Durchführung Bürgerentscheid / Abstimmungstermin
Der Bürgerentscheid ist an einem Sonntag innerhalb von drei Monaten durchzuführen. Die Kosten des Bürgerentscheids trägt die Gemeinde. Stimmberechtigt ist jeder Gemeindebürger. Die Möglichkeit der brieflichen Abstimmung ist zu gewährleisten (Art. 18a Abs. 10 GO). Eine Durchführung zusammen mit anderen Abstimmungen kann ausgeschlossen werden.
Seitens der Verwaltung wird Sonntag, 01. Juni 2025 als Abstimmungstermin für den Bürgerentscheid vorgeschlagen. Er liegt außerhalb der Ferienzeiten, ist zeitlich abgekoppelt von der Kommunalwahl und ermöglicht eine ausreichende Vorbereitung.
Abstimmungsleiter
Der erste Bürgermeister leitet für gewöhnlich die Vorbereitung und Durchführung von Bürgerentscheiden. Ist der erste Bürgermeister nicht nur vorübergehend verhindert (als Verhinderung ist u.a. die fehlende neutrale Stellung anzusehen), bestellt der Gemeinderat einen der weiteren Bürgermeister, einen der weiteren Stellvertreter, ein sonstiges Gemeinderatsmitglied oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Gemeinde zum Abstimmungsleiter. Insbesondere ist aus diesem Personenkreis eine stellvertretende Person zu bestimmen.
Zur Wahrung der Neutralität – insbesondere vor dem Hintergrund des beschlossenen Ratsbegehrens - sollte als Abstimmungsleiter Johannes Götz, als stellvertretende Abstimmungsleiterin Frau Margitta Jachim aus der Verwaltung bestellt werden.
Abstimmungsausschuss
Der Abstimmungsausschuss stellt für die Gemeinde verbindlich das endgültige Abstimmungsergebnis fest. Mitglieder des Abstimmungsausschusses sind der Abstimmungsleiter als vorsitzendes Mitglied und vier von ihm berufene Beisitzer. Bei der Berufung der Beisitzer sind ggf. die Vertretungsberechtigten eines Bürgerbegehrens sowie die im Gemeinderat vertretenen Parteien und Wählergruppen entsprechend ihrer Bedeutung in der Gemeinde zu berücksichtigen. Keine Gruppe darf durch mehrere Beisitzer vertreten sein. Es können auch Gemeindebürger als Beisitzer in den Abstimmungsausschuss berufen werden. Der Abstimmungsleiter beruft für jeden Beisitzer eine stellvertretende Person.
Abstimmungsvorstände
Die Gemeinde bildet für jeden Stimmbezirk einen Abstimmungsvorstand. Bei mehreren Stimmbezirken bestimmt sie einen Briefabstimmungsvorstand. Aufgrund der Tatsache, dass allen Abstimmungsberechtigten der Abstimmungsschein samt Abstimmungsunterlagen vorab zugeschickt werden, kann davon ausgegangen werden, dass ein Großteil der Abstimmungsberechtigten per Brief seine Stimme abgibt. Die Gemeinde wird daher lediglich einen Stimmbezirk für alle Ortschaften bilden. Als Wahllokal für eine Urnenabstimmung (unter Vorlage des Abstimmungsscheines) wird am Abstimmungstag die Kulturscheune in Eggolsheim eingerichtet. Zusätzlich wird ein Briefabstimmungsbezirke für die gesamte Gemeinde gebildet.
Gestaltung der Stimmzettel
Die Stimmzettel werden amtlich hergestellt. Sie geben den Text der zur Abstimmung gestellten Fragestellung wieder. Die äußere Gestaltung der Stimmzettel delegiert der Marktgemeinderat an die Gemeindeverwaltung.
Die Kurzbezeichnung und Fragestellung wird folgendermaßen formuliert:
Bürgerentscheid
Wohlstand sichern - Ja zum Zukunftspark Neuses
„Sind Sie dafür, dass der Markt Eggolsheim im Bereich südlich des Kreisverkehrs Neuses bis zur Einfahrt Kreisbauhof zwischen der Staatsstraße St2244 und der Bahnlinie im Rahmen einer Bauleitplanung Gewerbebauland für einen nachhaltigen Zukunftspark entwickelt und damit die Flächen nicht dem Sand- und Kiesabbau zur Verfügung gestellt werden?“