19. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses

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Datum: 12.10.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: großer Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Markt Eckental
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung

Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
16 Zeilen
1 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 28.09.2021
2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
3 Tiefbrunnen Forth; Rückbau, Vorstellung der zwei Vorplanungsvarianten
4 Bauanträge und Bauanfragen
4.1 Isolierte Befreiung; Errichtung eines Aluminium-Einfahrttores inkl. kurzem Zaunstück, Fl.Nr. 269/13, Gem. Brand, Illerstraße 7
4.2 Tektur; Änderung der Stellplatzlage und Errichtung einer Einfriedung, Fl.Nr. 188/22, Gem. Eschenau, Großgeschaidter Str. 7a (erneute Behandlung)
4.3 Bauanfrage; Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 8 Wohnungen, Fl.Nr. 209/2, Gem. Eschenau, Klingenstraße 45
4.4 Bauantrag; Aufteilung einer bestehenden Wohnung im UG in drei Wohnungen, Fl.Nr. 511/2, Gem. Eckenhaid, Eisenstraße 33
4.5 Isolierte Befreiung; Umbau eines Carports, Fl.Nr. 443, Gem. Forth, Lindelbergstraße 12
5 Städtebauförderung, Jahresanträge
5.1 Städtebauförderung Eschenau; Jahresantrag für das Programmjahr 2022 für den Ortskern Eschenau (Empfehlungsbeschluss an den MGR)
5.2 Städtebauförderung Forth; Jahresantrag für das Programmjahr 2022 für den Ortskern Forth (Empfehlungsbeschluss an den MGR)
5.3 Städtebauförderung Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (INSEK) für das Programmjahr 2022 für Einzelmaßnahmen aus dem INSEK (Empfehlungsbeschluss an den MGR)
6 Neuerlass der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehwege im Markt Eckental (Empfehlungsbeschuss an den MGR)
7 Neuerlass der Satzung über die Herstellung, Bereithaltung und Gestaltung von Kraftfahrzeugstellplätzen (Stellplatzsatzung - StS) (Empfehlungsbeschluss an den MGR)
8 Informationen
Besucherhinweis:
Wir empfehlen vor dem Besuch der Sitzung die Durchführung eines Corona-Tests, mit Ausnahme von genesenen und zweifach geimpften Personen. Während der Veranstaltung besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Am Sitzplatz kann diese abgenommen werden. Vor Ort ist ein Anwesenheitsformular auszufüllen. Im Interesse der Vermeidung von Ansteckungen sind die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zu beachten, das gilt vor allem für die Einhaltung eines ausreichenden Mindestabstandes von 1,5 m aller Teilnehmer/-innen. Personen, die erkrankt oder von individuellen infektionsschutzrechtlichen Anordnungen oder Quarantäne-Empfehlungen betroffen sind, kann der Zugang verwehrt werden. Leider steht aufgrund der Abstandsregelungen nur ein begrenzter Platz für Besucher zur Verfügung.
Datenstand vom 15.08.2022 14:27 Uhr