Datum: 26.11.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Finanzen, Wirtschaft und Digitales
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:57 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:58 Uhr bis 22:15 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 15.10.2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Finanzen, Wirtschaft und Digitales
|
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales
|
26.11.2024
|
ö
|
beschließend
|
1 |
Sachverhalt
In der nichtöffentlichen Sitzung am 15.10.2024 sind Beschlüsse zum Kindergarten St. Sebastian, zur Organisation des Winterdienstes, zu einem Pachtvertrag, zu einem Zuwendungsvertrag sowie zur Niederschlagung von Forderungen gefasst worden.
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2. Grundsteuer Hebesatz 2025
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Finanzen, Wirtschaft und Digitales
|
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales
|
26.11.2024
|
ö
|
vorberatend
|
2 |
Stadtrat
|
Sitzung des Stadtrates
|
17.12.2024
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Sachverhalt
Hintergrund:
Am 10. April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Grundsteuer wegen veralteter Einheitswerte nicht mehr verfassungsgemäß ist. Bundestag und Bundesrat haben daher im November 2019 unter hohem Zeitdruck ein Bundesgesetz zur Reform der Grundsteuer beschlossen. Außerdem hat der Bundesgesetzgeber durch eine Grundgesetzänderung eine Öffnungsklausel für die Bundesländer für eine eigene landesgesetzliche Grundsteuerregelung geschaffen. Der Freistaat Bayern hat von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht und für Bayern einen flächenbezogenen Ansatz für die Bemessung der Grundsteuer gewählt. Das Bayerische Grundsteuergesetz wurde vom Landtag am
23. November 2021 beschlossen. Die aktuellen Hebesätze für die Grundsteuer treten mit Wirkung zum 31. Dezember 2024 außer Kraft.
Auf Basis der Grundsteuererklärungen von den Eigentümerinnen und Eigentümern werden die neuen Berechnungsgrundlagen seit dem 1. Juli 2022 von den Finanzämtern ermittelt und den Städten und Gemeinden mittels elektronischem Datenabruf zur Verfügung gestellt. Auf dieser Grundlage bestimmen die Städte und Gemeinden die jeweiligen Grundsteuerhebesätze. Jede bayerische Stadt oder Gemeinde muss ihre Grundsteuerhebesätze ab dem Jahr 2025 neu festlegen. Die Grundsteuer mit den neuen Berechnungsgrundlagen wird bei den Grundsteuerpflichtigen erstmalig ab 2025 zahlungswirksam.
Bundes- und Landespolitik haben eine Aufkommensneutralität ausgerufen und damit an die Gemeinden appelliert, dass sich IN SUMME deren Aufkommen aus der Grundsteuer durch die neue Berechnung der Messbeträge nicht ändern soll. Dies ist jedoch aus Gründen des verfassungsrechtlich normierten Selbstverwaltungsrecht der Kommunen nicht rechtsverbindlich. In Summe bedeutet, dass es im Einzelfall schon zu mitunter erheblichen Steuererhöhungen oder auch Steuersenkungen kommen kann. Dies liegt in der Natur der Sache bzw. im Sinne der Kläger, die beim Bundesverfassungsgericht eine Änderung des bisherigen Grundsteuerrechts erstritten. Ein Beispiel: Je länger die bisherige Bewertung her ist (ggf. bis 1964 zurück), desto geringer war bisher im Verhältnis mit neueren vergleichbaren Grundstücken mit Bebauung auch der Messbetrag. Dies wird nun mit neuen Bewertungs- und Bemessungsregeln gleichgezogen.
Grundsteuer A: Forst- und landwirtschaftliche Betriebe
Grundsteuer B: Sonstige bebaute und unbebaute Grundstücke
Derzeitige Datenlage und Berechnung für Ebersberg:
Grundsteuer
|
A
|
B
|
Gesamt
|
Steuer
|
Fälle 2024:
|
355
|
5.294
|
5.649
|
|
Fälle 2025:
|
341
|
4.728
|
5.069
|
|
Fehlen:
|
14
|
566
|
|
|
Fehlen %:
|
3,94%
|
10,69%
|
|
|
|
|
|
|
400%:
|
MB 2024:
|
18.018,06
|
489.642,83
|
507.660,89
|
2.030.643,56
|
MB 2025:
|
8.507,19
|
441.009,50
|
449.516,69
|
1.798.066,76
|
zzgl. Fehlende (wie 2024)
|
349,27
|
48.280,01
|
48.629,28
|
194.517,12
|
MB 2025 gesamt gerechnet:
|
8.856,46
|
489.289,51
|
498.145,97
|
1.992.583,88
|
Diff MB 2025 zu 2024
|
-9.161,60
|
-353,32
|
-9.514,92
|
-38.059,68
|
Diff %
|
49,2%
|
99,9%
|
98,1%
|
98,1%
|
Hebesatz aufkommensneutral:
|
|
|
|
407,6%:
|
Gegenprobe:
|
|
|
498.145,97
|
2.030.442,97
|
Zu Berechnung Fehlende: Dazu wurden die Objekte betrachtet, für die in 2024 als auch 2025 ein Messbetrag vorlag. In Summe entsprach hier der Messbetrag 2025 zu 99,92% dem Messbetrag 2024. Vereinfacht wurde deshalb bei den fehlenden Messbeträgen für 2025 der Messbetrag aus 2024 zugrunde gelegt.
Die Grundsteuer A ist eingebrochen, da der Wohnteil bei den Höfen bisher der Grundsteuer A unterlag, nun jedoch der Grundsteuer B zugerechnet wird. Deshalb ist – ein gleicher Hebesatz für Grundsteuer A und B wie bisher unterstellt – es auch sinnvoll, die Summe aus Grundsteuer A und B bei der Findung eines Hebesatzes zu betrachten.
Auch deshalb werden nachfolgend nur die größeren prozentualen Abweichungen bei der Grundsteuer B betrachtet:
Rückgang des Messbetrags um
|
Rückgang Fälle
|
|
Anstieg des Messbetrags um
|
Anstieg
Fälle
|
Mehr als 90 %
|
58
|
|
Mehr als 1000%
|
34
|
75-90 %
|
37
|
|
500%-1.000 %
|
42
|
50-75 %
|
110
|
|
400%-600%
|
70
|
25-50 %
|
2.023
|
|
200%-400%
|
301
|
Der prozentuale Rückgang oder Anstieg ist jedoch nicht gleichzusetzen mit auch effektiv erheblichen Mehr- oder Minderbelastung.
Beispiel Stellplatz: Bisher ca. 2,50 €, künftig 10 € = 400 % oder auch künftig 0,20 € = 8%
Den Messbetrag betrachtet liegen jeweils die größten 10 effektiven
- Minderbelastungen zwischen 567,31 € und 9.205,67 € weniger.
- Mehrbelastungen liegen zwischen 997,77 € und 12.923,69 € mehr.
Die Stadt ist nicht Beteiligte bei der Festsetzung des Messbetrages. Wir können allenfalls dem Finanzamt Hinweise geben, aber keine Änderung des Messbetrags verlangen. Das kann nur durch das Finanzamt bzw. auf Antrag durch den Steuerpflichtigen geschehen. Letztlich muss die Stadt auch jeden Messbetrag 1:1 in einen Grundsteuerbescheid umsetzen.
Das Steueramt hat alle Fälle mit einer Steigerung von mehr als 400% - mindestens jedoch 50 € Messbetrag - angeschrieben und darum gebeten, den Messbescheid des Finanzamts zu überprüfen und ggf. eine Berichtigung dort zu beantragen. Ziel ist dabei, dass bereits vor Ausfertigung des Grundsteuerbescheids bei diesen Extremfällen eine Korrektur auf den Weg gebracht wird.
Bei extremen Rückgängen oder sonstigen erheblichen Unstimmigkeiten wurde bzw. wird das Finanzamt vom Steueramt um Überprüfung gebeten.
Es ist damit zu rechnen, dass sich die größeren Differenzen erst bis Mitte 2025 bereinigen und weitere im Laufe des Jahres 2025. Aufgrund der fehlenden Messbeträge als auch der Vielzahl von erheblichen Abweichungen kann erst dann eine finale Aussage über einen aufkommensneutralen Hebesatz getroffen werden.
Nach derzeitigem Stand der Dinge und vorstehender Berechnung wäre für Ebersberg ein Hebesatz von 407,6 % insgesamt aufkommensneutral.
Dazu ein Blick in andere Landkreisgemeinden: Die Struktur des Gebäudebestandes und somit der Auswirkung der Grundsteuerreform ist örtlich teilweise sehr verschieden. Poing erhöht den Hebesatz von bisher 385% auf nun 505 %, um in etwa das gleiche Grundsteueraufkommen wie bisher zu erreichen. Manch andere Gemeinden berichten von aufkommensneutralen rechnerischen Hebesätzen in etwa der Höhe des bisherigen Hebesatzes. München hat zur Herstellung der Aufkommensneutralität den Hebesatz 2025 von bisher 535 % auf 824% angehoben.
Auch wenn der Haushalt für 2025 noch in der Planung ist, an der äußerst schwierigen finanziellen Lage der Stadt wird sich nichts maßgebliches ändern: Die Schulden werden auf 50 bis 60 Mio. € in den nächsten Jahren steigen und die Ausgaben für den Schuldendienst stellen die Stadt in den nächsten Jahrzehnten vor sehr großen Herausforderungen. Die eingeleitete Konsolidierung mit dem Ziel einer notwendigen Zuführung vom Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt von 4 bis 5 Mio. € (bisher etwa 2 Mio. €) zeigt noch nicht die erforderlichen Ergebnisse. Dazu müssen neben erheblichen Ausgabenstreichungen und Einsparungen auch die Einnahmen erhöht werden. Die Kämmerei empfiehlt deshalb wie bereits zum Haushalt 2024, den Hebesatz für die Grundsteuer auf 450% zu erhöhen. Das würde für das Grundsteueraufkommen Folgendes bedeuten:
Messbetrag 2025 insgesamt voraussichtlich: 498.145,97 €
Aufkommen bei 400% Hebesatz (wie bisher) 1.992.583,88 €
Aufkommen bei 407,6% Hebesatz (aufk.neutr.) 2.030.442,97 €
Aufkommen bei 450% Hebesatz 2.241.656,87 € (+10,4%)
Im Übrigen kann bis 30.06.2025 der Hebesatz für die Grundsteuer 2025 nach oben und bis Ende des Jahres auch nach unten geändert werden (§25 Abs. 3 GrStG).
Aufgrund der Änderung des Grundsteuerrechts zum 01.01.2025 muss noch in 2024 eine Hebesatzsatzung mit Wirkung ab 01.01.2025 verabschiedet werden. Es empfiehlt sich, darin auch den Hebesatz für die Gewerbesteuer festzulegen. Mit der vorgeschlagenen Erhöhung beider Hebesätze wäre etwa ein Viertel der notwendigen Konsolidierung erbracht.
Im Übrigen wird sich das neue Grundsteuerrecht auch auf den kommunalen Finanzausgleich – sprich Steuerkraft und daraus resultierende Kreisumlage – auswirken. Die Grundsteuerkraftzahlen nach altem Recht werden für drei Jahre eingefroren, d.h. die Grundsteuerkraftzahlen für 2026 (aus Ergebnis 2024) gelten auch für den kommunalen Finanzausgleich 2027 bis 2029, da die Datengrundlagen noch nicht vollständig vorliegen und auch die Hebesatzentwicklungen volatil sein werden. Erst dann wird aufgrund der neuen Zahlen der kommunale Finanzausgleich neu gestaltet.
Diskussionsverlauf
Ein Teil der Ausschussmitglieder spricht sich gegen eine Erhöhung des Grundsteuer-Hebesatzes zum jetzigen Zeitpunkt aus. Darüber sollte im Rahmen der Haushaltsberatungen befunden werden, es könnte ja durchaus sein, dass in dem Zuge eine stärkere Erhöhung notwendig sein könnte. Das wäre den Steuerpflichtigen gegenüber seriöser. Zeit dafür wäre bis zum 30.06.25.
Dem wird entgegengehalten, dass eine Zweischritterhöhung, wenn sie notwendig sein sollte, dem Steuerpflichtigen auch erklärt werden könnte. Selbst der Gemeindetag empfiehlt, bei der Festsetzung der Hebesätze gleich einen Puffer vorzusehen, da vom Finanzamt noch Korrekturen vorgenommen werden würden. Zudem sei jetzt schon klar, dass ein Haushaltsausgleich ebenso wie die Konsolidierung nur mit höheren Einnahmen aus der Grundsteuer zu schaffen sei.
Beschluss
Der Ausschuss FWD empfiehlt dem Stadtrat, in der Hebesatzsatzung für die Grundsteuer A als auch für die Grundsteuer B einen Hebesatz von 450% ab 01.01.2025 festzusetzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 5
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3. Gewerbesteuer Hebesatz 2025
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Finanzen, Wirtschaft und Digitales
|
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales
|
26.11.2024
|
ö
|
vorberatend
|
3 |
Stadtrat
|
Sitzung des Stadtrates
|
17.12.2024
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Sachverhalt
Durch die Grundsteuerreform zum 01.01.2025 ist eine Hebesatzsatzung in 2024 mit Wirkung ab 01.01.2025 zu erstellen. Üblicherweise wird dabei auch über den Hebesatz bei der Gewerbesteuer entschieden, da Realsteuern die Grund- und Gewerbesteuer sind.
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt seit 2014 360%.
Wie bei der Grundsteuer ist auch hier aus Sicht der Kämmerei angesichts der äußerst schwierigen finanziellen Lage der Stadt (sh. TOP Grundsteuer) eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung dringend erforderlich.
Bei den Überlegungen zu einer Erhöhung des Hebesatzes bei der Gewerbesteuer ist weiter folgendes zu berücksichtigen:
- Die Gewerbesteuerhebesätze der um München liegenden Kreisstädte bzw. größeren Gemeinden liegen zumeist bei 380% (Durchschnitt Oberbayern 390%; Stand BayStatLA 2022)
- In 2024 stellen sich die Hebesätze der Gewerbesteuer bei den Gemeinden im Landkreis wie folgt dar (Fettdruck = Erhöhung in gegenüber Vorjahr):
Gemeinde
|
Hebesatz
|
|
Gemeinde
|
Hebesatz
|
Anzing
|
360
|
|
Kirchseeon
|
330
|
Aßling
|
370
|
|
Markt Schwaben
|
360
|
Baiern
|
330
|
|
Moosach
|
310
|
Bruck
|
310
|
|
Oberpframmern
|
310
|
Ebersberg
|
360
|
|
Pliening
|
380
|
Egmating
|
350
|
|
Poing
|
310
|
Emmering
|
350
|
|
Steinhöring
|
320
|
Forstinning
|
320
|
|
Vaterstetten
|
320
|
Frauenneuharting
|
360
|
|
Zorneding
|
350
|
Glonn
|
310
|
|
|
|
Grafing
|
330
|
|
Durchschnitt:
|
336,7%
|
Hohenlinden
|
330
|
|
|
|
- Eine Erhöhung von 360% auf 380% entspricht einer prozentualen Erhöhung um 5,55 % und damit etwas mehr als die Hälfte der Erhöhung bei der Grundsteuer.
- Eine Hebesatzerhöhung auf bis zu 400% ist für natürliche Personen gänzlich und für Personengesellschaften teilweise durch Anrechnung bei der Einkommensteuer lastneutral.
- Da das Aufkommen – auch aus Vorjahren – für die Berechnung der Steuerkraft auf einen einheitlichen Hebesatz von 275% nivelliert wird, hat dies keine Erhöhung der Steuerkraft und somit der Kreisumlage zur Folge. Ähnliches gilt bei der Gewerbesteuerumlage (Aufkommen / Hebesatz x 35%) Die Mehreinnahmen bleiben also bei der Stadt.
- Die Kämmerei erwartet für 2025 ohne Hebesatzerhöhung nur ein Gewerbesteueraufkommen incl. Nachzahlungen für Vorjahre von ca. 7,5 Mio. € (2024 10,7 Mio.€; sh. Haushaltsbericht FWD 15.10.2024). Das Gewerbesteueraufkommen wird also stark zurückgehen, was durch die Hebesatzerhöhung teilweise kompensiert wird.
- Im Übrigen zahlen nur Unternehmen mit einem Gewinn eine Gewerbesteuer; natürliche Personen bzw. Personengesellschaften erst ab einem Gewinn von 24.500 €. Je höher der Gewinn, desto höher auch der Messbetrag und damit die Gewerbesteuer.
Das Aufkommen aus Vorauszahlungen für 2024 beläuft sich bei einem Hebesatz von 360% auf 6.873.888 EUR. Bei einem Hebesatz von 380 % in 2025 würde sich somit das Aufkommen aus Vorauszahlungen 2025 auf 7.255.770 EUR belaufen (+381.882 EUR)
Auch der Hebesatz für die Gewerbesteuer kann durch Beschluss des Stadtrats bis 30.06.2025 erhöht oder bis Ende des Jahres 2025 auch wieder abgesenkt werden (§16 Abs. 2 GewStG).
Diskussionsverlauf
Ein Teil der Ausschussmitglieder spricht sich gegen eine Erhöhung des Gewerbesteuer-Hebesatzes zum jetzigen Zeitpunkt aus. Darüber sollte im Rahmen der Haushaltsberatungen befunden werden, es könnte ja durchaus sein, dass in dem Zuge eine stärkere Erhöhung notwendig sein könnte. Das wäre den Steuerpflichtigen gegenüber seriöser. Zeit dafür wäre bis zum 30.06.25. Zudem würden hier Leistungsträger in Anspruch genommen, ohne genau zu wissen, ob das überhaupt notwendig ist.
Dem wird entgegengehalten, dass eine zweite Erhöhung im Rahmen des Haushaltes eher nicht für notwendig gehalten werde, eine Aufkommensneutralität ist ebenfalls nicht gefordert. Zudem sei jetzt schon klar, dass ein Haushaltsausgleich ebenso wie die Konsolidierung nur mit höheren Einnahmen aus der Gewerbesteuer zu schaffen sei.
Beschluss
Der Ausschuss FWD empfiehlt dem Stadtrat, einer Hebesatz-Satzung mit einem Gewerbesteuer-Hebesatz von 380% für 2025 zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 5
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4. Erhöhung der Hundesteuer ab 01.01.2025
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Finanzen, Wirtschaft und Digitales
|
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales
|
26.11.2024
|
ö
|
vorberatend
|
4 |
Stadtrat
|
Sitzung des Stadtrates
|
17.12.2024
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Sachverhalt
Im Haushaltskonsolidierungskonzept ist vorgesehen, die Hundesteuer von bisher 60,00 EUR auf 80,00 EUR pro Jahr anzuheben.
Die letzte Erhöhung fand zum 01.01.2018 von 40,00 EUR auf 60,00 EUR statt. Eine Staffelung nach Erst-/ Zweit- oder Dritthund gibt es nicht.
Derzeit sind 548 Hunde in Ebersberg angemeldet. Davon fallen drei Hunde in die Kategorie Kampfhunde mit Negativzeugnis (ebenfalls je Hund 60 €) und weitere drei Hunde sind von der Steuer befreit. Kampfhunde ohne Negativzeugnis (8-fache Hundesteuer, also 480,00 € bisher) sind nicht gemeldet.
Bei 545 Hunden würde sich das Steueraufkommen somit von jährlich 32.700,00 € um 10.900,00 € auf 43.600 € erhöhen.
Die Hundesteuer ist keine zweckgebundene Steuer; sie dient dem allgemeinen Steueraufkommen der Stadt. Dennoch bleibt festzuhalten, dass die Stadt an über 20 Automaten im Gemeindegebiet als auch im Bürgerbüro Hundekottüten zur Reinhaltung der Umwelt kostenlos abgibt und über die Straßenabfallbehälter auch wieder einsammelt und entsorgt. Dadurch entstehen jährlich Kosten von etwa 10.000 EUR.
Andere Gemeinden im Landkreis haben einen Hundesteuersatz von bis zu 60,00 je Hund; Vaterstetten 70,00 €. München erhebt je Hund eine Steuer von 100,00 €
Beschluss
Der Ausschuss FWD empfiehlt dem Stadtrat, die Hundesteuersatzung wie folgt zu ändern:
1. § 5 der Hundesteuersatzung erhält folgende Fassung:
(1) Die Steuer beträgt für jeden Hund 80,00 € jährlich.
(2) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 beträgt die Hundesteuer bei Kampfhunden im Sinn des § 1 Abs. 2.640,00 € jährlich.
2. Die Änderung tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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5. Änderung der Abfallgebührensatzung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Finanzen, Wirtschaft und Digitales
|
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales
|
26.11.2024
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Stadtrat
|
Sitzung des Stadtrates
|
17.12.2024
|
ö
|
beschließend
|
8 |
Sachverhalt
Die Gebühren für die Müllabfuhr sind nach Art. 8 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes kostendeckend mindestens alle vier Jahre zu kalkulieren. Unterdeckungen führen zu Mehrbelastung im folgenden Kalkulationszeitraum; Überdeckungen zur Entlastung. Ferner fordert das Landratsamt in der Genehmigung der jährlichen Haushaltssatzung, die Gebühren fortlaufend neu zu kalkulieren.
Da die Entsorgungsumlage an den Landkreis ab 2025 von bisher 254,00 €/t auf dann 524,00 €/t merklich steigt, empfiehlt es sich, die Abfallgebühren ein Jahr früher zu kalkulieren als geplant. Ansonsten müsste das Defizit in den Folgejahren ausgeglichen werden, wodurch die Gebühren noch stärker ansteigen würden.
Aus der Nachkalkulation der Jahre 2022 bis 2024 ergibt sich eine Überdeckung von insgesamt 98.221,43 €, die in der nachfolgenden Kalkulation für 2025 bis 2028 wieder an die Bürger zurückfließt.
Die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben der Jahre 2025 bis 2028 sind in beiliegender Anlage dargestellt; zum Vergleich ist auch das voraussichtliche Rechnungsergebnis 2024 enthalten.
Die Gesamtausgaben stellen sich zusammengefasst wie folgt dar:
|
2024
|
2025
|
2026
|
2027
|
2028
|
Personalkosten
|
235.707 €
|
307.800 €
|
314.100 €
|
320.600 €
|
327.600 €
|
Pacht Wertstoffhof
|
165.318 €
|
194.400 €
|
197.000 €
|
197.200 €
|
197.400 €
|
Müllabfuhrkosten
|
266.132 €
|
266.800 €
|
283.000 €
|
284.000 €
|
285.000 €
|
Entsorgungsumlage
|
266.510 €
|
551.000 €
|
552.000 €
|
556.000 €
|
560.000 €
|
Wertstoffsammlung
|
222.022 €
|
158.200 €
|
161.900 €
|
165.000 €
|
168.300 €
|
Sonstiges
|
186.451 €
|
196.950 €
|
199.150 €
|
201.850 €
|
220.150 €
|
Summe:
|
1.342.140 €
|
1.675.150 €
|
1.707.150 €
|
1.724.650 €
|
1.758.450 €
|
|
|
124,81%
|
101,91%
|
101,03%
|
101,96%
|
Bei den Personalkosten ist neben einer voraussichtlichen Lohnsteigerung auch die neue Stelle am Wertstoffhof ab 2025 enthalten.
Alle fünf Jahre erhöht sich die Pacht entsprechend den Lebenshaltungskostenindex, so auch 2025 aufgrund der hohen Inflation in den letzten Jahren um ca. 20%.
In 2025 muss die Müllabfuhr neu ausgeschrieben werden. Da die Kosten zum 01.01.2023 bereits angepasst wurden, rechnet die Verwaltung nur mit einer Kostenmehrung von ca. 6,3 % ab 2026.
Die Entsorgungsumlage steigt von 254,00 €/t auf 524,00 €/t (+106,3%) an.
Bei der Wertstoffsammlung fallen die Kosten für die Gartenabfallsammlung weg, die nun in der Entsorgungsumlage enthalten sind. Dafür steigt hier die Sperrmüllgebühr für die Anlieferung an der Schafweide von 170,00 € auf 267,00 € (+57,06 %).
Um eine Kostendeckung herzustellen, ist unter Berücksichtigung des Tonnenbestandes bzw. der Mengen und der voraussichtlichen Entwicklung in den Jahren 2025-2028 folgende Anhebung der Gebühren erforderlich:
- Leerung Abfalltonnen (§4 Abs. 1 AbfGS)
Gebühren ab 01.01.2025:
|
|
|
Bisher:
|
|
L
|
Art
|
Mtl.
|
im Jahr
|
mtl.
|
im Jahr
|
Diff €
|
+ %
|
40
|
Restmüll mit Kompostabfuhr
|
13,50 €
|
162,00 €
|
10,95 €
|
131,40 €
|
30,60 €
|
23,29%
|
80
|
Restmüll mit Kompostabfuhr
|
27,00 €
|
324,00 €
|
21,90 €
|
262,80 €
|
61,20 €
|
23,29%
|
120
|
Restmüll mit Kompostabfuhr
|
40,50 €
|
486,00 €
|
32,85 €
|
394,20 €
|
91,80 €
|
23,29%
|
240
|
Restmüll mit Kompostabfuhr
|
81,00 €
|
972,00 €
|
65,70 €
|
788,40 €
|
183,60 €
|
23,29%
|
40
|
Restmüll mit Eigenkompostierung
|
11,80 €
|
141,60 €
|
9,60 €
|
115,20 €
|
26,40 €
|
22,92%
|
80
|
Restmüll mit Eigenkompostierung
|
23,60 €
|
283,20 €
|
19,20 €
|
230,40 €
|
52,80 €
|
22,92%
|
120
|
Restmüll mit Eigenkompostierung
|
35,40 €
|
424,80 €
|
28,80 €
|
345,60 €
|
79,20 €
|
22,92%
|
240
|
Restmüll mit Eigenkompostierung
|
70,80 €
|
849,60 €
|
57,60 €
|
691,20 €
|
158,40 €
|
22,92%
|
40
|
Zusätzliches Kompostvolumen
|
4,90 €
|
58,80 €
|
4,00 €
|
48,00 €
|
10,80 €
|
22,50%
|
- Abfallsäcke (Abs. 2+3) ab 01.01.2025 bisher:
Restmüllsack: 10,00 € 8,00 €
Windelsack: 7,50 € 5,50 € (Ermäßigung 2,50 € wie bisher)
Kompostsack: 3,50 € 3,00 €
Gartenabfallsack 0,50 € 0,50 € (nur informell, bleibt gleich)
- Gebühren am Wertstoffhof (Abs. 4): ab 01.01.2025 bisher
a) Sperrmüll
- für Mengen bis 20 Liter 1,00 € 1,00 € (gleich)
- für Mengen über 20 Liter bis 90 Liter 4,50 € 3,00 €
- für Mengen über 90 L je angef. ¼ m³ 12,50 € 7,50 €
b) behandeltes Holz
- für Mengen bis 20 Liter 1,00 1,00 €
- für Mengen über 20 Liter bis 90 Liter 4,50 € 3,00 €
- für Mengen über 90 L je angef. ¼ m³ 12,50 € 7,50 €
c) Bauschutt je angef. 10 l Eimer 1,00 € 1,00 € (gleich)
d) Gartenabfälle
- bis 1 m³ pro Woche und Grundstück kostenlos
- über 1 m³ pro Woche und Grundstück 10,00 € je angefangenem m³ (wie bisher)
e) Altreifen von motorisierten Fahrzeugen:
- kleine Roller/Mofa/Mopedreifen o. Felge 1,50 € je Stück (bisher 1,00 €)
- kleine Roller/Mofa/Mopedreifen m. Felge 3,50 € je Stück (bisher 2,50 €)
- sonstige KFZ-Reifen ohne Felge 3,50 € je Stück (wie bisher)
- sonstige KFZ-Reifen mit Felge 7,00 € je Stück (wie bisher)
f) Farb-Eimer mit nicht ausgehärter Restfarbe 3,00 € je Stück (bisher 2,00 €)
- Gebühr je Arbeitsstunde bei unzulässig behandelter, gelagerter oder abgelagerter Abfälle (Abs. 5): 135,00 EUR (bisher 120,00 EUR)
- Reinigung Kompost- und Restmülltonnen bei der Rückgabe (Abs. 6):
7,50 EUR (wie bisher)
- Entleerung von nicht ordnungsgemäß befüllten Komposttonnen durch die Restmüllabfuhr (Abs. 7):
- je 80 Liter Komposttonne 13,50 € (bisher 10,00 €)
- je 120 Liter Komposttonne 20,00 € (bisher 15,00 €)
- je 240 Liter Komposttonne 40,00 € (bisher 30,00 €)
- Abholung oder Lieferung von Tonnen, je Anfahrt (Abs. 8):
40,00 € (bisher 35,00 €)
Sollte eine Gebührenänderung beschlossen werden, so erhalten alle Gebührenzahler zu Beginn des neuen Jahres einen entsprechenden Bescheid. Ferner ist eine Information aller Bürger über das Stadtmagazin vorgesehen.
Diskussionsverlauf
Auf Nachfrage erläutern Bürgermeister Proske und Herr Gibis die Erhöhungen der Entsorgungsumlage an den Kreis und der Personalkosten (auch Querschnittskosten in der Verwaltung).
Beschluss
Der Ausschuss FWD empfiehlt dem Stadtrat, die Abfallgebührensatzung zum 01.01.2025 auf die vorstehenden neuen Gebührensätze zu ändern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Dokumente
Download Müllgebühren ab 01.01.2025 - Einnahmen und Ausgaben.pdf
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6. Änderung der Feuerwehrkostensatzung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Finanzen, Wirtschaft und Digitales
|
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales
|
26.11.2024
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Stadtrat
|
Sitzung des Stadtrates
|
17.12.2024
|
ö
|
beschließend
|
9 |
Sachverhalt
Die Kalkulation der Fahrzeugkosten mit Änderung der Feuerwehrkostensatzung konnte bis zum Sitzungstermin nicht mehr fertiggestellt werden. Diese wird mit der Einladung zur Sitzung des Stadtrates am 17.12.2024 vorgelegt werden.
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7. Kindergarten Ringstraße
Haushalterische Darstellung des Projektes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Sitzung des Stadtrates
|
05.11.2024
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Finanzen, Wirtschaft und Digitales
|
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales
|
26.11.2024
|
ö
|
vorberatend
|
7 |
Stadtrat
|
Sitzung des Stadtrates
|
17.12.2024
|
ö
|
beschließend
|
10 |
Sachverhalt
Eine Aufstellung der im Kontext mit der KiTa Ringstraße bisher gefassten Beschlüsse liegt in der Anlage bei.
Die Architekten Rieger & Lohmann stellten am 17.09.2024 im TA einen ersten Entwurf mit Kostenberechnung für eine KiTa mit Wohnungen vor. Im Stadtrat am 05.11.2024 wurde ein zweiter Entwurf erörtert, der neben diversen Einsparungen auch die Kosten ohne Wohnungen darstellt.
Es ergeben sich somit folgende vier Varianten:
|
Bau
|
Kosten- berechg.
|
Kosten- einsparg.
|
Baukosten
|
./. Förd:
|
=Kreditbed:
|
V1
|
Kita+Whg.
|
1
|
ohne
|
13.500.000
|
3.345.000
|
10.155.000
|
V2
|
Kita+Whg.
|
2
|
alle
|
12.685.000
|
3.345.000
|
9.340.000
|
V3
|
nur Kita
|
1
|
ohne
|
11.675.000
|
2.350.000
|
9.325.000
|
V4
|
nur Kita
|
2
|
alle
|
10.996.000
|
2.350.000
|
8.646.000
|
Nach Berechnungen der Kämmerei ergibt sich für die jeweilige Variante folgender Schuldendienst. Dabei wird eine 30-jährige Laufzeit der Kredite und das jetzige Zinsniveau für Kommunalkredite unterstellt:
|
2026
|
2027
|
2028
|
2029
|
2030
|
2031
|
2032
|
2033 ff.
|
Sum 26-33
|
Diff zu V1
|
V1
|
254.076
|
524.789
|
532.631
|
526.835
|
460.839
|
541.913
|
620.789
|
610.597
|
4.072.468
|
0
|
V2
|
241.969
|
490.091
|
488.259
|
483.060
|
417.660
|
497.931
|
576.039
|
566.515
|
3.761.524
|
-310.945
|
V3
|
241.389
|
482.778
|
477.805
|
472.831
|
407.658
|
495.935
|
581.852
|
572.160
|
3.732.407
|
-340.061
|
V4
|
226.004
|
452.008
|
447.397
|
442.786
|
377.974
|
459.823
|
539.484
|
530.498
|
3.475.974
|
-596.494
|
Ab 2032 steigt der Schuldendienst wieder an, da die tilgungsfreien max. fünf Jahre abgelaufen sind.
Zum Schuldendienst sind jedoch auch die Kosten für den Unterhalt (1% der Baukosten lt. Konsolidierungsberater) hinzuzurechnen und die Mieteinnahmen für die Wohnungen (10 €/m²) abzuziehen. Dadurch ergibt sich nachfolgende haushalterische Belastung:
|
2026
|
2027
|
2028
|
2029
|
2030
|
2031
|
2032
|
2033 ff.
|
Sum 26-33
|
Diff zu V1
|
V1
|
254.076
|
625.229
|
633.071
|
627.275
|
561.279
|
642.353
|
721.229
|
711.037
|
4.775.548
|
0
|
V2
|
241.969
|
582.381
|
580.549
|
575.350
|
509.950
|
590.221
|
668.329
|
658.805
|
4.407.554
|
-367.995
|
V3
|
241.389
|
591.378
|
586.405
|
581.431
|
516.258
|
604.535
|
690.452
|
680.760
|
4.492.607
|
-282.941
|
V4
|
226.004
|
560.608
|
555.997
|
551.386
|
486.574
|
568.423
|
648.084
|
639.098
|
4.236.174
|
-539.374
|
Haushalterisch ergibt sich folgende Reihung: Sum 26-33 Diff 1 Diff 2
Beste V4 - Nur Kita mit allen Kürzungsmöglichkeiten 4.236.174
2. V2 - Kita mit Wohnungen; alle Kürzungen 4.407.554 171.379 171.379
3. V3 - Nur Kita ohne Kürzungen 4.492.607 85.054 256.433
4. V1 - Kita mit Wohnungen ohne Kürzungen 4.775.548 282.941 539.374
Betrachtung der Wirtschaftlichkeit:
Hier wurde nur die Variante V2 – Kita mit Wohnungen betrachtet, da an der Notwendigkeit der KiTa keine Zweifel bestehen und Variante 3 und 1 den Haushalt doch wesentlich erheblicher belasten. Die Betrachtung erfolgte nach der Kapitalwertmethode. Dabei wurde ein Mietzins von anfangs 10 EUR/m² mit jährlicher Steigerung um 1 %, eine Reparaturquote von 1 % der Baukosten bei jährl. Kostensteigerung um 2% und ein Abzinsungsfaktor von 2 % zugrunde gelegt.
Ergebnis: Eine Kostendeckung (Break-Even-Point) wird aufgrund der niedrigen Miete erst nach 28 Jahren erreicht. Der Kapitalwert nach 30 Jahren beträgt ca. 361.000 EUR.
Empfehlung der Verwaltung:
Die Variante 4 – nur Bau der Kita ohne Wohnungen mit allen Kosteneinsparungen – ist haushalterisch die günstigste Variante. Sie liegt jedoch mit jährlich durchschnittlich 22.850 EUR im Jahr nur wenig unter der Variante 2 – Kita mit Wohnungen mit allen Kosteneinsparungen. Neben Schaffung von Wohnraum und damit verbundenen Anreiz auch für Kindergartenpersonal spricht auch der erhebliche Vermögenszuwachs sowie mehr Einnahmen als Ausgaben nach 28 Jahren für einen Bau von Wohnungen auf der KiTa, wenn zugleich alle Einsparpotentiale bei der Umsetzung des Bauvorhabens umgesetzt werden.
Änderung Schuldenstand
Eine gesamthafte Darstellung kann erst nach Erstellung des Haushalts 2025 getroffen werden. Ausgehend von Finanzplan 2025 und Folgejahre im Haushalt 2025 würde sich eine Umsetzung von Variante 2 – Kita mit Wohnungen, alle Kosteneinsparungen sowie dem aktuellen Stand KiTa St. Sebastian folgende Darstellung ergeben:
|
2024
|
2025
|
2026
|
2027
|
2028
|
2029 ff.
|
Summe
|
Schuldenstand lt. Finanzplan 2024
|
38.049.572
|
54.304.672
|
56.824.972
|
62.381.572
|
59.590.000
|
56.530.000
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
1. KiTa Sebastian (UA 4649M901)
|
|
|
|
|
|
|
|
./. Kosten bisher
|
|
|
5.000.000
|
5.000.000
|
2.450.000
|
|
12.450.000
|
+ Kosten nun
|
|
|
|
|
7.000.000
|
6.432.000
|
13.432.000
|
./. Förderung bisher
|
|
|
1.200.000
|
1.200.000
|
1.335.000
|
|
3.735.000
|
+ Förderung nun
|
|
|
|
|
2.000.000
|
2.030.000
|
4.030.000
|
Gesamt:
|
|
|
-3.800.000
|
-3.800.000
|
3.885.000
|
4.402.000
|
687.000
|
|
|
|
|
|
|
|
|
2. KiTa Ringstr. (UA 4644)
|
|
|
|
|
|
|
|
./. Kosten bisher
|
2.000.000
|
3.400.000
|
1.750.000
|
|
|
|
7.150.000
|
+ Kosten nun
|
200.000
|
4.000.000
|
4.347.000
|
|
|
|
8.547.000
|
./. Förderung bisher
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
+ Förderung nun
|
0
|
80.000
|
83.000
|
0
|
2.150.000
|
0
|
2.313.000
|
Gesamt:
|
-1.800.000
|
520.000
|
2.514.000
|
0
|
-2.150.000
|
0
|
-916.000
|
|
|
|
|
|
|
|
|
3. Whg. Ringstr. (UA 8805)
|
|
|
|
|
|
|
|
./. Kosten bisher
|
1.000.000
|
1.150.000
|
1.250.000
|
|
|
|
3.400.000
|
+ Kosten nun
|
200.000
|
825.000
|
1.000.000
|
|
|
|
1.825.000
|
./. Förderung bisher
|
0
|
300.000
|
700.000
|
0
|
0
|
0
|
1.000.000
|
+ Förderung nun
|
0
|
332.000
|
700.000
|
0
|
0
|
0
|
1.032.000
|
Gesamt:
|
-800.000
|
-357.000
|
-250.000
|
0
|
0
|
0
|
-1.407.000
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Tilgungen Ringstr.
|
|
|
-78.400
|
-163.100
|
-169.200
|
-169.200
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Schuldenstand neu
|
35.449.572
|
54.467.672
|
55.210.572
|
58.418.472
|
61.155.800
|
60.762.800
|
|
Differenz zu bisher:
|
-2.600.000
|
163.000
|
-1.614.400
|
-3.963.100
|
1.565.800
|
4.232.800
|
|
Der Anstieg der Verschuldung auf über 60 Mio. € - insbesondere geprägt durch den Neubau der beiden Kitas - wurde bereits im Finanzplan des Haushalts 2024 aufgezeigt. Durch die Verschiebung der Kostenlast für St. Sebastian auf die Jahre 2028 / 2029 bleibt jedoch die bisherige Spitze in 2027 von 62,38 Mio. € erspart. Dafür warten die Folgejahre jedoch mit einer höheren Verschuldung als bisher auf. Um den Schuldendienst für die stark angestiegene und weiter ansteigende Verschuldung leisten zu können, bedarf es einer erheblichen Konsolidierung des Haushalts im Volumen von jährlich mindestens zwei bis drei Millionen EUR.
Aktueller Nachtrag, nicht in vorstehendem Vortrag berücksichtigt: Das Ordinariat hatte ursprünglich auch für einen vorübergehenden Ausweichkindergarten (Container) anteilige Mittel bereitgestellt. Bürgermeister Proske hat am 21.11.2024 mit Herrn Miller vom Ordinariat ausverhandelt, dass das Ordinariat für die vorübergehende Nutzung des Kinderhauses Ringstraße durch die KiTa St. Sebastian einen Zuschuss von 600.000 EUR gewährt. Der Zuschuss wird mit der ersten Rate zu den Baukosten in 2028 verrechnet. Der vorstehende Schuldendienst bzw. Schuldenstand verringert bzw. verschiebt sich dadurch.
Diskussionsverlauf
Ein Teil der Ausschussmitglieder hält das Projekt wie vorgeschlagen für nicht finanzierbar und appelliert an die Verwaltung, kostengünstigere Alternativen oder Interimslösungen zu suchen. Angesichts der prognostizierten Verschuldung in den nächsten Jahren würde die Pro-Kopf-Verschuldung auf etwa 4.000 € und die Zins- und Tilgungslast auf rund 4 Mill. € pro Jahr steigen. Auch auf die vorgesehenen Wohnungen sollte angesichts der finanziellen Lage verzichtet werden.
Sollte das Projekt doch beschlossen werden, wäre eine Deckelung der Kosten notwendig.
Bürgermeister Proske begründet ausführlich die Dringlichkeit der geplanten Kindertagesstätte und die Notwendigkeit über die Nutzung als Ausweichquartier für den Kindergarten St. Sebastian. Er rechnet die Kosten z.B. einer Containerlösung dagegen, die aber hohe Unterhaltskosten mit sich bringt und längst nicht so lange hält wie ein Massivbau.
Einige Ausschussmitglieder sehen die Notwendigkeit eines schnellen Baubeginns und heben die Einmalzahlung der katholischen Kirche in Höhe von 600.000 € für die Nutzung der Kita Ringstraße während des Neubaus vom Kindergarten St. Sebastian. Eine Containerlösung wäre von der Investition nicht so wesentlich günstiger, dass sich die kürzere Nutzungsdauer rechnen würde. Auf den Bau der Wohnungen sollte keinesfalls verzichtet werden, hier werde Vermögen geschaffen, welches sich dann durch Mieteinnahmen selbst tragen würde.
Beschluss
Der Ausschuss FWD empfiehlt dem Stadtrat, die Variante 2 – Bau von KiTa und Wohnungen an der Ringstraße unter Ziehung aller Kosteneinsparungen zu beschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 5
Dokumente
Download 1724_PräsSR_241105_kl.pdf
Download Beschlusssammlung Übergangsbau Ringstraße.pdf
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8. Verkauf der Grundstücke im Baugebiet Friedenseiche VIII
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Finanzen, Wirtschaft und Digitales
|
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales
|
26.11.2024
|
ö
|
beschließend
|
8 |
Stadtrat
|
Sitzung des Stadtrates
|
17.12.2024
|
ö
|
beschließend
|
12 |
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss
|
Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses
|
28.01.2025
|
ö
|
vorberatend
|
3 |
Stadtrat
|
Sitzung des Stadtrates
|
29.04.2025
|
ö
|
beschließend
|
8 |
Sachverhalt
Historie: Im Workshop des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses am 28.03.2023 (Ergebnisprotokoll in Anlage) ist vereinbart worden, dass über die Verwendung der Grundstücke im Baugebiet Friedenseiche VIII nun endgültig beraten und beschlossen werden muss, damit die Bauträger weiter planen und die Verwaltung die dann anstehenden Vergaben vorbereiten können.
Nach dem Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss sollte sich vor dem Stadtrat auch der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Digitales mit der Angelegenheit befassen.
Der Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss hat in seiner Sitzung am 16.05.2023 einstimmig eine Beschlussempfehlung gefasst.
Erwogen wurden in der Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses im Mai Verkaufspreise zwischen 300 € (erschlossen) für den sozialen Wohnungsbau, 600 € für den Verkauf der Reihenhäuser und Wohnungen mit Tiefgarage und 900 € für die Kettenhäuser (Anwendung von Vergabekriterien).
Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Digitales hat in seiner Sitzung am 18.07.2023 darüber beraten und Sorge über die Höhe der Grundstückspreise geäußert. Um den Einheimischen nach Möglichkeit unabhängig von den aktuellen Marktpreisen den Erwerb eines Eigenheims zu ermöglichen, wird gebeten, den tatsächlichen bisherigen Aufwand der Stadt zu kalkulieren. Ziel ist es, die vorgesehenen Verkaufspreise besser einschätzen zu können, um darauf basierend eine stadtpolitische Preisentscheidung zu treffen. Hierfür bedarf es einer diesbezüglichen Gegenüberstellung als Entscheidungsgrundlage.
Achtung: Durch die Bayerische Verwaltungsakademie wurde im Rahmen der Haushaltskonsolidierung dringend empfohlen, möglichst hohe Grundstückspreise festzusetzen.
Kosten der Stadt (grob betrachtet):
Grundstückskosten bislang (Kauf, Steuer, Zinsen): 3.677.775,62 €
Planungskosten bislang (Planung, Notar, Vermessung): 246.834, 92 €
Verwaltungskostenpauschale 150.000,00 €
10 % Erschließungskosten (Eigenanteil Stadt) 375.520,00 €
Gesamt: rd. 4.450.130,54 €
Modellrechnungen ohne Erschließung (250 €/qm):
1) Verkaufserlöse bei Vorgehensweise USK ohne Erschließung:
12 Grundstücke Kettenhäuser 3.808 qm x 700 € = 2.665.600 €
12 Reihenhäuser plus Wohnungen mit Tiefgarage 3.437 qm x 400 € = 1.374.800 €
4 MFH Süden und 2 MFH Nordosten Sozialwohnungen 4.502 qm x 50 € = 225.100 €
Gesamt: 4.265.500 €
2) Verkaufserlöse bei Vorgehensweise USK ohne Erschließung:
12 Grundstücke Kettenhäuser 3.808 qm x 700 € = 2.665.600 €
12 Reihenhäuser plus Wohnungen mit Tiefgarage 3.437 qm x 500 € = 1.374.800 €
4 MFH Süden und 2 MFH Nordosten Sozialwohnungen 4.502 qm x 50 € = 225.100 €
Gesamt: 4.609.200 €
3) Verkaufserlöse bei Angleichung der Preise außer soz. Wohnungsbau ohne Erschließung:
12 Grundstücke Kettenhäuser 3.808 qm x 650 € = 2.475.200 €
12 Reihenhäuser plus Wohnungen mit Tiefgarage 3.437 qm x 500 € = 1.718.500 €
4 MFH Süden und 2 MFH Nordosten Sozialwohnungen 4.502 qm x 50 € = 225.100 €
Gesamt: 4.418.800 €
4) Verkaufserlöse bei Angleichung der Preise außer soz. Wohnungsbau ohne Erschließung:
12 Grundstücke Kettenhäuser 3.808 qm x 620 € = 2.360.960 €
12 Reihenhäuser plus Wohnungen mit Tiefgarage 3.437 qm x 550 € = 1.890.350 €
4 MFH Süden und 2 MFH Nordosten Sozialwohnungen 4.502 qm x 50 € = 225.100 €
Gesamt: 4.476.410 €
5) Verkaufserlöse bei Angleichung der Preise außer soz. Wohnungsbau ohne Erschließung:
12 Grundstücke Kettenhäuser 3.808 qm x 610 € = 2.322.880 €
12 Reihenhäuser plus Wohnungen mit Tiefgarage 3.437 qm x 560 € = 1.924.720 €
4 MFH Süden und 2 MFH Nordosten Sozialwohnungen 4.502 qm x 50 € = 225.100 €
Gesamt: 4.472.700 €
Hinweis: Beide Wohnungsgenossenschaften haben aktuell übereinstimmend angegeben, dass sozialer Wohnungsbau in naher Zukunft für sie nur möglich wäre bei einem Grundstückskaufpreis von erschlossen 300 €/qm.
Angesichts der Haushaltslage müsste eigentlich ein möglichst hoher Verkaufspreis angesetzt werden. Das Ansinnen der Stadt aber, hier ein Einheimischenbauland herzustellen in Kombination mit sozialem Wohnungsbau steht dem entgegen. Quadratmeterpreise von 700 € zzgl. Erschließung werden sich viele am Einheimischenbauland Interessierte nicht leisten können.
Von daher wird vorgeschlagen, ein möglichst moderates Preissystem zu wählen, wie in Modell 4 (620 €, 550 €, 50 €) anzuwenden.
Diskussionsverlauf
Unter den Ausschussmitgliedern entfaltet sich eine Erörterung darüber, ob die vorgeschlagenen Preise für die Ketten- und Reihenhäuser für Bauwillige überhaupt noch leistbar sind ob es richtig ist, mit den Preisen für die 24 Häuser den günstigen Verkauf für den sozialen Wohnungsbau möglich zu machen. Zudem sollte auch ein Verfahren festgelegt werden, wie nach einer eventuellen teilweise erfolglosen Vergaberunde weiter vorgegangen werden soll. In Anbetracht der finanziellen Lage ist aber klar, dass zumindest die Aufwendungen der Stadt auch eingenommen werden müssen.Einigkeit besteht, dass, nicht wie vom Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss beschlossen, die beiden Wohneinheiten MFH Nordost sozialer Wohnungsbau werden sollen und eine Modellrechnung erstellt werden soll, die für die Häuser (ohne soz. Wohnungsbau) einen möglichst günstigen Verkaufspreis pro qm erzielt.
Beschluss
Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Digitales empfiehlt dem Stadtrat,
die beiden MFH Nordost nicht als sozialen Wohnungsbau sondern als Wohnungsbau Sonderförderung anzubieten. Dafür sind neue Modellrechnungen zu erstellen mit dem Ziel, die Verkaufspreise pro qm für die Reihen- und Kettenhäuser möglichst niedrig zu halten. Es ist ein zweistufiger Vergabe-/Verkaufsprozess vorzuschlagen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
bei Abwesenheit von Stadtrat Friedrichs
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9. Nachbesetzung von frei gewordenen Stellen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Finanzen, Wirtschaft und Digitales
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Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales
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26.11.2024
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ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
Außengruppe der Schülerbetreuung im Evangelischen Gemeindehaus
Im Oktober 2023 hat die Stadt Ebersberg eine Außengruppe der Schülerbetreuung in den Räumen im Evangelischen Gemeindehaus eröffnet. Dort werden von Montag bis einschließlich Donnerstag zwei Gruppen mit bis zu 24 Grundschulkinder im Anschluss an den Unterricht von zwei Mitarbeiterinnen betreut.
Die Außengruppe wird als Teil der Schülerbetreuung durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus gefördert. Dort erhält die Stadt Ebersberg mittlerweile eine staatliche Förderung für 17 Gruppen im laufenden Betrieb. Diese Gruppen mit zehn bis 15 Kindern werden jeweils von einer Mitarbeiterin geführt. Für die beiden Gruppen im evangelischen Gemeindehaus erhält die Stadt Ebersberg eine staatliche Förderung von 24.720,- €.
Nun hat eine Mitarbeiterin zum 31.01.2025 gekündigt. Die zweite Kollegin wird am 31.03.2025 die Einrichtung verlassen.
Um den Betrieb in der Außengruppe aufrecht erhalten zu können ist eine Nachbesetzung beider Stellen dringend erforderlich.
Andere Einrichtungen haben keinerlei freie Kapazitäten. Auf der zentralen Warteliste befinden sich immer noch über 20 Kinder, die auf einen Betreuungsplatz im Grundschulbereich warten.
Beschluss
Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Digitales hebt die Wiederbesetzungssperre für die Nachbesetzung der beiden Stellen in der Schülerbetreuung im Evangelischen Gemeindehaus auf und stimmt der Nachbesetzung in beiden Fällen zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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10. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Finanzen, Wirtschaft und Digitales
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Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales
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26.11.2024
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ö
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beschließend
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10 |
Sachverhalt
Bürgermeister Proske kündigt an, dass die Beratungen des Haushaltes im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Digitales nach gründlicher Vorbereitung in der Verwaltung (Workshops mit dem Stadtrat sind nicht vorgesehen) zur Erstellung eines genehmigungsfähigen Haushaltes am 25. März 2025 stattfinden werden. Der Stadtrat könnte dann in seiner Sitzung am 29. April den Haushalt beschließen.
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11. Wünsche und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Finanzen, Wirtschaft und Digitales
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Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales
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26.11.2024
|
ö
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beschließend
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11 |
Sachverhalt
- Auf die Frage von Stadtrat Peis nach dem weiteren Vorgehen in Sachen Bauland Hörmannsdorf verweist Bürgermeister Proske auf die Ausführungen dazu von Herrn Stöhr in der letzten Sitzung. Er betont noch einmal, dass der vorhandene B-Plan wegen der Rechtslage nicht änderbar ist, es müsste bei geplanten Veränderungen ein neues Verfahren gestartet werden.
- Herr Gibis sagt die Übersendung der beschlossenen Haushaltsliste 2024 mit allen Ansätzen an die Ausschussmitglieder zu.
Datenstand vom 28.11.2024 15:47 Uhr