Aufstellung des Bebauungsplanes „Energiepark Kauernhofen Ost“ - Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 30.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim) Sitzung des Marktgemeinderates 30.01.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die im Rahmen der erneuten, verkürzten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB und der Öffentlichkeit zum Entwurf II des Energiepark Kauernhofen Ost vom 07.12.2023 eingegangenen Stellungnahmen wurden im Bauausschuss vom 23.01.2024 behandelt und zur Kenntnis genommen. Das Ergebnis ist den jeweils Betroffenen seitens des Planungsbüros mitzuteilen. Zwischenzeitlich wurde die zugehörige Änderung des Flächennutzungsplanes vom Landratsamt Forchheim genehmigt. Mit der Bekanntmachung dieser Genehmigung tritt die Änderung in Kraft. Somit bedarf der Bebauungsplan keiner Genehmigung.

Beschluss

Die vorliegende, vom Planungsbüro GEOPLAN, Osterhofen gefertigte Genehmigungsfassung des Bebauungsplanes für das Sondergebiet „Energiepark Kauernhofen Ost“ mit Begründung und Umweltbericht bzw. Blendgutachten vom 30.01.2024 wird vom Marktgemeinderat gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2

Datenstand vom 08.02.2024 11:51 Uhr