Entwidmung bzw. Einziehung eines Teilstücks der Straße, Fl.Nr. 154 und 100/1, Gemarkung Eggolsheim, gem. Art.8 BayStrWG - Verbindung Hartmannstraße/Winkelgasse


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 14.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim) Sitzung des Marktgemeinderates 14.05.2024 ö 5

Sachverhalt

Die beiden Hauptgebäude Hartmannstr. 40 und Winkelgasse 18 sind über ein teilweise leicht
zurückgesetztes Nebengebäude verbunden. Einige Baukörper wurden umgebaut und werden
nun überwiegend zu Wohnzwecken genutzt. In der Hartmannstr. 40 befindet sich eine
Apotheke.

Da der gesamte Gebäudekomplex lediglich über eine kleine Freifläche und keine Grünflächen verfügt, wurde vom Eigentümer das westlich gelegene Grundstück Fl.Nr 98/2, Gemarkung Eggolsheim erworben, auf dem sich eine Scheune mit Anbau befindet. Diese soll zugunsten eines Gartens mit kleinem Nebengebäude mit Freisitz, Ferienwohnung und Carport abgerissen werden. Gleichzeitig soll der bestehende Verbindungsweg zwischen Hartmannstraße und Winkelgasse privatisiert und als Freifläche in das Grundstück integriert werden.

Durch den Rückbau des bestehenden Scheunengebäudes kann zusammen mit der Einbindung des ehemaligen Straßenbereichs ein neuer Hofraum geschaffen werden, der die Nutzbarkeit und die Wohnqualität für alle Bewohner des Grundstücks Hartmannstr. 40 deutlich und nachhaltig erhöht und das bestehende Manko der nicht vorhandenen Freiflächen behebt. Die Umwidmung von öffentlichem Straßenraum in Privatraum ist in diesem speziellen Fall nachvollziehbar und es sind augenscheinlich keine Nachteile oder Einschränkungen für die Öffentlichkeit oder Anrainer zu erkennen. Daher wird dieses Anliegen vom Ortsplanungsbüro msh, Altdorf sowie der Verwaltung befürwortet.

Daher ist beabsichtigt, den Teil der öffentlichen Straße der Verbindung Hartmannstraße/Winkelgasse Fl.Nrn. 154 und 100/1, Gemarkung Eggolsheim gem. Art. 8 Abs. 1 Satz 1 Bayer. Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) einzuziehen. Eigentümer des betroffenen Teilgrundstückes der Fl.Nr. 154, Gemarkung Eggolsheim ist der Markt Eggolsheim. Die Straße befindet sich zwischen den Anwesen Hartmannstr. 41 im Westen und den Anwesen Hartmannstr. 40 bzw. Winkelgasse 18 im Osten. Der genannte Straßenabschnitt soll gem. Art. 8 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BayStrWG aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohls eingezogen werden (stadtplanerische Gründe). Stadtplanerisches Ziel ist es, den Straßenabschnitt einer privaten Nutzung zuzuführen. Der Straßenabschnitt hat aus verkehrsplanerischer Sicht keine erhebliche Verkehrsbedeutung; er wird bisher insbesondere zum Parken und als Zufahrt zum Grundstück Fl.Nr. 97, Gemarkung Eggolsheim genutzt. Diese Zufahrt wird weiterhin über eine noch einzutragende Grunddienstbarkeit gesichert. Die zwischen den vorgenannten Straßen vorhandene, befestigte und beleuchtete Straßenkreuzung verläuft nur ca. 32 m weiter östlich. Die zur Einziehung vorgesehene Straßenfläche, Teilbereich der Fl.Nr. 154, Gemarkung Eggolsheim ist auf dem vorgelegten Lageplan gekennzeichnet.

Beschluss

Der Markt Eggolsheim beschließt die Einziehung des im Sachverhalt genannten Straßenabschnitts. Die Verwaltung wird beauftragt, die Absicht dieser Einziehung gem. Art. 8 Abs. 2 BayStrWG ortsüblich bekanntzumachen. Die entsprechenden Unterlagen sind für die Dauer von 3 Monaten öffentlich im Rathaus auszulegen. Anschließend kann die erforderliche Verfügung zur Einziehung erlassen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 11

Datenstand vom 16.05.2024 09:42 Uhr