Entlastung der Jahresrechnung 2022
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Marktgemeinderates, 14.05.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim) | Sitzung des Marktgemeinderates | 14.05.2024 | ö | beschließend | 10 |
Sachverhalt
Entlastung der Jahresrechnung 2022
Beschluss
Zur Jahresrechnung 2022 des Marktes Eggolsheim wird mit dem festgestellten Ergebnis gem.
Art. 102 Abs. 4 der Gemeindeordnung Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.05.2024 08:10 Uhr