Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes (FNP/LSP) des Marktes Eggolsheim im Bereich Bebauungs- und Grünordnungsplan (BBP/GOP) „Bahnhofsiedlung Nord - Ost“; Behandlung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingeg. Stellungnahmen; Feststellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 14.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim) Sitzung des Marktgemeinderates 14.05.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

A.        Stand des Verfahrens

Für den Entwurf zur Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes (FNP/LSP) im Bereich des Bebauungs- und Grünordnungsplan (BBP/GOP) „Bahnhofsiedlung Nord - Ost“ in der Fassung vom 12.03.2024 erfolgte gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 26.03.2024 bis 03.05.2024 die förmliche Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung. Dieser Bericht gibt das Ergebnis dieses Verfahrensschrittes wieder und wird - sofern notwendig - durch Beschlussvorschläge ergänzt.

B.        FÖRMLICHE ÖffentlichkeitsBETEILIGUNG

Sachverhalt:
Dem Markt Eggolsheim gingen keine Stellungnahmen zu.

Kenntnisnahme:
Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

C.        FÖRMLICHE Träger-/Behördenbeteiligung, Keine Stellungnahmen abgegeben

Sachverhalt:
Von folgenden Trägern/Behörden wurden keine Stellungnahmen abgegeben:
  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Abteilung B - Koordination Bauleitplanung, München
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bamberg (AELF), Bereich Forsten, Zweigstelle Scheßlitz
  • Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken, Bamberg
  • Bund Naturschutz in Bayern e. V., Kreisgruppe Forchheim
  • Landesbund für Vogelschutz in Bayern e. V., Bezirksgeschäftsstelle Oberfranken, Bayreuth
  • Verein für Landschaftspflege, Artenschutz und Biodiversität e. V., Erbendorf
  • Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordbayern, Außenstelle Bayreuth
  • Vodafone GmbH, Vodafone Deutschland GmbH, Nürnberg
  • Zweckverband zur Wasserversorgung der Eggolsheimer Gruppe, Eggolsheim
  • Kreisbrandrat Herr Flake, Forchheim
  • Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Bamberg - Forchheim, Bamberg
  • Kreisheimatpfleger für Bodendenkmalpflege, Hr. Wagner, Bubenreuth

Kenntnisnahme:

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.


D.        FÖRMLICHE Träger-/Behördenbeteiligung, Stellungnahmen abgegeben Ohne Hinweise und/oder Empfehlungen

Sachverhalt:
Von folgenden Trägern/Behörden wurden Stellungnahmen ohne Hinweise/ Empfehlungen abgegeben:
  • Landratsamt (LRA) Forchheim, Fachbereich (FB) 41 Bauordnung (rechtlich), Dienststelle Ebermannstadt, Schreiben vom 02.05.2024
  • LRA Forchheim, FB 42 Naturschutz, Dienststelle Ebermannstadt, Schreiben vom 26.03.2024
  • LRA Forchheim, FB 44 Immissionsschutz, Dienststelle Ebermannstadt, Schreiben vom 02.04.2024
  • Regierung von Oberfranken, Sachgebiet 24, Bayreuth, Schreiben vom 24.04.2024
  • Regierung von Oberfranken, Sachgebiet 26, Bergamt Nordbayern, Bayreuth, Schreiben vom 23.04.2024
  • Regionaler Planungsverband Oberfranken - West, Bamberg, Schreiben vom 17.04.2024
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Bamberg, Bereich Landwirtschaft, Bamberg, Schreiben vom 27.03.2024
  • Bayerischer Bauernverband, Kreisverband Forchheim, Forchheim, Schreiben vom 26.04.2024
  • TenneT TSO GmbH, Bayreuth, Schreiben vom 26.03.2024
  • PLEdoc GmbH, Essen, Schreiben vom 27.03.2024
  • Zweckverband zur Abwasserbeseitigung Eggolsheim - Hallerndorf, Eggolsheim, Schreiben vom 21.03.2024
  • Polizeiinspektion Forchheim, Forchheim, Schreiben vom 23.04.2024

Kenntnisnahme:

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.


E.        FÖRMLICHE Träger-/Behördenbeteiligung, Stellungnahmen abgegeben mit Hinweisen und/oder Empfehlungen

  1. Deutsche Bahn AG DB Immobilien, Kompetenzteam Baurecht, München, Schreiben vom 22.11.2023

Sachverhalt:
Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, als von der DB InfraGO AG (ehemals DB Netz AG und DB Station & Service AG) bevollmächtigtes Unternehmen, übersendet ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme als Träger öffentlicher Belange zum o. g. Verfahren. Wir verweisen auf unsere Stellungnahmen mit Az: TOEB-BY-21-104048 vom 18.06.2021 und TOEB-BY-23-165132 vom 29.08.2023 zur frühzeitigen Beteiligung. Diese Stellungnahmen behalten ihre Gültigkeit und sind in dem weiteren Verfahren zu beachten. Unter Maßgabe des Planentwurf und der Begründung in der Fassung vom 12.03.2024 bestehen aus Sicht der DB AG und ihrer Konzernunternehmen keine weiteren Belange und Auflagen. Wir behalten uns vor, zu dem o. g. Verfahren und den Maßnahmen die sich aus dem Bebauungsplan und Flächennutzungsplan entwickeln werden, unabhängig von unserer vorstehenden Stellungnahme Bedenken und Anregungen vorzubringen. Diese können auch grundsätzlicher Art sein, sofern Unternehmensziele oder Interessen der Deutschen Bahn AG dies erfordern. Für Rückfragen zu diesem Schreiben wenden Sie sich bitte an den Mitarbeiter Baurecht, Herrn Görens. Bitte beachten Sie: Ab 1. Januar 2024 wurden die DB Netz AG und die DB Station & Service AG in eine neue Gesellschaft zusammengeführt: die DB InfraGO AG. Die alten Firmenbezeichnungen (DB Netz AG / DB Station & Service AG) sind zum Jahreswechsel erloschen. Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.dbinfrago.com/

Beschluss:
Die beiden erwähnten Stellungnahmen vom 18.06.2021 und vom 29.08.2023 beziehen sich nicht auf die vorliegend prüfrelevante FNP-/LSP - Änderung, sondern auf das verbindliche Bauleitplanverfahren mit der Bezeichnung „Bahnhofsiedlung - Nord - Ost“. Der Markt Eggolsheim verweist auf seine in diesem Verfahren gefassten Beschlüsse zu beiden Stellungnahmen, die unverändert weiter gelten. Der jeweilige Auszug aus der Sitzungsniederschrift ging der DB jeweils postalisch zu. Die Belange der DB sind erkannt und berücksichtigt.

Abstimmung: 20:0

  1. Eisenbahn - Bundesamt, Außenstelle Nürnberg, Nürnberg, Schreiben vom 22.04.2024 und 23.04.2024

Sachverhalt:
Das Eisenbahn - Bundesamt ist die zuständige Planfeststellungsbehörde für die Betriebsanlagen und die Bahnstromfernleitungen (Eisenbahninfrastruktur) der Eisenbahnen des Bundes. Es prüft als Träger öffentlicher Belange, ob die zur Stellungnahme vorgelegten Planungen bzw. Vorhaben die Aufgaben nach § 3 des Gesetzes über die Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes berühren. Bezüglich der o. g. Planung zur Flächennutzungs- und Landschaftsplanänderung im Bereich „Bahnhofsiedlung Nord - Ost“ der Marktgemeinde Eggolsheim wird auf die Stellungnahme des Eisenbahn-Bundesamtes vom 21.11.2023, Az. 65149-651pt/011-2023#824, und die darin aufgeführten Hinweise verwiesen, die auch im Rahmen einer erneuten Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB weiterhin ihre Gültigkeit besitzt.

Beschluss:
Die Stellungnahme vom 21.11.2023 wurde in der Sitzung des Bau-, Umwelt-, Energie-, Landschafts- und Forstausschusses des Marktes Eggolsheim am 12.03.2024 behandelt. Der damit verbundene Auszug aus der Sitzungsniederschrift ging dem EBA postalisch mit Schreiben vom 13.03.2024 zu. Der Markt Eggolsheim hält an den darin formulierten Beschlüssen unverändert fest. Die Belange des EBA sind erkannt/berücksichtigt.

Abstimmung: 20:0


  1. Deutsche Telekom Technik GmbH, Bayreuth, Schreiben vom 25.04.2024

Sachverhalt:
Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) – als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 125 Abs. 1 TKG - hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zur o. a. Planung haben wir bereits mit Schreiben vom 04.12.2023 Stellung genommen. Diese Stellungnahme gilt unverändert weiter. Von Ihrer Abwägung zu unserer Stellungnahme haben wir Kenntnis genommen. Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Beschluss:
Die Stellungnahme vom 04.12.2023 wurde in der Sitzung des Bau-, Umwelt-, Energie-, Landschafts- und Forstausschusses des Marktes Eggolsheim am 12.03.2024 behandelt. Der damit verbundene Auszug aus der Sitzungsniederschrift ging der Telekom postalisch mit Schreiben vom 13.03.2024 zu. Der Markt Eggolsheim hält an den darin formulierten Beschlüssen unverändert fest. Die Belange der Telekom sind erkannt/berücksichtigt.

Abstimmung: 20:0


  1. Bayernwerk Netz GmbH, Kundencenter Bamberg, Bamberg, Schreiben vom 18.04.2024

Sachverhalt:
Nach Einsicht der uns übersandten Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass keine zusätzlichen Belange unseres Unternehmens betroffen sind. Darüber hinaus verweisen wir auf unsere Stellungnahmen vom 17.06.2021, sowie 14.08.2023, die weiterhin gültig sind. Wir bedanken uns für die Beteiligung am Verfahren und stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung. Des Weiteren bitten wir Sie, uns auch weiterhin an der Bauleitplanung und weiteren Verfahrensschritten zu beteiligen.

Beschluss:
Die beiden erwähnten Stellungnahmen vom 17.06.2021 und vom 14.08.2023 beziehen sich nicht auf die vorliegend prüfrelevante FNP-/LSP - Änderung, sondern auf das verbindliche Bauleitplanverfahren mit der Bezeichnung „Bahnhofsiedlung - Nord - Ost“. Der Markt Eggolsheim verweist auf seine in diesem Verfahren gefassten Beschlüsse zu beiden Stellungnahmen, die unverändert weiter gelten. Der jeweilige Auszug aus der Sitzungsniederschrift ging der Bayernwerk Netz GmbH jeweils postalisch zu. Die Belange der Bayernwerk Netz GmbH sind erkannt und berücksichtigt.

Abstimmung: 20:0

Beschluss

Der Marktgemeinderat Eggolsheim stellt die FNP-/LSP - Änderung im Bereich des BBP/GOP „Bahnhofsiedlung Nord - Ost“ in Eggolsheim in der Fassung vom 12.03.2024 fest. Die festgestellte Planversion erhält das Datum vom 14.05.2024. Die Verwaltung wird beauftragt, die festgestellte Planversion in der Fassung vom 14.05.2024 dem LRA Forchheim gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen. Die erteilte Genehmigung ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich auf der Homepage des Marktes Eggolsheim sowie ergänzend im amtlichen Mitteilungsblatt bekannt zu machen. Mit dem Tag der Bekanntmachung wird die FNP-/LSP - Änderung im Bereich des BBP/GOP „Bahnhofsiedlung Nord - Ost“ wirksam.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.05.2024 09:42 Uhr