Bauantrag: Erweiterung eines Wohnhauses; Bauort: Fl.Nrn. 75 und 78, Gemarkung Drügendorf (Drügendorf 30)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 27.05.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim) Sitzung des Marktgemeinderates 27.05.2025 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die Antragsteller reichen für die Erweiterung des bestehenden Wohnhauses einen Bauantrag ein. Hierfür ist der Anbau eines weiteren Wohnhauses geplant, welches mit dem bestehenden Wohnhaus verbunden wird. 

Im Flächennutzungsplan des Marktes Eggolsheim ist das Gebiet als Gemischte Baufläche dargestellt. Das Gebiet wird dem Innenbereich zugeordnet. Es gelten somit das Einfügungsgebot sowie die Gestaltungssatzung des Marktes Eggolsheim. Befreiungen von der Gestaltungssatzung sind nicht beantragt. 

Aus Sicht der Verwaltung kann dem Vorhaben zugestimmt werden, da sich das Vorhaben in die Umgebung einfügt. Für die zwei Wohneinheiten sind gemäß der gemeindlichen Stellplatzsatzung drei Stellplätze erforderlich. 

Die Nachbarn haben ihre Zustimmung durch Unterschrift auf den Antragsunterlagen erteilt. 

Beschluss

  1. Der Markt Eggolsheim erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen zu dem im Betreff näher bezeichneten Bauvorhaben gemäß § 36 BauGB.

  1. Gemäß der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind drei Stellplätze nachzuweisen. 

Bei Anschluss des Gebäudes an die öffentliche Kanalisation hat der Bauwerber sein Anwesen gegen Rückstau selbst zu schützen (z.B. durch Einbau einer Rückstauklappe). 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.06.2025 15:21 Uhr