Haushaltssatzung
des Marktes Eggolsheim für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Marktgemeinderat folgende Haushaltssatzung:
§ 1 – Verwaltungs- und Vermögenshaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf 19.029.800,00 €
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf 12.313.500,00 €
festgesetzt.
§ 2 – Kreditaufnahme
Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird auf
2.618.200,00 € festgesetzt.
§ 3 – Verpflichtungsermächtigung
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0,00 € festgesetzt.
§ 4 – Sätze für Gemeindesteuern
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke 500 v.H.
b) Grundsteuer B für sonstige Grundstücke 500 v.H.
2. Gewerbesteuer 400 v.H.
§ 5 – Kassenkredit
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 3.000.000,00 € festgesetzt.
§ 6 – Sonstige Festsetzungen
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7 – Inkrafttreten
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.
Eggolsheim, den __.__.2024
Claus Schwarzmann
1. Bürgermeister