Bauvoranfrage für eine soziale Einrichtung - Tagespflege, Ambulante Pflege und Betreutes Wohnen - erneute Vorlage; Bauort: Fl.Nr. 512, Gemarkung Eggolsheim (Hochreuth)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 14.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim) Sitzung des Marktgemeinderates 14.05.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Bauvoranfrage wurde in der Sitzung des Marktgemeinderates vom 16.04.2024 behandelt. Eine Beschlussfassung wurde jedoch zurückgestellt, da erst eine Bürgerinformationsveranstaltung stattfinden sollte. Zudem sollte vorab eine Stellungnahme der Unteren Denkmalschutzbehörde aufgrund des Bezugs zum Einzeldenkmal Schloss Jägersburg eingeholt werden.

Die Bürgerinformationsveranstaltung fand am 07.05.2024 um 19.00 Uhr im Schützensaal in Bammersdorf statt. Im Anschluss ein zusammenfassender Feedbackbericht über die Veranstaltung.

Im Schützensaal Bammersdorf fanden sich rund 120 interessierte Personen, darunter die beiden weiteren Bürgermeister und 10 Marktgemeinderätinnen und Marktgemeinderäte, ein, um sich über das Vorhaben von „Gabis Krankenpflegeteam“ zur Errichtung einer Tagespflegeeinrichtung mit betreutem Wohnmöglichkeiten (optional), auf einer Teilfläche der Flurnummer 512 im Bereich des Ortseinganges Bammersdorf zu informieren. Die angestrebte Fläche für die Bebauung befindet sich größtenteils im Außenbereich und in der Nähe der denkmalgeschützten Jägersburg. Im Rahmen der Marktgemeinderatsitzung am 16.04.2024 wurde zum Vorhaben eine konkretisierte Bauvoranfrage eingereicht. Der Marktgemeinderat hatte eine Beschlussfassung aber vertagt, da er das Stimmungsbild aus der Bürgerschaft im Zuge einer Informationsveranstaltung in die Entscheidungsfindung mit einfließen lassen wollte.

Bürgermeister Claus Schwarzmann eröffnete die basierend auf den Vorschlag des Marktgemeinderats initiierte Veranstaltung und zeigte sich sehr erfreut über das große Interesse der Bürgerschaft. Er erläuterte kurz den Sachstand und betonte, dass für die Entwicklung des Vorhabens eine Bauleitplanung erforderlich sei und deshalb die Gemeinde im Rahmen ihrer Planungshoheit über den Start eines solchen Verfahrens zu entscheiden habe. Ferner verlas er die von der Verwaltung eingeholte Stellungnahme der Denkmalschutzbehörde, die das Vorhaben zwar kritisch sieht, aber eine Bebauung für grundsätzlich möglich hält, so lange die Belange des Denkmalschutzes berücksichtigt und abgewogen werden. Hierbei wäre vor allem auf ein harmonisches Einfügen in den Blickbezug zur Jägersburg zu achten.

Anschließend stellte er die im Marktgemeinderat eingereichte Planung vor und übergab das Wort an die Antragstellerin Gabi Macht und ihr Team sowie den beauftragten Planer. Frau Macht und ihr Team stellten zunächst den Betrieb vor, der aktuell rund 250 Klienten betreut und 110 Mitarbeiter beschäftigt. Der geplante neue Standort sei wichtig, um den Betrieb zu sichern und zusammenzuführen, da sich jeweils eine Teileinheit in Eggolsheim und Forchheim befindet. In Bammersdorf könnte man zusammenwachsen und bezüglich der Tagespflege verträglich expandieren. Die Leiterin der Tagespflege, Frau Fleischmann, stellte emotional dar, wie wichtig diese Art der Pflege ist, die künftig sogar noch einen höheren Stellenwert erlangen wird. Die demographische Entwicklung lasse hier gar keine andere Schlussfolgerung zu. Die Nachfrage steige stetig und das Angebot erhöhe sich kaum. Deshalb könne ein „Ja“ zum Standort in Bammersdorf die Pflegesituation in der Region sichern und verbessern.
Die Vorstellung des aktuellen Planungsstandes übernahm der beauftragte Planer. Er präsentierte den Anwesenden gleich zu Beginn die erste Anpassung. Denn die vor allen von den Betreibern der Jägersburg mit Konfliktpotential belegten betreuten Wohneinheiten im westlichen Bereich des Grundstücks hin zur Jägersburg wurden zurückgenommen. Dadurch vergrößert sich der Abstand zum Schloss von 100 auf 120 Meter und durch den Wegfall der zunächst geplanten dauerbewohnten Gebäude, sollte sich eine mögliche Problemlage bei Events in der Jägersburg entschärfen. Anstelle der Wohngebäude könnte eine 4.500 m² große Parkanlage für die Klienten der Tagespflege entstehen. Das Gebäude nimmt nach der aktuellen Planung ca. 3.600 m² des Grundstücks in Anspruch. Final präsentierte der Planer entsprechende Visualisierungen des möglichen Gebäudekörpers. Bezüglich Bauform und Gestaltung der Gebäude zeigte er sich offen für konstruktive Anregungen und bei etwaigen Auflagen der Fachbehörden.

Planstand vom 07.05.2024

Visualisierung, Stand 07.05.2024, Blick: Kreisstraße / Kirschäckerstraße

Visualisierung, Stand 07.05.2024, Blick: Jägersburg / Richtung Ortsmitte



Nach Vorstellung des aktuellen Planstandes erhielt die anwesende Bürgerschaft Gelegenheit zur Fragestellung und Kritik. Im Rahmen der vielen Wortmeldungen wurden zugleich positive und negative Aspekte angesprochen. Am kontroverstesten diskutiert wurde über den Standort und über die vorgestellte Fassadengestaltung. Ein alternativer Standort stehe aber kurzfristig nicht zur Verfügung, betonte Bürgermeister Claus Schwarzmann. Bezüglich der Fassadengestaltung und der Gebäudekubatur hatte sich der Planer ja bereits während seines Vortrags offen gezeigt. Es werden nach Start eines etwaigen Bauleitplanungsprozesses sämtliche Anregungen aufgenommen und abgewogen. Jede Bürgerin und jeder Bürger haben hierbei Gelegenheit sich zu äußern. Selbstverständlich würden hierbei auch alle Fachbehörden beteiligt, u.a. auch der Denkmalschutz, der bei dem Projekt eine entscheidende Rolle einnehmen würde.

Die Betreiber der Jägersburg fassten die geänderte Planung wohlwollend aber dennoch kritisch auf. Sie sei in dieser Form gerade noch verträglich, wie es Johannes Graf von Bentzel formulierte. Die Forderung an die Gemeinde, eine spätere Erweiterung der Bebauung durch Beschluss oder Grunddienstbarkeiten zu verhindern, wäre intensiv zu prüfen. Die Rechtlage lässt hier aber wenig Spielraum zu und künftige Gremien sind nicht an frühere Beschlüsse gebunden. Dennoch sicherte Bürgermeister Claus Schwarzmann zu, diese Anregung mitzunehmen und bewerten zu lassen.

Nun hat der Marktgemeinderat die Aufgabe, das ausgewogene Stimmungsbild in einen Beschluss zum etwaigen Start eines Bauleitplanverfahrens münden zu lassen oder den Antrag eben abzulehnen. Eine Entscheidung darüber soll in der Sitzung am 14.05.2024 fallen.

Im Flächennutzungsplan des Marktes Eggolsheim ist der Bereich derzeit überwiegend als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. An der Jägersburger Straße ist ein kleiner Teilbereich als Wohnbaufläche dargestellt. Um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben zu schaffen, ist voraussichtlich die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Die hierfür entstehenden Kosten sind von den Antragstellern zu übernehmen. Ebenso sind die Kosten für die Erschließung der Fläche von den Antragstellern zu tragen.
Da es sich um eine Neuentwicklung einer Außenbereichsfläche handelt, wäre aus Sicht der Verwaltung der Abschluss einer Vereinbarung zum Baulandmodell zu diskutieren. Aufgrund des sozialen Nutzens des Projekts wäre ggf. eine abgemilderte Form des Baulandmodells möglich.

Aus Sicht der Verwaltung kann dem Vorhaben unter den genannten Voraussetzungen grundsätzlich zugestimmt werden. Die Vereinbarung zum Baulandmodell ist vor der Einleitung des Bauleitplanverfahrens abzuschließen. 

Beschluss

Der Markt Eggolsheim stimmt einer teilweisen Bebauung des Grundstückes Fl.Nr. 512, Gem. Bammersdorf, grundsätzlich unter folgenden Bedingungen zu:

  • Ein Bebauungsplan sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes können unter Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange rechtskräftig erlassen bzw. durchgeführt werden. Die für die Bauleitplanung anfallenden Kosten sind von den Antragstellern zu tragen. 
  • Mit den Antragstellern ist eine abgemilderte Form des Baulandmodells zu vereinbaren. 
  • Hinsichtlich der öffentlichen Erschließung des Grundstückes sind mit den Bauherren Sondervereinbarungen mit dem Inhalt der Kostenübernahme für die Grundstücksanschlüsse für Wasser und Kanal abzuschließen. Mit den weiteren Versorgungsträgern sind von den Bauherren gesonderte privatrechtliche Vereinbarungen zu treffen. 
  • Die ggf. geforderte naturschutzrechtliche Ausgleichspflicht ist von den Bauherren anzuerkennen und auf eigene Kosten in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde umzusetzen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.05.2024 08:10 Uhr