Bestätigung der gewählten Kommandanten der FFW Neuses gem. Art. 8 Abs. 4 BayFwG


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 25.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim) Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2025 ö beschließend 9

Sachverhalt

Gemäß Art. 8 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes sind die Kommandanten durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat zu bestätigen.
Im Rahmen der Dienstversammlung der FFW Neuses am 10.01.2025 wurde Herr Sebastian Götz als Kommandant und Herr Christof Dötzer als stellvertretender Kommandant wiedergewählt. 
Die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen sind daher gegeben.

Beschluss

Sowohl der Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Neuses, Herr Sebastian Götz, als auch der stellvertretende Kommandant, Herr Christof Dötzer, werden in ihren Ämtern gem. Art. 8 Abs. 4 BayFwG bestätigt.
Die Bestätigung gilt für die Dauer der Wahlperiode von sechs Jahren. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.02.2025 13:49 Uhr