Bauantrag: Nutzungsänderung von Wohnungen zu Ferienwohnungen;
Bauort: Fl.Nr. 41, Gemarkung Götzendorf (Götzendorf 23)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 07.12.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Antragsteller reichen für die Umnutzung von zwei Wohnungen zu Ferienwohnungen einen Bauantrag ein. Im Erd- und Obergeschoss soll jeweils eine Ferienwohnung entstehen. Eine weitere Wohnung wird von den Eigentümern selbst bewohnt.
Im Flächennutzungsplan des Marktes Eggolsheim ist das Gebiet als Gemischte Baufläche dargestellt. Das Gebiet wird dem Innenbereich zugeordnet. Es gelten die Festsetzungen der Gestaltungssatzung des Marktes Eggolsheim sowie das Einfügungsgebot. Befreiungen von der Gestaltungssatzung sind nicht beantragt werden.
Aus Sicht der Verwaltung kann dem Vorhaben zugestimmt werden. Die erforderlichen Stellplätze sind nachzuweisen.
Beschluss
Der Markt Eggolsheim erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen zu dem im Betreff näher bezeichneten Bauvorhaben gemäß § 36 BauGB.
Bei Anschluss des Gebäudes an die öffentliche Kanalisation hat der Bauwerber sein Anwesen gegen Rückstau selbst zu schützen (z.B. durch Einbau einer Rückstauklappe).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 19
Datenstand vom 16.01.2024 09:28 Uhr