Festzelt des Marktes Eggolsheim - Information und Sachstand


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 28.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim) Sitzung des Marktgemeinderates 28.06.2022 ö informativ 9

Sachverhalt

Im Rahmen des Regionalbudgets 2021 hat der Markt Eggolsheim auf Vorschlag des Bürgermeisters ein Festzelt (6x12 m) für Vereine angeschafft. Hierzu wurde am 24.03.2021 ein Förderantrag gestellt, der am 30.03.2021 durch die ILE bewilligt wurde. Eine maximale Zuwendung von 8.400 € (80% des Nettopreises) konnte ausgeschöpft werden. Das Zelt kostete insgesamt 12.495 €, somit verblieben Eigenmittel der Gemeinde von lediglich 4.095.00 €. Eine Anschaffung war zu dieser Zeit besonders günstig, da die Preise in der Zelt- und Veranstaltungsbranche auf Grund der damaligen Coronalage eingebrochen waren.

Das Zelt wurde nun beim 50-jährigen Vereinsjubiläum des DJK/SC Neuses am Fronleichnamswochenende 2022 zum ersten Mal aufgebaut. Dieser Erstaufbau sollte schon früher im Rahmen von eigenen Festivitäten des Marktes Eggolsheim durch den Bauhof erfolgen, auf Grund der Coronalage wurden aber alle Feste abgesagt. Im Rahmen des Erstaufbaus wurden nun erste Grundlagen ermittelt, welche für die Kalkulation der Nutzungsgebühr (Dauer, Aufwand, Mannstärke etc.) notwendig sind.

Bild – Festzelt des Marktes Eggolsheim in Neuses beim Erstaufbau:

Parallel entwickelt die Verwaltung derzeit eine Nutzungsvereinbarung, welche die Basis für den Verleih bildet. Der Nutzungszweck soll in der Vereinbarung wie folgt definiert werden:
„Soweit das Zelt nicht für Zwecke des Marktes Eggolsheim benötigt wird, steht es den örtlichen Vereinen und sonstigen Institutionen zur Nutzung im Gemeindegebiet zur Verfügung, sofern diese das Zelt für Zwecke des bürgerschaftlichen Gemeinsinns bei öffentlichen Veranstaltungen einsetzen. Für private oder gewerbliche Zwecke wird das Zelt nicht zur Verfügung gestellt. Die Anschaffung des Festzeltes wurde als Kleinprojekt mit Mitteln des Regionalbudgets gefördert und deshalb ist seine Nutzung der Vorbeschreibung entsprechend zweckgebunden.“ 

Im Rahmen des Erstaufbaus wurde festgestellt, dass es notwendig und sinnvoll ist, für das Zelt eine feste Transportmöglichkeit zu schaffen. Zum einen, um den Bauhof bei Transport, Lieferung und Verpackung zu entlasten (Vereine können das Zelt dann selbst transportieren). Zum anderen garantiert ein fachgerechter Aufbau eine ordnungsgemäße und pflegliche Lagerung des Zeltmaterials. Hierzu wurde, mit Auftrag vom 14.06.2022, ein Hänger für 6.550,00 € (brutto) bestellt, der durch den Bauhof nach den Vorschlägen eines professionellen Zeltverleihers selbst ausgebaut wird, sobald der Hänger geliefert wird. 

Beispielbild - Hänger nach Ausbau:



Die Kosten für den Hänger, den Auf- und Ausbau dessen sowie die Anschaffungskosten des Zeltes abzüglich der Förderung fließen in die Kalkulation der Nutzungsgebühr mit ein. Zudem werden Rüstzeiten, Arbeitsstunden des Bauhofes für Anleitung des Auf-/Abbaus und sämtliche sonstige Kosten berücksichtigt. Der Preis wird aber trotzdem unterhalb der Verleihpreise des offenen Marktes liegen. Deshalb ist es auch besonders wichtig, dass der definierte Verwendungszweck bei Verleih und Vergabe immer eingehalten wird.

Die Verwaltung informiert den Marktgemeinderat, sobald Nutzungsvereinbarung, die endgültigen Verleihmodalitäten und die Kalkulation der Nutzungsgebühr abgeschlossen sind. Ein Beschluss des Marktgemeinderates über die Nutzungsvereinbarung erfolgt final. Der öffentliche Verleihbetrieb kann erst dann starten, wenn die Grundlagen ermittelt und auch der Transporthänger fertiggestellt ist. Die Verwaltung bittet diesbezüglich um noch etwas Geduld, arbeitet aber mit Hochdruck daran, dass ein Betrieb spätestens im Herbst 2022 starten kann.

Datenstand vom 30.06.2022 10:20 Uhr