Der Marktgemeinderat Eggolsheim beschließt, den rechtsverbindlichen Bebauungs- und Grünordnungsplan „Kauernhofen Nord-West“ zum 1. mal zu ändern.
Der Plan erhält den Namen „1. Änderung Bebauungsplan mit Grünordnungsplan 'Kauernhofen Nord-West'“. Wesentliche Gründe der Planung sind die Anpassung an geänderte städtebauliche Ziele und eine innere Nachverdichtung.
Anstelle der Fläche für Gemeinbedarf (Sport- und Spielanlagen) soll eine Fläche für Wohnbebauung, Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO ausgewiesen werden.
Das Gebiet der Bebauungsplan-Änderung ist wie folgt umgrenzt:
Norden - durch den Feldweg Fl.Nr. 1349, Gemarkung Kauernhofen
Westen und Osten - durch die benachbarten Baugrundstücke Fl.Nrn. 1353 und 1355, Gemarkung Kauernhofen
Süden – durch den zur Straße „Schustermarter“ gehörenden Wendehammer
Folgendes Grundstück der Gemarkung Kauernhofen liegt im Geltungsbereich:
Mit der Planerstellung wurde das Ing.-Büro Sauer + Harrer, Eggolsheim beauftragt.
Da die Voraussetzungen des § 13a BauGB zutreffen, ist die Planänderung entsprechend den dortigen Vorschriften als Bebauungsplan der Innenentwicklung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchzuführen. Der Aufstellungsbeschluss ist durch die Marktgemeindeverwaltung ortsüblich bekannt zu machen.
Weiterhin nimmt der Marktgemeinderat Kenntnis von den Grundzügen der Planung zur „1. Änderung Bebauungsplan mit Grünordnungsplan 'Kauernhofen Nord-West'“ und beschließt gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB, die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterrichtung der Öffentlichkeit in geeigneter Form durchzuführen.