Einbeziehungssatzung Nr. 6, „Drügendorf-Süd“, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs.1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 07.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim) Sitzung des Marktgemeinderates 07.12.2023 ö beschließend 11

Sachverhalt

Die Aufstellung dieser Satzung wurde bereits in der Sitzung des Marktgemeinderates vom 23.05.2023 beschlossen und der Aufstellungsbeschluss in der Gemeindezeitung Nummer 15/23 vom 28.07.2023 öffentlich bekannt gemacht. Zwischenzeitlich wurden die dazugehörigen Planungsgrundlagen erstellt und der Fachbeitrag Grünordnung vom Planungsbüro Team 4, Nürnberg erarbeitet. Die Unterlagen werden dem Marktgemeinderat im Rahmen des Sitzungsprogramms zur Verfügung gestellt. Auf dieser Grundlage ist das Verwaltungsverfahren nach den Vorschriften des BauGB durchzuführen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom Entwurf der Einbeziehungssatzung Nr. 6 „Drügendorf-Süd“ in der Fassung vom 30.11.2023 und billigt diese Planfassung. Der Marktgemeinderat beschließt, mit der vorstehend bezeichneten Planfassung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Der Entwurf der Einbeziehungssatzung ist aufgrund der Weihnachtsferien für die Dauer von 6 Wochen öffentlich auszulegen. Außerdem sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

Die Durchführung der Bürgerbeteiligung ist ortsüblich bekannt zu machen; die Bekanntmachung ist mit dem Hinweis zu versehen, dass jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen kann.

Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Die Auslegung wird weiterhin mit dem Hinweis versehen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können. Der Planentwurf inkl. Begründung und grünordnerischem Fachbeitrag ist auf der Homepage der des Marktes Eggolsheim zur Verfügung zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.01.2024 09:28 Uhr