Metropolradweg Bamberg-Nürnberg - Start Projektphase 2 (Sachstand)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 25.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim) Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2025 ö informativ 8

Sachverhalt

Der Metropolradweg Bamberg Nürnberg startet nach der Machbarkeitsstudie nun in die 2. Projektphase (Planung). Marktgemeinderat Martin Distler hat diesbezüglich mit E-Mail vom 21.01.2025 zwei Fragen formuliert, die im Gremium beantwortet werden sollten. 

Frage 1:
„Können Sie bitte in der nächsten Gemeinderatsitzung am 28.01.2025 die Auswirkungen der Projektphase 2 für die Marktgemeinde Eggolsheim darstellen ( Kosten/Personal ), gerne auch mit Schätzungen für den Haushalt 2025/26/27?“

Antwort:
In der Projektphase 2 wird die Planung vorbereitet und bis zur Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) fortgeführt. Im Anschluss werden im Rahmen des Projektmanagements die nächsten Realisierungsphasen vorbereitet, zu einer Bauausführung kommt es dabei aber noch nicht. 
Hier der exakte Zeit- und Finanzierungsplan:
Von der aufgeführten Gesamtsumme von 924.980,00 € sind 693.735,00 € staatliche Zuwendungsmittel abzuziehen. Ebenfalls in Abzug zu bringen sind Mittel Dritter (Siemens Healthineers u.a.) von 120.747,00 €. Es müssen von den teilnehmden Kommunen deshalb nur 110.498,00 € Eigenmittel aufgewendet werden.

Die Eigenmittel werden aufgeteilt nach Streckenanteil. Auf dem Markt Eggolsheim fallen bei rund 4,3 % (2.783 m von 64.812 m) Streckenanteil lediglich 2.801,00 € (brutto) ab. Diese Kosten sind bis zum Jahre 2027 nicht im besonderen Maße haushaltsrelevant. 
Spätere Baukosten werden aktuell für den Markt Eggolsheim mit rund 490.000 € veranschlagt, jedoch bei 90%-iger Förderung. Somit fallen nach aktuellen Erkenntnissen für den Streckenabschnitt nach Abzug der Förderung maximal 50.000 € an. 

Personelle Ressourcen sind ebenfalls vernachlässigbar, da das Projektmanagement über die Städte Bamberg und Erlangen läuft, die dafür einen Ausgleich erhalten, der bereits in den Gesamtkosten mit eingepreist ist. Der Markt Eggolsheim nimmt lediglich an den anberaumten Besprechungsterminen mit den Kooperationspartner teil und sichert sich auch sein Informations- und Anhörungsrecht. Nach bisheriger Erfahrung fallen aber maximal 2-4 Termine im Jahr an. Der Aufwand hält sich demnach sehr in Grenzen.  

Frage 2:
„Weiterhin gab es für die geplante Trassenführung durch Neuses als Fahrradstraße nochmals eine Änderung im Planungsansatz oder wird dies in der Projektphase 2 entschieden?“

Antwort:
Die Vorzugstrasse entspricht noch immer der Festsetzung in der Machbarkeitsstudie und geht nun auch so in die Planung. Alle weiteren Alternativen wurden als zu kostspielig angesehen und als zu großer Eingriff. Im Markt Eggolsheim werden bereits vorhandene Wege genutzt, die nur marginal ausgebaut werden müssen. Im Bereich der Kläranlage müssen lediglich die Kurvenlagen etwas angepasst werden, Neuses wird mittels Fahrradstraße durchkreuzt und am etwaig baldigen neuen Brückenbauwerk (Baulastträger Staatliches Bauamt) über den Kanal Richtung Hallerndorf wird ein Fahrradweg mit eingeplant, welcher den Anforderungen entspricht. Auf der westlichen Kanalseite wird der Weg auf dem Hallerndorfer Gemeindegebiet fortgeführt. Die Problemstelle der kurvigen Unterführung der Brücke lässt sich schwer lösen, hier wurden ebenfalls nur marginale Ausbauarbeiten mit angedacht. Auf der Weiterführung des Weges auf der westlichen Kanalseite Richtung Forchheim liegt noch ein Stück von ca. 300 Metern (Höhe Ölhafen) auf dem Eggolsheimer Gemeindegebiet. Hier findet ein standardisierter Vollausbau statt, was gleichzeitig den wohl teuersten Abschnitt bilden wird.


Plan:
Trassenabschnitt 1, Eggolsheim: Kläranlage bis Gemeindegrenze Hallerndorf
Trassenabschnitt 2, Eggolsheim: bei Ölhafen 

Exkurs Fahrradstraße:

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) erlaubt in Fahrradstraßen eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Falls Pkw und/oder Motorräder zulässig sind, dürfen sie den Radverkehr weder behindern noch gefährden. Sie dürfen also nicht drängeln, wenn Radler nebeneinander fahren – was hier ausdrücklich erlaubt ist.

Im Sinne der allgemeinen Rücksichtnahmepflicht dürfen langsam nebeneinander fahrende Radfahrer aber durchaus schnellere Verkehrsteilnehmer überholen lassen. Beim Überholen innerorts ist auch in Fahrradstraßen auf den Mindestabstand von 1,50 Metern von Kraftfahrzeugführern gegenüber Radfahrenden zu achten.
Das hat aber keinen Einfluss auf das Vorfahrtsrecht: Falls die Vorfahrt nicht durch Zeichen geregelt ist, gilt für alle rechts vor links. Autos und Motorräder dürfen in Fahrradstraßen parken, falls keine Beschilderung dies verbietet oder einschränkt.

Fazit:
Die geplante Fahrradstraße lässt sich in Neuses ohne Probleme integrieren. Größere Einschränkungen sind für die Anwohner nicht zu erwarten. Die betroffenen Streckenabschnitte dürfen weiterhin beparkt und auch vom allgemeinen Verkehr befahren werden. Hier ist keinerlei Ausschluss geplant. Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 30 km/h und für alle gilt rechts-vor-links. 
Lediglich dem Vorrang der Radfahrer (Nebeneinanderfahren) und der gegenseitigen Rücksichtnahme kommen mehr Bedeutung zu. Insgesamt könnte die Maßnahme sogar verkehrsberuhigend wirken. Für Ausflugsradfahrer steht zudem weiterhin die Strecke direkt am Kanal zur Verfügung, somit wird sich der Radverkehr dahingehend sicher auch etwas aufteilen.

Sollte der Metropolradweg also tatsächlich so umgesetzt werden, werden alle Bürger im Vorfeld informiert, was eine Fahrradstraße bedeutet und welche Regeln dort genau gelten.

Datenstand vom 26.02.2025 13:49 Uhr