch Ende März gestartet worden, Abgabefrist war der 31. Mai 2024.
Es ging bis zum 31.05.2024 keine Bewerbung ein. Damit ist das Vergabeverfahren gescheitert, es kommt zu keiner Vergabe.
Da der Erlös aus den beabsichtigten Grundstücksverkäufen als Einnahme im Haushalt 2024 geplant ist, gilt es, die Grundstücke nun einem freien Verkauf zuzuführen, Mindestpreis 1.050 €/qm zzgl. Erschließung.
Der Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss hat sich dieser Einschätzung in seiner Sitzung am 25.06.2024 angeschlossen.
Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Digitales hat sich in seiner Sitzung am 16.07.2024 mit der Sache befasst.
Diskussionsverlauf
Es wird um einen Bericht in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales gebeten.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt nach dem Scheitern des zweiten Vergabeverfahrens Hörmannsdorf den freien Verkauf der betreffenden Grundstücke zu einem Mindestpreis in Höhe von 1.050 €/qm zzgl. Erschließungskosten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Dokumente
Download 200915_Endfassung_BP Ebe_Hörmannsdorf_Gesamtplan.pdf
Download Lageplan Parzellennummern-Fortführungsnachweis.pdf
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10. 19. Änderung des Flächennutzungsplanes Bereich westlich der Hohenlindener Straße, östlich der Schwabener Straße;
Behandlung der Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB);
Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Technischer Ausschuss
|
Sitzung des Technischen Ausschusses
|
09.07.2024
|
ö
|
vorberatend
|
7 |
Stadtrat
|
Sitzung des Stadtrates
|
23.07.2024
|
ö
|
beschließend
|
10 |
Sachverhalt
A. Vorgeschichte:
Der Stadtrat der Stadt Ebersberg fasst am 19.03.2024 den Einleitungsbeschluss für die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich westlich der Hohenlindener Straße.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 22.04.2024 bis 23.05.2024.
B. Stellungnahmen:
1. Keine Rückmeldung haben abgegeben.
1.1 Regionaler Planungsverband
1.2 Landratsamt Ebersberg, Wasserrecht
1.3 Landratsamt Ebersberg, Untere Immissionsschutzbehörde
1.4 Landratsamt Ebersberg, staatl. Abfallrecht, Altlasten
1.5 Landratsamt Ebersberg, Gesundheitsamt
1.6 Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
1.7 Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
1.8 Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
1.9 Kreisbrandinspektion Ebersberg
1.10 Polizeiinspektion Ebersberg
1.11 Kreisjugendring
1.12 Evang.-Luther. Pfarramt
1.13 Katholisches Pfarramt
1.14 Erzbischöfliches Ordinariat München
1.15 Deutsche Telekom AG
1.16 Vodafone Kabel Deutschland GmbH
1.17 Energienetze Bayern GmbH & Co.KG
1.18 Bayernwerk Netzcenter Ampfing
1.19 Stadt Grafing
1.20 Markt Kirchseeon
1.21 Gemeinde Forstinning
1.22 Gemeinde Hohenlinden
1.23 Gemeinde Anzing
1.24 Gemeinde Frauenneuharting
1.25 Bund Naturschutz Ebersberg
1.26 Landesbund für Vogelschutz, Markt Schwaben
1.17 Staatliches Bauamt Rosenheim
2. Keine Einwände / Bedenken haben vorgetragen:
2.1 Regierung von Oberbayern, Schreiben vom 19.04.2024
2.2 Landratsamt Ebersberg, Bauleitplanung, Schreiben vom 21.05.2024
2.3 Landratsamt Ebersberg, Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 23.05.2024
2.4 Gemeinde Steinhöring, Schreiben vom 19.04.2024
3. Es wurden keine Stellungnahmen mit Anregungen oder Bedenken vorgetragen
Von Seiten der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Nein
Der Stadtrat nimmt Kenntnis von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 BauGB.
Der Stadtrat billigt die 19. Flächennutzungsplanänderung für den Bereich westlich der Hohenlindener Straße mit Begründung und Umweltbericht ohne Änderungen in der Fassung vom 09.07.2024.
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.
Der Technische Ausschuss hat sich in seiner Sitzung am 09. Juli mit der Sache befasst und einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss gefasst.
Beschluss
- Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden zur Kenntnis genommen.
- Der Stadtrat billigt die 19. Änderung des Flächennutzungsplans einschließlich Begründung mit Umweltbericht ohne Änderungen in der Fassung vom 09.07.2024.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Dokumente
Download 19.Änderung FNP BEGRÜNDUNG 240212- frühzeitige Beteiligung.pdf
Download 19.Änderung FNP VORENTWURF 240212 - frühzeitige Beteiligung.pdf
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11. 14. Änderung des Flächennutzungsplanes; Gewerbegebiet östlich der Schwabener Straße;
Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB);
Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Technischer Ausschuss
|
Sitzung des Technischen Ausschusses
|
09.07.2024
|
ö
|
vorberatend
|
9 |
Stadtrat
|
Sitzung des Stadtrates
|
23.07.2024
|
ö
|
beschließend
|
11 |
Sachverhalt
Stadtrat Riedl ist gemäß Art 49 der Gemeindeordnung von der Beratung ausgeschlossen.
In der Sache wird auf den Beschluss des Stadtrates vom 17.12.2020, TOP 5, öffentlich, verwiesen.
In dieser Sitzung wurden die Stellungnahmen im ersten Verfahrensschritt für die 14. Flächennutzungsplanänderung behandelt und beschlossen, die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist einmal die Darstellung eines urbanen Gebietes (MU) im südlichen Bereich des Plangebietes. Hier soll die Möglichkeit geschaffen werden, einem ortsansässigen Software-Unternehmen, das schon seit längerem auf der Suche nach einem Betriebsstandort ist, eine Ansiedlung zu ermöglichen. Zur Stand-
ortsicherung des ortsansässigen Unternehmens ist deshalb unmittelbar südlich im An-
schluss an die bestehenden Sondergebiets- bzw. Gewerbeflächen eine bauliche Ent-
wicklung vorgesehen.
In der Planung sollen auch innovative Betriebsideen und -strukturen Eingang finden.
Es soll ein an ökologischen Grundsätzen orientiertes Business-Center im Sinne einer
gemischten Nutzung entstehen, in dem mehrere Firmen und Dienstleister angesiedelt werden sollen.
Ziel und Zweck der Planung ist es, unter dem Aspekt einer geordneten städtebaulichen
Entwicklung sowie unter besonderer Berücksichtigung topographischer und natur-
schutzfachlicher Belange, im Plangebiet ein funktions- und sachgerechtes Angebot an
entsprechenden Flächen bereitzustellen und langfristig zu sichern. Mit der planungs-
rechtlichen Sicherung des neuen Betriebsstandortes wird auch ein wichtiger Beitrag
zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes sowie zum Erhalt und zur Schaffung wohn- ortnaher Arbeitsplätze in Ebersberg geleistet.
Die Darstellung des Flächennutzungsplans entspricht allerdings nicht der beabsichtig-
ten Nutzung. Deshalb ist es zur Umsetzung dieser städtebaulichen Zielvorstellungen
erforderlich, den derzeit rechtswirksamen Flächennutzungsplan für den angegebenen
Teilbereich zu ändern. Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 216.
Zum anderen wird der nördlich angrenzende Bereich des rechtswirksamen Bebauungsplanes Nr. 198.1 - 1. Änderung „SO Schwabener Straße“ im Wege der Berichtigung angepasst. Die vorgenannte Bebauungsplanänderung hatte die Festsetzung eines Gewerbegebietes statt eines Sondergebietes zum Inhalt. Das Verfahren wurde gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchgeführt. Im Rahmen der 14. Flächennutzungsplanänderung erfolgt nun auch die Berichtigung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 3 Halbsatz 3 BauGB von Sonder- in Gewerbegebiet.
Im Weiteren sieht der Entwurf der 14. Flächennutzungsplanänderung die Darstellung von Grünflächen und einer Ortsrandeingrünung vor.
Darüber hinaus bestehen keine Änderungen im vorliegenden Plan. Der Technische Ausschuss hat sich in seiner Sitzung am 09 Juli mit der Sache befasst und empfohlen, den Entwurf der 14. Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 09.07.2024 zu billigen und hierfür die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Nein
Diskussionsverlauf
StR Peis hätte sich eine Prüfung gewünscht, ob mit dieser Flächennutzungsplanänderung eine mögliche Trasse einer landschaftsverträglichen Ortsumfahrung nicht mehr möglich sein wird.
Beschluss
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Entwurf der 14. Flächennutzungsplanänderung für den Bereich östlich der Schwabener Straße und der Anpassung des für den Bereich des rechtswirksamen Bebauungsplanes Nr. 198.1 in der Fassung vom 09.07.2024 und beschließt
- den Entwurf der 14. Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 09.07.2024 zu billigen
und
- hierfür die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Stadrat Riedl nimmt wegen Art. 49 GO nicht an der Abstimmung teil.
Dokumente
Download EBE-FNP_14.Änderung+Berichtigung-Begründung+Umweltbericht_240709.pdf
Download EBE-FNP_14.Änderung+Berichtigung-Entwurf_240709-V02.pdf
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12. Zuschüsse zur Generalsanierung der Kirchturmuhr
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Sitzung des Stadtrates
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23.07.2024
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ö
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beschließend
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12 |
Sachverhalt
Die Kirchturmuhr als öffentliche Uhr dient seit je her in besonderer Weise dem öffentlichen Interesse. Nach dem Bayerischen Gemeindeedikt von 1818/1834 bzw. der bayerischen Gemeindeordnung aus dem Jahr 1869 oblagen die Herstellung und Unterhaltung der Kirchturmuhr der politischen Gemeinde. Die Gemeindeordnung von 1952 listet diese jedoch - wohl aufgrund der nun geringeren öffentlichen Bedeutung - nicht mehr als gemeindlichen Aufgabe auf. Insofern besteht eine Rechtsunsicherheit, wer Eigentümer oder Unterhaltspflichtiger der Uhr ist: Das Landbauamt als Gebäudeeigentümer, die Pfarrei als Sachaufwandsträger des Inventars der Kirche oder die Stadt, fußend auf der alten Gemeindeordnung bzw. dem öffentlichen Interesse.
1966 beschloss der Stadtrat auf Initiative von Markus Krammer, die Turmuhr instand zu setzen. Auch seitdem hat die Stadt kleinere Reparaturen oder Wartungen getragen, die nur alle paar Jahre im zumeist dreistelligen Kostenbereich anfielen.
In 2023 hat sich der Verkehrs- und Verschönerungsverein (VVE) der Sache angenommen, nachdem die Uhr vermehrt Probleme machte.
Eine Generalsanierung der Uhr durch einen spezialisierten Uhrmacher wurde initiiert und von November 2023 bis Mai 2024 durchgeführt. Auf die entsprechenden Berichte in der Presse und im Stadtmagazin sowie in einem Beitrag des Bayerischen Fernsehens sei verwiesen.
Im USK vom 24.10.2023 berichtete der Erste Bürgermeister über das Vorhaben. Zur Finanzierung setzte der Verkehrs- und Verschönerungsverein neben einem Eigenanteil auf Spenden sowie jeweils 1/3 der Kosten – maximal jedoch je 10.000 EUR – von Stadt und Pfarrei.
Nach der Endabrechnung beantragt der Verkehrs- und Verschönerungsverein einen Zuschuss von der Stadt in Höhe von 6.102,17 EUR. Dieser errechnet sich wie folgt:
Kosten gesamt: 34.630,15 €
./. Spenden 17.425,80 €
./. Beitrag VVE -5.000,00 €
Verbleiben: 12.204,35 €
davon je 50% Stadt / Pfarrei 6.102,17 €
informell: 1/3 der Kosten wären 11.543,38 €
Des Weiteren hat die Kath. Kirchenstiftung St. Sebastian die Elektrik mit Steuerung für das Aufziehen der Gewichte der Turmuhr erneuern lassen. Dafür sind Kosten in Höhe von 9.924,42 € angefallen.
Die Kirchenstiftung beantragte bei der Stadt dafür einen Zuschuss in Höhe von 2.500,00 €
Im Haushalt 2024 sind für Zuschüsse an die Kirchen für Zwecke des Denkmalschutzes bei HHST. 3700.7182 insg. 10.000 EUR bereitgestellt worden. Davon wurden bereits 1.285,00 EUR für die Inneneinrichtung der Filialkirche Egglburg (FWD 18.07.2023) verausgabt. Somit sind mit 8.715,00 EUR noch ausreichend Mittel für die vorstehenden Zuschussanträge (8.602,17 EUR) vorhanden.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Proske dankt ganz ausdrücklich den Mitgliedern des Verschönerungsvereines und allen weiteren Beteiligten an dem Aus- und Wiedereinbau der Kirchturmuhr.
Beschluss
Zur Generalsanierung der Kirchturmuhr St. Sebastian werden ein Zuschuss an den Verkehrs- und Verschönerungsverein in Höhe von 6.102,17 EUR und ein Zuschuss an die Kirchenstiftung St. Sebastian in Höhe von 2.500,00 EUR bewilligt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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13. Erweiterung des Stellenplanes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Finanzen, Wirtschaft und Digitales
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Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales
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16.07.2024
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nö
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beschließend
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12 |
Stadtrat
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Sitzung des Stadtrates
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23.07.2024
|
ö
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beschließend
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13 |
Sachverhalt
Neue Stelle aufgrund der Erweiterung der Schülerbetreuung:
Der Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss beauftragte in seiner Sitzung vom 25.06.2024 die Verwaltung, eine weitere Übergangsgruppe der Schülerbetreuung für 20 Grundschulkinder zu schaffen. Hierfür wird für die Betreuung der Schulkinder in der Schülerbetreuung eine weitere Teilzeitstelle mit 20,5 Std. in der Schulwoche benötigt.
Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Digitales hat in seiner Sitzung am 16.07.24 darüber beraten und die Empfehlung mit 6 : 5 Stimmen beschlossen.
Bürgermeister Proske führt zu Beginn des Tagesordnungspunktes das Wachstum der städtischen Schülerbetreuung in den letzten Jahren auf.
In den vergangenen Jahren wurde die Betreuungseinrichtung in den Räumen der Floßmannstraße auf 167 Plätze erweitert. Schon im Schuljahr 2021/2022 reichte jedoch der Platz im Schulgebäude nicht mehr aus. Somit wurden Räumlichkeiten in der Baldestraße 19 für die nächsten 25 Jahre angemietet und für 250.000 € umgebaut. In der Renovierungsphase wurden als Interimslösung Räume im kath. Pfarrheim angemietet.
Auch dies reichte schon im Schuljahr 2022/2023 nicht mehr aus. Aus diesem Grund wurde im Oktober 2023 eine Außengruppe der Schülerbetreuung gegründet und dafür wurden Räumlichkeiten im evangelischen Gemeindehaus angemietet und mit neuen Mitarbeitern ausgestattet.
Da es auch zum Schuljahr 2024/2025 wieder viele Anmeldungen für die städtische Schülerbetreuung gab und die Räume noch immer nicht ausreichend sind, wurden im Untergeschoss der Mittelschule neue Räumlichkeiten gefunden. Bürgermeister Proske spricht sich für eine weitere Gruppe im Untergeschoss der Mittelschule aus. Die sonst entstehende Situation der Eltern im privaten und beruflichen Bereich hätte ansonsten weitrechende Folgen, u.a. auch für die Allgemeinheit.
Die Verwaltung hat einen Plan erarbeitet, wie es möglich wäre, eine weitere Gruppe der städtischen Schülerbetreuung (mit 20 Plätzen für die neuen Erstklässler) ab dem Schuljahr 2024/2025 zu eröffnen.
Leider klappt eine Verteilung des Personals der offenen Ganztagsschule in die neue Schülerbetreuungsgruppe nicht, da ein Mitarbeiter das Team wegen eines Umzugs verlassen wird.
Darum müsste zu dem dualen Studenten noch eine weitere Kraft mit 20,5 Wochenstunden eingestellt werden. Die jährlichen Personalkosten würden dafür bei ca. 22.950€ liegen. Die jährlichen Kosten für den dualen Studenten liegen bei ca. 13.200€.
Für Renovierungsarbeiten und die Grundausstattung wird mit 7.000€ gerechnet.
Somit würden voraussichtlich Gesamtkosten in Höhe von 43.150€ anfallen.
Gegenüber stehen noch die geplanten Einnahmen für diese weitere Gruppe.
Die Einnahmen durch die Elternbeiträge betragen im Jahr ca. 21.000€.
Durch eine Förderung des Kultusministeriums würde die Stadt ca. 20.000€ für die neu geschaffene Gruppe an Zuschuss erhalten.
Die geplanten Einnahmen betragen somit insgesamt 41.000€.
Damit würde ein Defizit von ca. 2.000€ im Jahr für die Stadt entstehen. Bürgermeister Proske sieht diese Maßnahme schon als Vorlauf zu der ab dem Jahr 2026 kommenden Betreuungsverpflichtung der Stadt.
Diskussionsverlauf
Im Stadtrat gibt es eine lebhafte Debatte über die Notwendigkeit und vor allem des Effekts der Schülerbetreuung mit allen ihren Effekten für die Gesellschaft. Bürgermeister Proske beantwortet Fragen nach der geplanten Vertreterregelung, nach zusätzlichen Kosten, nach der Zulässigkeit der fensterlosen Räume und den Auswahlkriterien bei den Anmeldungen. Auch die Möglichkeit einer Interimslösung ohne neue Stelle wird abgewogen, Bürgermeister Proske weist aber auf die sehr enge Personaldecke in der Schülerbetreuung hin. Die Hoffnung, dass die Deutschklassen aus der Betreuung herausfallen, hat sich leider nicht erfüllt.
Stadtrat Schechner bittet um Aufnahme in das Protokoll, dass angesichts der steigenden Kosten für die Stadt geprüft werden soll, die Beiträge für die Eltern unbedingt in Richtung Kostendeckung anzuheben.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt eine weitere Teilzeitstelle in der Schülerbetreuung mit 20,5 Std. pro Schulwoche und gibt die Stelle zur Ausschreibung und Besetzung frei.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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14. Benennung der Mitglieder und deren Stellvertreter des Ferienausschusses
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Sitzung des Stadtrates
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23.07.2024
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ö
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beschließend
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14 |
Sachverhalt
Gemäß der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts besteht der Ferienausschuss aus dem ersten Bürgermeister als Vorsitzenden und 10 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern.
Die Fraktionen werden um Benennung der Mitglieder nebst Vertreter gebeten (CSU/FDP:4, GRÜNE: 2, SPD:2, FW:1, PROEBE: 1).
Die Sitzung des Ferienausschusses ist für Dienstag, den 20.08.2024, vorgesehen.
Beschluss
Für den Ferienausschuss werden benannt und vom Stadtrat beschlossen:
CSU/FDP-Fraktion: Zweiter Bürgermeister Obergrusberger, Stadträtin Matjanovski, Stadträte Brilmayer und Spötzl
Vertreter: Stadtrat Riedl
GRÜNE-Fraktion: Stadträte Friedrichs und Dr. Schulte-Langforth
Vertreter: Stadträtin Schmidberger
SPD-Fraktion: Stadträtin Rauscher und Stadtrat Münch
Vertreter: Stadträtin Platzer und Stadtrat Mühlfenzl
FW-Fraktion: Stadtrat Zwingler
Vertreter: Stadtrat Ried
PROEBE-Fraktion: Stadtrat Mayer
Vertreter: Stadtrat Otter
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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15. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Sitzung des Stadtrates
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23.07.2024
|
ö
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informativ
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15 |
Sachverhalt
- Bürgermeister Proske nimmt Bezug auf die Frage von Stadtrat Peis und sagt eine Klärung zu, warum die Empfehlungen des AK Verkehr zwar im Technischen Ausschuss behandelt worden sind, nicht aber im Stadtrat.
- Bürgermeister Proske gibt bekannt, dass die Sanierungsarbeiten am Aussichtsturm mit Mängeln behaftet sind und daher ab Donnerstag, den 25.07.2024 behoben werden müssen. Daher wird der Turm ab Donnerstag gesperrt sein müssen. Es ist noch nicht klar, wie lange die Sperrung aufrecht erhalten bleiben muss, da die Sanierungsmaßnahme wetterabhängig ist.
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16. Wünsche und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Sitzung des Stadtrates
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23.07.2024
|
ö
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informativ
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16 |
Sachverhalt
- Auf die Frage von Stadtrat Mayer berichtet Herr Ipsen, dass im Zuge der Digitalisierung der Klassenräume der Grund- und Mittelschule in Kürze Bildschirme zur Verfügung stehen werden. Es ist geplant, einen dieser Bildschirme zukünftig bei Sitzungen im Sitzungssaal einzusetzen.
- Bürgermeister Proske kündigt auf Frage von Stadtrat Mayer an, über die geplante Baumaßnahme am Spielplatz in der Karwendelstraße im Ferienausschuss zu berichten.
- Stadträtin Matjanovski weist darauf hin, dass sich viele Badende an der Zunahme der Wasserpflanzen im Klostersee stören.
Datenstand vom 26.07.2024 07:54 Uhr