1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes "Kauernhofen Nord-West“, Bereich Spielplatz: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 13 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 07.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim) Sitzung des Marktgemeinderates 07.12.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

In der Sitzung des Marktgemeinderates vom 21.11.2023 wurde das Konzept für das Eismann-Areal in Kauernhofen gebilligt. Hier ist auch ein innerörtlicher Spielplatz vorgesehen. Somit kann der Spielplatz im Bereich des Baugebietes „Kauernhofen Nord-West“ an der Straße „Schustermarter“ aufgegeben und dieses 470 m² kleine Grundstück in ein Wohnbaugrundstück umgewandelt und veräußert werden. Dazu ist es erforderlich, den Bebauungsplan zu ändern. Die Planungsgrundlage wurde vom Ingenieurbüro Sauer + Harrer gefertigt und die Begründung von der Bauverwaltung erstellt.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Eggolsheim beschließt, den rechtsverbindlichen Bebauungs- und Grünordnungsplan „Kauernhofen Nord-West“ zum 1. mal zu ändern.

Der Plan erhält den Namen „1. Änderung Bebauungsplan mit Grünordnungsplan 'Kauernhofen Nord-West'“. Wesentliche Gründe der Planung sind die Anpassung an geänderte städtebauliche Ziele und eine innere Nachverdichtung.

Anstelle der Fläche für Gemeinbedarf (Sport- und Spielanlagen) soll eine Fläche für Wohnbebauung, Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO ausgewiesen werden.

Das Gebiet der Bebauungsplan-Änderung ist wie folgt umgrenzt:
Norden - durch den Feldweg Fl.Nr. 1349, Gemarkung Kauernhofen
Westen und Osten - durch die benachbarten Baugrundstücke Fl.Nrn. 1353 und 1355, Gemarkung Kauernhofen
Süden – durch den zur Straße „Schustermarter“ gehörenden Wendehammer
Folgendes Grundstück der Gemarkung Kauernhofen liegt im Geltungsbereich:
Flurnummer ganz: 1354

Mit der Planerstellung wurde das Ing.-Büro Sauer + Harrer, Eggolsheim beauftragt. 
Da die Voraussetzungen des § 13a BauGB zutreffen, ist die Planänderung entsprechend den dortigen Vorschriften als Bebauungsplan der Innenentwicklung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchzuführen. Der Aufstellungsbeschluss ist durch die Marktgemeindeverwaltung ortsüblich bekannt zu machen.

Weiterhin nimmt der Marktgemeinderat Kenntnis von den Grundzügen der Planung zur „1. Änderung Bebauungsplan mit Grünordnungsplan 'Kauernhofen Nord-West'“ und beschließt gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB, die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterrichtung der Öffentlichkeit in geeigneter Form durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.01.2024 09:28 Uhr