Bauvoranfrage: Errichtung eines Anbaus am bestehenden Wohnhaus;
Bauort: Fl.Nr. 494/1, Gemarkung Neuses (Regnitzstraße 25)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 07.12.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Antragsteller beabsichtigen am bestehenden Wohnhaus einen Anbau zu errichten. Der Anbau ist eingeschossig mit einem Pultdach an der Nordseite des Wohnhauses geplant.
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Neuses, Nord“. Vom Bebauungsplan sind Befreiungen für das Überschreiten der Baugrenze sowie der Dachgestaltung erforderlich. Der Anbau des Wohnhauses überschreitet im Norden die vorgegebene Baugrenze. Das Dach des Anbaus ist mit einem flachgeneigten Pultdach geplant. Der Bebauungsplan sieht für die Dachform ein Sattel- bzw. Walmdach vor.
Aus Sicht der Verwaltung kann dem Vorhaben zugestimmt und die erforderlichen Befreiungen befürwortet werden. Das Grundstück ist bereits mit einer Hecke eingefriedet; daher werden durch den geplanten Anbau die Sichtverhältnisse im Kreuzungsbereich Regnitzstraße nicht zusätzlich beeinträchtigt.
Beschluss
- Der Markt Eggolsheim erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen zu dem im Betreff näher bezeichneten Bauvorhaben gemäß § 36 BauGB.
- Der Erteilung der erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Neuses, Nord“ wird zugestimmt.
Bei Anschluss des Gebäudes an die öffentliche Kanalisation hat der Bauwerber sein Anwesen gegen Rückstau selbst zu schützen (z.B. durch Einbau einer Rückstauklappe).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.01.2024 09:28 Uhr