Bestellung von Feldgeschworenen nach dem Abmarkungsgesetz


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 01.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim) Sitzung des Marktgemeinderates 01.04.2025 ö beschließend 13

Sachverhalt

Nach dem Abmarkungsgesetz Art. 11 Abs. 3 S.1 ist die Bestellung der Feldgeschworenen durch den Gemeinderat geregelt. Art. 13 Abs. 2 sagt: „Die Feldgeschworenen werden bei Übernahme ihrer Aufgaben durch den 1. Bürgermeister zur gewissenhaften und unparteiischen Tätigkeit und zur Verschwiegenheit sowie zur Bewahrung des Siebenergeheimnisses, falls ein solches nach Art. 12 Abs. 4 Satz 1 vereinbart ist, in Eidesform verpflichtet“.

Auf dieser Grundlage wurden die Herren Markus Bartzik, Simon Huberth, Andreas Lengenfelder, Norbert Schlund und Zacharias Zehner für den Ortsteil Drosendorf durch 1. Bürgermeister Claus Schwarzmann als Feldgeschworene im Markt Eggolsheim vereidigt. Die Bestellung durch den Marktgemeinderat ist nachzuholen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat bestellt nach Art. 11 Abs. 3 Satz 1 die Herren Markus Bartzik, wohnhaft Drosendorf, Feuersteinstr. 53, 91330 Eggolsheim, Simon Huberth, wohnhaft Drosendorf, Drügendorfer Str. 14, 91330 Eggolsheim, Andreas Lengenfelder, wohnhaft Drosendorf, Wiesenstraße 10, 91330 Eggolsheim, Norbert Schlund, wohnhaft Drosendorf, Feuersteinstr. 4, 91330 Eggolsheim, Zacharias Zehner, wohnhaft Drosendorf, Feuersteinstr. 55 A, 91330 Eggolsheim für den Ortsteil Drosendorf zum Feldgeschworenen im Markt Eggolsheim.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.04.2025 11:43 Uhr