Die zweite verkürzte Beteiligung der Öffentlichkeit und der der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Vollzug des BauGB § 4a Abs. 3 BauGB) endete am 20.06.2022.
Die Planung lag vom 30.05.2022 bis einschließlich 20.06.2022 öffentlich aus.
1. Träger öffentlicher Belange
1. Folgende Fachstellen haben im Rahmen des Beteiligungsverfahrens keine Stellungnahmen abgegeben und werden daher nachfolgend beschlussmäßig nicht behandelt:
4 Staatliches Bauamt 96047 Bamberg
6 Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung 91301 Forchheim
10 Deutsche Telekom AG, T-Com 96052 Bamberg
17 Zweckverband Wasserversorgung Eggolsheimer Gruppe 91330 Eggolsheim
18 Zweckverband Abwasserbeseitigung Eggolsheim-Hallerndorf 91330 Eggolsheim
23 Stadt Ebermannstadt 91320 Ebermannstadt
25 Gemeinde Hallerndorf 91352 Hallerndorf
2. Nachfolgende Behörden oder sonstige Träger öffentlicher Belange haben im Rahmen des Beteiligungsverfahrens keine Bedenken, Anregungen oder Einwände zum BBP vorgebracht:
1 Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 24, Bayreuth, Stellungnahme vom 13.06.2022
3 Regionaler Planungsverband Oberfranken-West, Bamberg, Stellungnahme vom 25.05.2022
7 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bamberg, Stellungnahme vom 02.06.2022
11 Reg. v. Oberfranken - Bergamt Nordbayern, Bayreuth, Stellungnahme vom 07.06.2022
13 Bayerischer Bauernverband, Forchheim, Stellungnahme vom 13.06.2022
24 Stadt Forchheim, Stellungnahme vom 31.05.2022
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahmen bzw. die Ausführungen zur Kenntnis.
3. (2) Stellungnahme des Landratsamtes Forchheim vom 15.06.2022
FB 41 Bauamt:
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
Abstimmung: 19:0
FB 44 Umweltschutz / Immissionsschutz:
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Einer weiteren Verlängerung des Lärmschutzwalles wird aus gestalterischen Gründen nicht zugestimmt, da sonst weitere Zugangsbereiche im Bereich des geplanten KiTa-Gebäudes eingeschränkt werden würden. Wie erwähnt wurde der Nachweis über die Einhaltung der Immissionsrichtwerte beim benachbarten Wohngebiet unter Berücksichtigung weiterer zuletzt seitens des LRA angeforderter Immissionspunkte erbracht. Ein zusätzlicher Sichtschutz ist hinsichtlich des ausreichend großen Abstandes zwischen den westlichen Wohnhäusern und dem Parkplatz von mehr als 50 m nicht erforderlich.
Hinsichtlich der möglichen Heizanlage wird auf den weiterhin dahingehend gültigen Beschluss des Bauausschusses Eggolsheim vom 10.05.2022 verwiesen: Die genaue Betriebsart der Heizanlage ist noch nicht geregelt. Entsprechende Abstimmungen und Nachweise folgen in einem separaten Bauantragsverfahren.
Abstimmung: 19:0
FB 32.1 Verkehr:
Nachrichtlich: Beschluss BauA vom 10.05.2022:
Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Der Ausbau der bereits vorhandenen Erschließungsstraße ist nicht Gegenstand des vorliegenden Bebauungsplan-Verfahrens. Entsprechende Planungen werden gesondert beauftragt. Die Einhaltung der Vorschriften erfolgt in diesem Zusammenhang. Die Errichtung eines Gehweges wird nicht für erforderlich gehalten, da kein Durchgangsverkehr herrscht.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Entgegen des Beschlusses im Bauausschuss soll die Anlage eines Gehweges ab dem Einmündungsbereich Forchheimer Straße im Rahmen der Erschließungsplanung geprüft und in die Umsetzung gebracht werden.
Der Parkplatz wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben errichtet.
Abstimmung: 19:0
FB 42 Naturschutz:
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
Abstimmung: 19:0
4. (5) Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Kronach vom 01.06.2022
Nachrichtlich: Stellungnahme WWA vom 04.02.2022:
Nachrichtlich: Beschluss BauA vom 10.05.2022:
1. Wasserversorgung, Grundwasserschutz:
Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Entsprechende Abstimmungen mit dem WWA werden bei Bedarf vorgenommen.
2. Abwasserbeseitigung, Gewässerschutz:
Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Die Sanierung der Kläranlage ist nicht Gegenstand des vorliegenden Bebauungsplan-Verfahrens.
Allerdings hat der Abwasserzweckverband Eggolsheim-Hallerndorf (AZV), der die Kläranlage betreibt, aufgrund der Veränderungen bei der Einleitung (Schmutzfracht Hallerndorf) eine Verlängerung des Wasserrechts erhalten. Die errichtete Vorklärung eines einleitenden Gewerbebetriebes macht sich im Kläranlagenbetrieb positiv bemerkbar. Das bestehende Sanierungskonzept wird kurzfristig in Abstimmung mit den zuständigen Behörden neu überdacht.
Die Regelwerke zur Niederschlagswasserbeseitigung werden beachtet. Die erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis wird rechtzeitig durch den Markt Eggolsheim beim Landratsamt beantragt.
3. Überschwemmungsgebiete, Hochwasserschutz, Gewässerentwicklung:
Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
4. Altlasten, Vorsorgender Bodenschutz:
Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Ein Hinweis für den Fall der Findung möglicher Altlasten ist Bestandteil der Verbindlichen Festsetzungen unter Pkt. C 14. Ein Hinweis auf die zu beachtenden Vorschriften hinsichtlich des Bodenschutzes ist ebenfalls Bestand der Festsetzungen (C 7).
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen des Wasserwirtschaftsamtes zur Kenntnis und verweist auf den weiterhin vollinhaltlich geltenden Beschluss des Bauausschusses Eggolsheim vom 10.05.2022.
5. (9) Stellungnahme der Bayernwerke Netz GmbH, Bamberg, vom 02.06.2022
Nachrichtlich: Stellungnahme Bayernwerk vom 21.02.2022:
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und verweist auf den weiterhin vollinhaltlich geltenden Beschluss des Bauausschusses Eggolsheim vom 10.05.2022 - Abstimmungen mit der Bayernwerk Netz GmbH erfolgen rechtzeitig im Rahmen der anstehenden Tiefbaumaßnahmen.
Abstimmung: 19:0
2. Öffentlichkeit
Während der Auslegungsfrist wurden keine Bedenken und Anregungen zum Bebauungsplan-Verfahren seitens der betroffenen Öffentlichkeit vorgebracht.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
Abstimmung: 19:0