In den Bürgerversammlungen 2023 wurden verschiedenste Wünsche für Sanierungsmaßnahmen an Wald- und Wirtschaftswegen geäußert. Teilweise wurden im Nachgang Ortsbesichtigungen mit den Ortssprechern oder entsprechend kundigen Bürgen vorgenommen.
Aus diesen Erkenntnissen wurde eine Liste erstellt, um die Maßnahmen nach Dringlichkeit und Notwendigkeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel abarbeiten zu können.
Bevor die Maßnahmen umgesetzt werden konnten, ereigneten sich im Mai und Juni Starkregenereignisse, die teilweise zu massiven Schäden an wassergebundenen Wirtschaftswegen geführt haben. Ursächlich hierfür waren hauptsächlich nicht funktionstüchtige Entwässerungseinrichtungen. Hierdurch konnte das Wasser nicht von den Wegen abfließen, sondern musste auf diesen bergab fließen. Als Folge hieraus sind nunmehr massive Ausspülungen entstanden. Leider ist hierzu zu sagen, dass die Schäden im Großen und Ganzen vermeidbar gewesen wären, wenn in den letzten Jahrzehnten der Unterhalt der Bankette und Entwässerungsgräben intensiver durchgeführt worden wäre. Im Zuge der Freilegung der Entwässerungsgräben wurden Gräben vorgefunden, die eine Überdeckung der Sohle mit Erdreich von 80 – 90 cm hatten (siehe beigefügte Bilder). Diese konnten mit dem kurzfristig angemieteten Mobilbagger bereichsweise, hauptsächlich vor Durchlässen, freigegraben werden. Weiterhin wurden „Abschläge“ in die Bankette eingebracht, um das Wasser von den Wegen in die Gräben zu leiten.
Aus den oben genannten Gründen wird die vorbereitete Priorisierungsliste derzeit nicht weiter verfolgt, sondern in erster Priorität versucht, die durch die Starkregenereignisse entstandenen Schäden zu beseitigen.
Hierzu wird in Kürze eine Ausschreibung erfolgen, um einen Teil der Entwässerungsgräben wieder herstellen zu lassen und die Bankette anzupassen. Aufgrund der letztjährigen Ausschreibung werden geschätzt vermutlich ca. 6.000 laufende Meter Graben und Bankett instandgesetzt werden können.
Eine Instandsetzung der Wege macht erst Sinn, wenn die Entwässerung wieder funktionstüchtig ist. Somit wird die Wegeinstandsetzung erst nach der Sanierung der Entwässerungseinrichtungen stattfinden.
Um zukünftig Schäden wie nach den Starkregenereignissen vom Mai und Juni zu minimieren, wäre es wünschenswert den Bauhof mit den entsprechenden Maschinen auszustatten. Eine Anmietung eines Mobilbaggers für kurzfristige kleinere Arbeiten ist in der Vergangenheit bedarfsbezogen erfolgt. Da hier immer kurzfristige Anmietungen erfolgten, ist das Budget hierfür schon stark belastet. Eine längerfristige, günstigere Anmietung erscheint aufgrund der unvermeidbaren Standzeiten (andere Arbeiten, Urlaub, Krankheit etc.) nicht sinnvoll, da die Mietkosten weiterhin anfallen. Hier sollte kurz- bis mittelfristig über die Anschaffung eines Mobilbaggers für den Bauhof nachgedacht werden, da dann kontinuierlich die Arbeiten fortgeführt werden könnten. Außerdem könnte dieser für viele weitere Arbeiten verwendet werden, die hiermit schneller und effizienter ausgeführt werden könnten. Die Verwaltung wird hierzu entsprechende Angebote einholen und sämtliche Optionen beleuchten. Dem Marktgemeinderat werden die Erkenntnisse daraus zum Beschluss über das weitere Vorgehen in dieser Frage so zeitnah wie möglich vorgelegt.
Bilddokumentation: