Backofenordnung des Marktes Eggolsheim - 1. Änderung (hier: Nr. 3 Satz 1, Entgelt je Backvorgang)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 25.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim) Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2025 ö beschließend 11

Sachverhalt

Im Rahmen des Beschlusses des Marktgemeinderates, alle Verwaltungsgebühren und Entgelt auf den Prüfstand zu stellen, ist ebenfalls noch das Entgelt der Backofenordnung anzupassen. Aktuell werden 5,00 € je Backvorgang erhoben. Diese Gebühr gilt seit 01.03.2007 und bildet den Unterhaltsaufwand der Marktgemeinde nicht adäquat ab. 

Selbst eine Erhöhung führt bei Weitem nicht zu einer Kostendeckung in diesem Bereich, federt den Aufwand aber zumindest etwas besser ab. 

Überblick:
Einnahmen 2024:                740,00 €                Unterhalt/Reparaturen 2024:        1.641,35 €
Einnahmen 2023:                335,00 €                Unterhalt/Reparaturen 2023:        5.289,76 €
Einnahmen 2022:                485,00 €                Unterhalt/Reparaturen 2022:        852,05 €

Es geht nicht darum, diesen traditionsreichen Vorgang über die Maße zu verteuern, aber eine angemessene Gebühr, die den aktuellen Verhältnissen besser Rechnung trägt, wäre obligatorisch. 

Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, die Gebühr von 5,00 € auf 10,00 € je Backvorgang zu erhöhen. Hierzu wäre die Backofenordnung wie folgt abzuändern.  

1. Änderung der Backofenordnung des Marktes Eggolsheim vom 06.02.2007

Artikel 1
Nr. 3 Satz 1 (Entgelt) wird wie folgt neu gefasst.
Für das Backen wird je Backvorgang vom Beauftragten des Marktes Eggolsheim ein Entgelt von 10,00 € erhoben.

Artikel 2
Diese Änderung tritt am 01.04.2025 in Kraft.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die oben aufgeführte 1. Änderung der Backofenordnung des Marktes Eggolsheim vom 06.02.2007. Die Änderung der Backofenordnung ist auszufertigen und in der Gemeindezeitung zu veröffentlichen. Alle regelmäßigen Nutzer sind von der Verwaltung über die Erhöhung noch vor dem Inkrafttreten zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 11

Datenstand vom 26.02.2025 13:49 Uhr