Datum: 28.01.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Bibliothek der Mittelschule Ebersberg
Gremium: Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 21:56 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:56 Uhr bis 22:17 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
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Download Niederschrift nur öff.pdf
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1. Besichtigung der Außengruppen der Schülerbetreuung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss
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Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses
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28.01.2025
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ö
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informativ
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1 |
Diskussionsverlauf
Die Einrichtungsleitung der Schülerbetreuung, Frau Häusgen hat in den externen Räumen der Schülerbetreuung in der Baldestraße 19 durch die Räume geführt und Fragen beantwortet.
Die Einrichtungsleitung der Außenstelle der Schülerbetreuung „Willi“ in der Abt-Williram-Str., Frau Eglseder hat den Stadträten und Gästen die umgebauten Räume der Außenstelle vorgestellt und Fragen beantwortet.
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2. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 22.10.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss
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Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses
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28.01.2025
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ö
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informativ
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2 |
Sachverhalt
Der Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss hat beschlossen, die Forderungen über das Defizit von zwei Ebersberger Kindertageseinrichtungen für die Jahre 2019 und 2020 nicht zu übernehmen, da diese gem. § 195 BGB 3 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie entstanden sind, verjähren. Der Anspruch entsteht mit dem Kindergartenjahr. Das Defizit aus dem Jahr 2019 ist somit zum 31.12.2022 und das aus dem Jahr 2020 zum 31.12.2023 verjährt.
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3. Baugebiet Friedenseiche VIII - Festlegung der Kriterien und des Vergabeverlaufes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Finanzen, Wirtschaft und Digitales
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Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales
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26.11.2024
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ö
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beschließend
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8 |
Stadtrat
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Sitzung des Stadtrates
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17.12.2024
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ö
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beschließend
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12 |
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss
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Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses
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28.01.2025
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ö
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vorberatend
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3 |
Stadtrat
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Sitzung des Stadtrates
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29.04.2025
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Kosten der Stadt (genauer betrachtet/ erste Ausschreibungserkenntnisse):
Grundstückskosten bislang (Kauf, Steuer, Zinsen): 3.189.715,62 €
Straßenflächen herausgerechnet (Abrechnung über Erschließung)
Planungskosten bislang (Planung, Notar, Vermessung): 246.834, 92 €
Verwaltungskostenpauschale 150.000,00 €
10 % Erschließungskosten (Eigenanteil Stadt) 319.023,60 €
Gesamt: rd. 3.905.574,14 €
Damit würde sich die Aufstellung der Verkaufserlöse wie folgt ändern:
Neue Modellrechnungen ohne Erschließung (bislang angenommen: 250 €/qm)
12 Grundstücke Kettenhäuser 3.808 x 425 € 1.618.400 €
Verkauf nach Kriterien zum Bau
12 Reihenhäuser mit Tiefgarage 3.437 qm x 425 € 1.460.725 €
Bau durch Bauträger, dann Verkauf nach Kriterien
2 MFH Nordosten Wohnungen mit Tiefgarage 1.606 qm x 425 € 682.550 €
Bau durch Bauträger, Vermietung Sonderförderung
4 MFH Sozialwohnungen 2896 qm x 50 € (so lange es bei 250 € Erschießungskosten bleibt) = 144.800 €
Bau durch Bauträger, Vermietung Sozialwohnungen
Gesamt: 3.906.475 €
(Der Quadratmeterpreis wäre spitzgerechnet 424,90 €/qm. Der Preis ist aufgerundet, um einen kleinen Puffer vorzusehen.)
Weiteres Vorgehen:
- Gespräch Bauträger - Ebersberger Wohnungsgenossenschaft, Wasserburger Wohnungsbaugenossenschaft
- Fertigung Vergabe-Kriterien für Grundstücke und erstellte Reihenhäuser, Beschluss USK – Stadtrat
- Vergabeverfahren zum Ende Erschließung
- Vorgehen bei aus dem Verfahren übrig gebliebenen Grundstücken- Verkauf mit höheren Einkommens- und Vermögensgrenzen zu einem höheren Preis (müsste dann vom Stadtrat festgelegt werden)
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 17.12.2024 einstimmig beschlossen:
Der Stadtrat beschließt, die beiden MFH Nordost nicht als sozialen Wohnungsbau sondern als Wohnungsbau Sonderförderung anzubieten. Der Verkaufspreis für die Reihen- und Kettenhäusergrundstücke wird mit 425 €/qm festgelegt, ebenso der Preis für die Grundstücke mit den MFH Nordost. Die Grundstücke für die 4 MFH für den sozialen Wohnungsbau werden auf 50 € (so lange es bei 250 € Erschließungskosten/qm bleibt, ansonsten wird angeglichen) festgelegt.
Am 23.01.2025 wird es einen Termin mit Herrn Haupt von der Ebersberger Wohnungsgenossenschaft und Herrn Hintermayr von der Wasserburger Wohnungsgenossenschaft geben. Über die Gesprächsinhalte kann in der Sitzung berichtet werden.
Zum Vergabeverfahren gilt es zu überlegen, ob für die 12 Kettenhäuser (Eigenbau), Reihenhäuser und Wohnungen ein gemeinsames Vergabeverfahren oder drei getrennte Verfahren durchgeführt werden sollen.
Getrennte Verfahren würden sicher der Klarheit dienen und es wäre für alle Beteiligten übersichtlicher. Teilnehmer an der Vergabe müssten sich also im Vorwege entscheiden, ob sie selbst bauen oder ein Reihenhaus oder eine Wohnung vom Bauträger kaufen wollen.
Ein gemeinsames Verfahren hätte den Vorteil, dass Teilnehmer ihre Prioritäten festlegen könnten, z.B. Priorität 1 selbst bauen, Priorität 2 Reihenhaus kaufen oder Priorität 3 Wohnung kaufen.
Zuerst würden dann die Baugrundstücke vergeben werden, anschließend die Reihenhäuser, letztlich die Wohnungen.
Beispiel 1: Teilnahme am Verfahren mit erster Priorität Kettenhaus: aufgrund der Punktzahl wird der Platz 13 erreicht und die 12 Kettenhäuser sind schon vergeben und werden auch nicht zurückgegeben. Dann könnte im Vergabeverfahren angegeben werden, dass statt eines Kettenhauses in Eigenbau auch ein Reihenhaus (vom Bauträger gebaut) als zweite Priorität und der Kauf einer Wohnung (vom Bauträger gebaut) als dritte Priorität gewünscht ist. Dort würde der Bewerber dann aufgrund des Platzes 13 an erster Stelle stehen.
Beispiel 2: Teilnahme am Verfahren mit erster Priorität Reihenhaus und als zweite Priorität Wohnung bei erreichtem Platz 20. Wenn die ersten 12 Plätze sich für ein Kettenhaus entschieden hätten, die weiteren sieben als zweite Priorität ein Reihenhaus wählen würden, wäre der Bewerber auf Platz 8 für ein Reihenhaus.
Das würde zwar zu einem längeren Vergabeverfahren führen, hätte aber den Vorteil, dass in der Verwaltung nur eine Liste geführt werden müsste und tatsächlich die Bewerber in der Reihenfolge der erreichten höchsten Punktzahlen zum Zuge kommen. Die Baugrundstücke können sofort vergeben werden, anschließend die Reihenhäuser und die Wohnungen. Der Bauträger braucht die Benennung der Kaufwilligen erst etwa ab
Für den Kriterienkatalog sollte die Vorlage aus der letzten Baulandvergabe gewählt werden. Diese ist rechtlich geprüft und dadurch abgesichert.
Einzig bei der Höhe der Einkommens- und Vermögensgrenzen muss überlegt werden, was angesichts eines Investments in Höhe von 700.000 bis 800.000 € als machbar erscheint. Seitens der Verwaltung wird eine Einkommensgrenze in Höhe von 70.000 € bei Einzelbewerbern und 140.000 € bei Paaren zzgl. Kinderfreibetrag in Höhe von 9.600 € pro Kind vorgeschlagen. Als Vermögensgrenze werden 300.000 €, egal ob Einzelperson oder Paar, vorgeschlagen.
Der Kriterienkatalog ist entsprechend aufbereitet und liegt in der Anlage bei.
Das Vergabeverfahren soll baldmöglichst gestartet werden und soll eine Laufzeit von etwa drei Monaten haben. Die Erschließungsarbeiten haben schon begonnen. Planmäßig sollen diese bereits im Herbst beendet sein.
Diskussionsverlauf
Herr Ipsen aus der Stadtverwaltung stellt den Sachverhalt dar und beantwortet Fragen.
Stadträtin Schmidberger schlägt eine Erhöhung der Vermögensgrenze von 300.000 € auf 400.000 € vor.
Stadtrat Mühlfenzl erklärt, wenn Familien schon Eigentum, wie eine Eigentumswohnung, besitzen und diese verkaufen müssen, um sich ein Grundstück kaufen zu können, wird das Vermögen bei mehr als 300.000 € liegen. Er plädiert somit für eine Erhöhung der Vermögensgrenze auf 400.000 € bis 450.000 €.
Stadtrat Ried stellt die Frage wie die Regelung ist, wenn Personen das „alte“ Eigentum den Kindern übertragen und sich dann ein Grundstück kaufen möchten. Bürgermeister Proske antwortet, dass diese Vorgänge durch die Vergaberichtlinien geprüft werden müssen.
Stadtrat Mayer fragt, ob die Einkommens- und Vermögensgrenze von der Verwaltung oder durch gültige Verfahrensregeln festgelegt wurden. Herr Ipsen aus der Stadtverwaltung antwortet, dass die Grenzen nicht willkürlich entstanden sind, sondern diese nach intensiver Internetrecherche festgelegt wurden. Die vorgeschlagenen Grenzen liegen über dem Durchschnitt der sonst vorgegebenen Einkommens- und Vermögensgrenzen.
Herr Mayer äußert den Wunsch, dass diese Grenzen so festgelegt werden, dass man gute Chancen hat, die Grundstücke verkaufen zu können.
Zweiter Bürgermeister Obergrusberger beantragt eine Erhöhung der Vermögensgrenze auf 500.000 € und der Einkommensgrenzen um jeweils 20.000 €.
Stadtrat Mühlfenzl erkundigt sich nach dem Beginn der Ausschreibung für die Vergabe der Grundstücke. Herr Ipsen antwortet, dass der Empfehlungsbeschluss am 29.04.2025 dem Stadtrat vorgelegt wird und der Vergabeprozess voraussichtlich Mitte Mai beginnt. Die Ausschreibung dauert dann drei Monate und der Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss soll in seiner Sitzung am 07.10.2025 die Vergabe der Grundstücke beschließen.
Stadtrat Spötzl würde gerne die Einkommensgrenze für Einzelbewerber von 70.000 € auf die Grenze für Paare erhöhen, da seiner Meinung nach Einzelbewerber sonst schlechtere Chancen auf ein Grundstück haben. Herr Bürgermeister Proske antwortet, dass die Vorgaben durch einen Fachanwalt empfohlen wurden und diese nur sehr ungern geändert werden sollen.
Stadträtin Rauscher erkundigt sich nach der Definition eines Paares. Herr Ipsen antwortet, dass ein Paar nicht verheiratet sein muss.
Außerdem erklärt Frau Rauscher, dass ihr die Anhebung der Vermögensgrenze auf 500.000 € zu hoch ist.
Stadträtin Matjanovski würde gerne wissen, ob die Stadt ein Mitspracherecht bei der Vergabe der Wohnungen im sozialen- bzw. geförderten Wohnraum hat. Herr Ipsen antwortet, dass es ein Vorschlagsrecht aber kein Entscheidungsrecht von der Stadt gibt.
Bürgermeister Proske erklärt den Antrag von Zweitem Bürgermeister Obergrusberger für den weitestgehenden, womit über diesen zuerst abgestimmt wird.
Beschluss 1
Der Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss empfiehlt dem Stadtrat, als Vermögensgrenze 500.000 €, egal ob Einzelperson oder Paar, festzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 4
Beschluss 2
Der Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Vergabe der Kettenhäuser, Reihenhäuser und Eigentumswohnungen in einem Verfahren vorzunehmen. Ebenso empfiehlt der Ausschuss dem Stadtrat eine Einkommensgrenze in Höhe von 90.000 € bei Einzelbewerbern und 160.000 € bei Paaren zzgl. Kinderfreibetrag in Höhe von 9.600 € pro Kind.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2
Dokumente
Download 28-04-2022 Satzungsfassung BPlan.pdf
Download Vergaberichtlinien Stadt Ebersberg für Grundstücke (Preisfestlegung 2024).pdf
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4. Antrag von CSU Stadtrat Martin Schechner auf Prüfung der vorübergehenden Unterbringung vom Kindergarten Steinhöring in Oberndorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss
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Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses
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28.01.2025
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Im Kindergarten St. Gallus in Steinhöring gab es im letzten Jahr einen Wasserschaden. Um die notwendigen Renovierungsarbeiten ausführen zu können, müssen die dort untergebrachten Kindergartenkinder (3 Gruppen a ca. 75 Kinder) in einem anderen Gebäude betreut werden.
Die Gemeinde Steinhöring hat bei der Stadt Ebersberg angefragt, ob eine Unterbringung im neu sanierten Grundschul- und Kindergartengebäude in Oberndorf möglich wäre. Die Stadt Ebersberg, die Gemeinde Steinhöring und der Einrichtungsverbund Steinhöring als Träger des Kindergartens aus Steinhöring und Oberndorf haben sich dazu besprochen.
Herr Stadtrat Schechner hat zu dieser vorübergehenden Unterbringung einen Antrag gestellt und bittet um die Beantwortung der darin gestellten Fragen.
Diskussionsverlauf
Herr Bürgermeister Proske berichtet, dass das erste Treffen zum Thema vorübergehende Unterbringung des Kindergartens St. Gallus in Oberndorf am 28.11.2024 im Rathaus in Ebersberg stattgefunden hat. In diesem Treffen wurde vereinbart, dass die Gemeinde Steinhöring ein Gutachten des Wasserschadens im Kindergarten beauftragt, um eine Einschätzung der Reparaturzeit abgeben zu können.
Anfang Januar hat die Gemeinde Steinhöring die Rückmeldung gegeben, dass die Beseitigung des Schadens laut Baufirma ca. 12 Wochen dauert und nach den Faschingsferien (10.03.2025) begonnen werden soll.
Am 21.01.2025 gab es in Oberndorf einen Ortstermin um mit Stadtrat Schechner, dem Elternbeirat des Kindergartens Oberndorf und der Grundschule Frauenneuharting/Oberndorf, der Schulleitung der Grundschule Frauenneuharting/Oberndorf, dem Landschaftsarchitekten Herrn Oppenländer, Herrn Meier als Träger , Frau Früchtl als Einrichtungsleitung des Kindergartens Oberndorf, der ersten Bürgermeisterin aus Steinhöring Frau Lietsch, der Geschäftsleiterin der Gemeinde Steinhöring Frau Schönfelder und den zuständigen Mitarbeitern der Stadtverwaltung Ebersberg über die zu klärenden Punkte zu sprechen. Auf folgende Ergebnisse wurde sich geeinigt: Es wird ein zusätzlicher Parkplatz mit ca. 36 Stellplätzen direkt angrenzend zur Schule errichtet. Die Kosten hierfür trägt die Gemeinde Steinhöring. Die vertragliche Regelung hierzu wird im nächsten FWD-Ausschuss vorgestellt.
Außerdem wird die Spielfläche an der Gebäudeseite um ca. 300qm erweitert, damit dann alle Kindergarten- und Schulkinder genügend Außenfläche zur Verfügung haben. Eine weitere Maßnahme betrifft den Schulpausenhof. Dort soll schnellstmöglich das Material der Baustelle entfernt werden, damit eine Nutzung des gesamten Hofes durch die Schule erfolgen kann. Nach den Faschingsferien wird den Kindern auch die neue Turnhalle zur Verfügung stehen, dadurch entstehen viele neue Möglichkeiten für Sport, Spiel und Bewegung.
Stadträtin Rauscher fragt, in welchen Räumen die zusätzlichen 72 Kinder aus Steinhöring untergebracht werden sollen. Herr Stalla antwortet, dass die Kinder in zwei derzeit nicht belegten Kindergartenräumen mit je einem Ausweichraum und dem Raum der zukünftigen HPK unterkommen.
Stadträtin Rauscher plädiert dafür, dass der vom Gutachter eingeschätzte Zeitraum unbedingt eingehalten werden soll.
Stadtrat Schedo merkte an, dass die Eltern als Zufahrt für den Übergangsparkplatz die alte B304 nutzen sollen. Durch diese Maßnahme kann unnötiger Verkehr im Ortsgebiet vermieden werden und eine eventuelle Unfallgefahr beim Abbiegen nach Oberndorf verringert werden.
Stadtrat Schechner begründet nochmal seinen Antrag.
Stadtrat Mühlfenzl erkundigt sich auch nochmal bei der Schulleiterin der Grundschule Frauenneuharting/Oberndorf, ob auch für die Schule dieses Vorgehen in Ordnung ist. Die Schulleiterin stimmt zu.
Er bittet außerdem die Steinhöringer Eltern, die Kinder mit dem Fahrrad in den Kindergarten zu bringen, da so der Autoverkehr eingedämmt wird und die Bürger von Oberndorf damit entlastet werden.
Er bittet die Verwaltung, eine Info als Brief an die Anwohner in Oberndorf zu schicken oder einen kurzen Artikel in das Stadtmagazin einzustellen.
Beschluss
Der Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss beschließt den Antrag von CSU Stadtrat Martin Schechner auf Prüfung der vorübergehenden Unterbringung vom Kindergarten Steinhöring in Oberndorf.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Dokumente
Download Antrag Schechner Martin vom 15.01.2025.pdf
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5. Bericht des Behindertenbeauftragten Herr Münch
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss
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Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses
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28.01.2025
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informativ
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5 |
Sachverhalt
Herr Münch berichtet über seine Arbeit als Behindertenbeauftragter der Stadt Ebersberg.
Diskussionsverlauf
Der Behindertenbeauftragte Herr Münch stellt seine Arbeit vor und beantwortet Fragen.
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6. Bericht Sachstand Museum Wald und Umwelt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss
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Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses
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28.01.2025
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informativ
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6 |
Sachverhalt
Herr Dr. Hannes Müller berichtet über den aktuellen Sachstand des Museums Wald und Umwelt.
Diskussionsverlauf
Der Leiter des Museums Wald und Umwelt berichtet über den aktuellen Sachstand der neuen Dauerausstellung, gibt Einblicke in die aktuelle Arbeit am Museum und beantwortet Fragen.
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7. Beitrittsangebot Ökomodellregion Glonn - Bericht
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss
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Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses
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28.01.2025
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Die VG Glonn ist seit 2024 staatlich anerkannte Öko-Modellregion - eine von 35 in Bayern - und hat nun allen direkt angrenzenden Gemeinden (Grafing, Ebersberg, Aßling, Tuntenhausen, Bruckmühl, Feldkirchen-Westerham, Aying, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Grasbrunn, Zorneding und Kirchseeon) angeboten, dieser Modellregion beizutreten. Dazu gab es im November eine Infoveranstaltung der VG Glonn, an der die Stadt Ebersberg teilgenommen hat.
Warum gibt es Öko-Modellregionen:
Die Nachfrage nach Bioprodukten in Bayern wächst stärker als die heimische Öko-Erzeugung. Chancen für die bayerische Landwirtschaft bleiben ungenutzt. Es ist daher staatliches Ziel, die Ausweitung des Ökolandbaus zu fördern und zu unterstützen. Öko-Modellregionen fördern den ökologischen Landbau entlang der gesamten Wertschöpfungskette. In diesem Sinne geht es darum die Bio-Anbaufläche zu steigern sowie Regionalität und ökologische Erzeugung zu verbinden.
Was es bedeutet, Teil einer Öko-Modellregion zu sein:
- Förderung einer Vollzeitstelle für das Ökomodellmanagement mit 75 % der Personalkosten (fünf Jahre lang).
- Betriebe in der Öko-Modellregion, die mit Biolebensmittel zu tun haben, können Förderungen für Projekte beantragen, z.B. im Bereich der Vermarktung, Ausstattung oder Verarbeitung. In den ersten fünf Jahren nach der Anerkennung als Modellregion werden insgesamt Projekte in Höhe von jährlich 100.000 € mit jeweils 50 % gefördert (Einzelprojekte mit bis zu 20.000 € Projektkosten).
- Starke Öffentlichkeitsarbeit und gute Vernetzung von und für Biolandwirte, Verarbeiter und Händler über den bzw. die Ökomodellmanager.
- auch öffentliche Verpflegungseinrichtungen oder Bildungseinrichtungen können sich Projekte fördern lassen (z.B. Biolebensmittel in Kindergärten, Bildungsprojekte zur ökologischen Landwirtschaft)
Was es für Ebersberg bedeuten würde:
-- Ebersberg hat 10 Biobauern, davon sind 6 Rinderhalter, sowie einige Verarbeiter wie Bäcker, Metzger, die eine Bioschiene haben.
- der Beitritt wäre relativ leicht und kurzfristig mittels eines Bewerbungsschreibens möglich im Gegensatz zu dem ursprünglichen Prozedere für die Beantragung einer neuen Ökomodellregion.
- der Name Öko-Modellregion Glonn müsste beim Beitritt einer weiteren Kommune geändert werden.
- die hohe Förderung durch den Freistaat läuft die ersten fünf Jahre nach Anerkennung (bei der Ökomodellregion Glonn bis 2028), danach schmilzt die Förderung stückweise ab. Erweitert sich allerdings die Modellregion in diesen fünf Jahren um min. 50 % (also etwa 3 Gemeinden), beginnt die Förderfrist wieder von vorne.
- konventionelle Landwirte können keine direkte Förderung erhalten, evtl. könnten aber Synergieeffekte wie z.B. Mitnutzung eines über die Förderung angeschafften Gerätes entstehen.
- die Kosten werden in der VG Glonn derzeit gleichmäßig auf alle 6 VG-Gemeinden aufgeteilt und belaufen sich insgesamt auf 30.500 € bei maximaler Projektförderung; tritt eine weitere, größere Gemeinde bei, müsste hier vermutlich ein anderer Schlüssel für die Kosten gewählt werden.
Diskussionsverlauf
Stadtrat Schulte-Langforth erkundigt sich, ob nur neue Projekte gefördert werden oder auch bereits begonnene. Frau Gehrer aus der Stadtverwaltung antwortet, dass die Förderung nur für Neueinführungen gilt.
Stadtrat Obergrusberger informiert, dass er sich im Vorfeld der Sitzung bei Landwirten über dieses Angebot der Ökomodellregion erkundigt hat und die Auskunft erhalten hat, dass es den Landwirten keinen großen Vorteil bringen würde.
Stadträtin Rauscher rät vom Beitritt zur Ökomodellregion ab, da dies mit Folgekosten behaftet ist und dies aufgrund der aktuellen Haushaltslage nicht zu empfehlen ist.
Beschluss
Der Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss beschließt, der Ökomodellregion Glonn beizutreten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 9
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8. Weitere Aufwertung Ausgleichsfläche Hörmannsdorf (FlNr. 1950/1, Gmkg. EBE)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss
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Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses
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28.01.2025
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Hintergrund:
Das Grundstück mit der Fl.Nr. 1950/1, Gemarkung Ebersberg im Nordwesten von Hörmannsdorf befindet sich im Eigentum der Stadt Ebersberg. Es hat eine Gesamtfläche von ca. 7.700 m². Eine Teilfläche von 2.000 m² ist bereits seit dem Jahr 2000 durch die Pflanzung des sogenannten Lindenhains (25 Linden) aufgewertet und als Ausgleichsfläche anerkannt. Die Restfläche ist aktuell an einen Landwirt verpachtet und wird als Grünland intensiv genutzt.
Die Linden der bestehenden Ausgleichsfläche wurden von der Kreisgruppe des Bund Naturschutz (BN) anlässlich ihres 25-jährigen Bestehens im Jahr 1999 gespendet. Vor diesem Hintergrund fragte der Bund Naturschutz im vergangenen Jahr 2024 bei der Stadt Ebersberg an, ob eine Erweiterung des Lindenhains im Rahmen des nun 50-jährigen Bestehens der Kreisgruppe möglich sei. Eine entsprechende Anfrage bei der unteren Naturschutzbehörde ergab, dass eine Erweiterung des Lindenhains nicht als Ausgleichsfläche anerkannt werden würde. Die untere Naturschutzbehörde schlug alternativ die Anlage einer Streuobstwiese im südlichen Bereich des Grundstücks vor und stellte für eine derartige Aufwertung eine Anerkennung als Ausgleichsfläche in Aussicht. Auch in der Streuobstwiese könnten 25 Bäume, symbolisch für weitere 25 Jahre Bestehen der BN-Kreisgruppe, gepflanzt werden. Der Bund Naturschutz unterstützt auch diesen Alternativvorschlag.
Notwendigkeit von Ausgleichsflächen:
Die Aufwertung weiterer Flächen für das Ökokonto der Stadt Ebersberg ist grundsätzlich laufend notwendig, um die nötigen Ausgleichsflächen für eigene Planungen zur Verfügung zu haben, sowie um Flächen interessierten Bauwerbern gegen Kostenübernahme zur Verfügung stellen zu können. Eine vorausschauende Bewirtschaftung des Ökokontos ist dabei sinnvoll, da frühzeitig aufgewertete Flächen bis zu ihrer Verwendung im Ökokonto „verzinst“ werden, wodurch der real zu erbringende Ausgleich sinkt. Aktuell stehen der Stadt im Ökokonto nur noch ca. 1,5 ha aufgewertete Fläche zur Verfügung.
Mögliche Aufwertung und Kosten:
Nach Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde und dem Landschaftspflegeverband kann die zur Verfügung stehende Fläche von ca. 5.500 bis 5.700 m² durch die Anlage einer Streuobstwiese mit 25 Obstbäumen (Hochstämme, alte Sorten) in Kombination mit der Einsaat einer autochthonen Blühmischung zur Herstellung einer artenreichen Blühwiese aufgewertet werden. Ein Angebot des Landschaftspflegeverbandes (LPV) für die Ausarbeitung eines ökologischen Aufwertungskonzeptes in Höhe von 2.558,50 € brutto liegt vor. Die Kosten für die Herstellung der Fläche wurden vom LPV vorläufig geschätzt auf ca. 4.400 € netto, die jährlichen Pflegekosten (ab 2026) auf ca. 1.400 € netto.
Der Bund Naturschutz stellt in Aussicht im Rahmen seines 50-jährigen Jubiläums die Kosten für die 25 Obstbäume zu übernehmen und Arbeitsleistung von Freiwilligen für die Herstellung und Pflege der Fläche (z.B. Obstbaumschnitt) zur Verfügung zu stellen, sofern die Aufwertung noch im Jahr 2025 erfolgt. Dies würde eine Ersparnis für die Stadt Ebersberg in Höhe von ca. 1.500 bis 2.000 € bei den Herstellungskosten bedeuten.
Die Fläche kann nach der Herstellung voraussichtlich einem privaten Bauwerber als Ausgleichsfläche zur Verfügung gestellt werden. In diesem Fall würden sämtliche Planungs- und Herstellungskosten sowie die Pflegekosten für 25 Jahre auf den Bauwerber umgelegt werden.
Im Haushalt für 2025 wurden 8.500 € für die Aufwertung der Fläche beantragt.
Die Stadtverwaltung empfiehlt, die Aufwertung der Restfläche von Fl.Nr. 1950/1 durch die Anlage einer Streuobstwiese mit 25 Obstbäumen und einer extensiven Wieseneinsaat in Zusammenarbeit mit dem Bund Naturschutz für das Jahr 2025 vorzusehen und die dafür notwendigen Planungen durchzuführen.
Diskussionsverlauf
Frau Gehrer aus der Stadtverwaltung berichtet über die weitere Aufwertung der Ausgleichsfläche in Hörmannsdorf und beantwortet Fragen.
Beschluss
Der Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss beschließt, die Aufwertung der Restfläche von Fl.Nr. 1950/1 („Lindenhain Hörmannsdorf“) durch die Anlage einer Streuobstwiese mit 25 Obstbäumen und einer extensiven Wieseneinsaat in Zusammenarbeit mit dem Bund Naturschutz für das Jahr 2025 vorzusehen und die notwendigen Planungen durchzuführen. Die Umsetzung in 2025 steht unter dem Vorbehalt, dass in den Haushaltsberatungen die notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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9. Antrag auf Gewährung des Gewichtungsfaktors 4,5+x für das Jahr 2025 in den Kindertagesstätten "Die Arche" und Villa Emilia Ebersberg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss
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Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses
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28.01.2025
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ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
Kinder die von geistiger, körperlicher oder seelischer Behinderung betroffen sind, haben oft einen besonderen Förderbedarf, sie benötigen eine noch intensivere und gezielte Zuwendung und Förderung, die ihnen hilft, ihre vorhandenen Defizite bestmöglich auszugleichen, um ihnen einen guten Start in den regulären Schulalltag, und damit auch in eine gute Zukunft zu ermöglichen.
Um Kindern die von Behinderung betroffen oder bedroht sind einen Besuch der Kindertagesstätte am Wohnort ermöglichen zu können und sie ihren Besonderheiten und Bedürfnissen entsprechend begleiten und fördern zu können, benötigen die Betreuungseinrichtungen zusätzliches Personal, dass entsprechend geschult ist, und sich gezielt um diese Kinder kümmert.
Diese erforderlichen zusätzlichen Personalstunden (Z-Stunden) werden über den Faktor 4,5+X gefördert. Die Förderung umfasst im Umfang von 80 %, jeweils hälftig von der Kommune und dem Freistaat übernommen werden.
Diese Z-Stunden gehen nicht in den Personalschlüssel ein, es liegt also keine Doppelförderung vor.
Dieses Personal kommt selbstverständlich auch allen anderen Kindern zugute.
Die Kindertagesstätten „Die Arche“ und die Villa Emilia Ebersberg beantragen die Gewährung des Faktors 4,5+x für ihre Einrichtungen.
Berechnung des Gewichtungsfaktors 4,5+x:
Arbeitgeberbrutto der Zusatzkraft
davon 80 v. H. des Arbeitgeberbrutto
: Basiswert
: Summe der Buchungszeitfaktoren der
Kinder mit Behinderung
: 2 (weil Finanzierung durch Gemeinde und
Freistaat erfolgt)
= Erhöhungsfaktor x
Beschluss 1
- Der Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss beschließt, der Kindertagesstätte „Die Arche“ den Gewichtungsfaktor 4,5+x für das Jahr 2025 zu gewähren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Beschluss 2
- Der Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss beschließt, der Kindertagesstätte „Villa Emilia Ebersberg“ den Gewichtungsfaktor 4,5+x für das Jahr 2025 zu gewähren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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10. Bericht zum Treffen mit den Elternbeiräten zum Thema Kindergartenbeitragserhöhung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss
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Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses
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28.01.2025
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ö
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informativ
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10 |
Sachverhalt
Bürgermeister Proske berichtet über das Treffen der Elternbeiräte mit der Stadtverwaltung zum Thema Erhöhung der Elternbeiträge im Kindergarten.
Diskussionsverlauf
Die Elternbeiräte aller Kindergärten in Ebersberg haben sich mit einem offenen Brief zum Thema Anpassung der Kindergartenbeiträge zum 01.02.2025 an den Bürgermeister gewandt.
Auf Initiative des Bürgermeisters fand am 21.01.2025 ein Klärungsgespräch mit allen Beteiligten im Rathaus statt. Alle Kritikpunkte wurden offen und konstruktiv besprochen und es konnten gute Lösungen für die Zukunft gefunden werden.
Bürgermeister Proske berichtet über die Ergebnisse der produktiven Besprechung.
Um die Planungssicherheit der Eltern zu gewährleisten, wurde auf Vorschlag der Elternbeiräte folgendes Verfahren entwickelt:
Bei zukünftig geplanten Beitragsanpassungen sowohl in der Kinderkrippe als auch im Kindergarten sind die Elternvertreter frühzeitig beim Planungsprozess zu beteiligen. Der Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss der Stadt Ebersberg wird in seiner ersten Sitzung des Jahres das Thema beraten. Damit wissen die Eltern bereits bei der Anmeldung welche Kosten im neuen Kindergartenjahr ab ersten September auf sie zukommen. Diese Gebühren gelten dann für das gesamte Kindergartenjahr.
Bürgermeister Proske bedankt sich für den Einsatz der ehrenamtlichen Elternbeiräte und freut sich, dass mit der Einführung des neuen Verfahrens die gute Zusammenarbeit zwischen Elternvertretern, Trägern und Stadtverwaltung weiter gestärkt wird.
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11. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss
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Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses
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28.01.2025
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ö
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informativ
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11 |
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Proske informiert darüber, dass am Wasserwachtsteg am Klostersee die beiden Erlen gefällt werden müssen. Die beiden Bäume sind mit dem sogenannten Schillerporling befallen. Die Nachpflanzung wird zeitnah erfolgen.
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12. Wünsche und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss
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Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses
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28.01.2025
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ö
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informativ
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Diskussionsverlauf
Stadträtin Schmidberger frägt nach Möglichkeiten, die Silvesterböllerei in Ebersberg einzuschränken und eventuell einen zentralen Ort zum Raketen schießen anzubieten. Bürgermeister Proske weist darauf hin, dass die Vorschriften der Bundesregierung hierzu auch in Ebersberg gelten und er derzeit keine Möglichkeiten sieht, eigene kommunale Vorschriften zu erlassen. Er wird das Thema trotzdem nochmal durch die Verwaltung prüfen lassen.
Stadträtin Schmidberger regt an, die Anzahl der Sitzungen des Arbeitskreises 2030 zu erhöhen. Derzeit sind für 2025 zwei Termine geplant. Die nächste Sitzung wird im Februar stattfinden.
Stadtrat Schedo bittet, um eine Situationsbericht über den Verkauf der Eintrittskarten im städtischen Hallenbad. Bürgermeister Proske sagt zu, dass ein Bericht über die Hallenbadnutzung nach dem ersten Betriebsjahr erfolgen wird.
Stadträtin Matjanovski erkundigt sich nach der Möglichkeit ein Leihradsystem in Ebersberg einzuführen. Bürgermeister Proske antwortet, dass bereits mehrere Standorte geprüft wurden und bei der Umsetzung Kosten in Höhe von ca. 30.000 € auf die Kommune zukommen würden. Aufgrund der hohen Kosten scheint die Einführung eines Leihradsystems derzeit nicht umsetzbar.
Stadträtin Matjanovski frägt nach dem Baubeginn der Tagesstätte in Hörmannsdorf. Bürgermeister Proske gibt an, dass dieser voraussichtlich 2026 erfolgen soll.
Datenstand vom 04.02.2025 15:39 Uhr