Die Gemeinden haben nach Art. 1 Abs. 1 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis dafür zu sorgen, dass drohende Brand- und Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden sowie ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse geleistet wird.
Gemäß Art. 1 Abs. 2 Satz 1 BayFwG haben die Gemeinden zur Erfüllung dieser Aufgaben in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten.
Ziff. 1.1 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr zum Vollzug des BayFwG bestimmt darüber hinaus, dass die Gemeinden ihre Feuerwehren so aufzustellen und ausrüsten müssen, dass diese möglichst schnell Menschen retten, Schadenfeuer bekämpfen sowie technische Hilfe leisten können.
Hierfür ist es notwendig, dass grundsätzlich jede an einer Straße gelegene Einsatzstelle von einer gemeindlichen Feuerwehr in höchstens zehn Minuten nach Eingang der Meldung bei der alarmauslösenden Stelle (Hilfsfrist) erreicht werden kann. Um objektiv feststellen zu können, wie die gemeindlichen Feuerwehren technisch und personell ausgestattet werden müssen und ob die Hilfsfrist in allen Gemeindeteilen eingehalten werden kann, ist es sinnvoll, dass die Gemeinden vor Ort das Gefahrenpotenzial und die vorhandenen gemeindlichen Gefahrenabwehrkräfte erfassen, die Situation analysieren und gegebenenfalls Verbesserungsmöglichkeiten und Maßnahmen zu deren Umsetzung formulieren.
Das geeignete Instrument hierfür ist die Feuerwehrbedarfsplanung.
Um eine ausreichende Berücksichtigung des örtlichen Gefahrenpotentials und eine optimale Aufgabenwahrnehmung durch die gemeindlichen Feuerwehren zu gewährleisten, sollen nach Ziff. 1.1 VollzBekBayFwG grundsätzlich alle Gemeinden einen Bedarfsplan aufstellen.
Die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplans ist Aufgabe der Gemeinde.
Ein solcher Feuerwehrbedarfsplan für den Markt Eggolsheim wurde durch Herrn Schmaus (Fa. TS Brandschutz) erstellt und dem Gremium in der MGR-Sitzung am 25.02.2025 präsentiert.
Im Rahmen einer PowerPoint-Präsentation wurden die wesentlichen Kerninhalte des Feuerwehrbedarfsplanes erläutert. Die finale Fassung ist dem Marktgemeinderat mit den Sitzungsunterlagen zur Verfügung gestellt worden.
Für die Geltungsdauer des Feuerwehrbedarfsplanes (2025 – 2029) wurden u.a. folgende Maßnahmen empfohlen:
Gerätehäuser:
- Rückbau der noch vorhandenen Schlauchwaschtröge in den Gerätehäusern (falls vorhanden)
- Zentrale Schlauchpflege im Gerätehaus Eggolsheim
- Einbau einer Abgasabsauganlage in Gerätehaus Neuses
Fahrzeugbeschaffungsplan (Auszug):
Geräte:
- Ersatzbeschaffung Tragkraftspritze FFW Unterstürmig
- Anschaffung von 13 weiteren Handfunkgeräten
Notstromkonzept:
- Entwicklung eines Notstromkonzeptes
- Einspeisegerät Notstromversorgung Gerätehaus Eggolsheim
Löschwasserversorgung:
- Entnahmestutzen am Main-Donau-Kanal zur Wasserentnahme mit Güllefässern