Wohnbebauung auf einer Teilfläche der Fl.Nr. 1336, Gem. Kauernhofen, Neuanlage und Verlegung des Bolzplatzes - Grundsatzbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 01.04.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Im Rahmen der Klausurtagung am 07.03.2025 wurde auch über eine mögliche Teilbebauung des Bolzplatzes in Kauernhofen diskutiert.
Der Bolzplatz in aktueller Form und bei einer Größe von rund 75 x 45 Metern (3.375 m²), wird in diesem Maße nicht adäquat angenommen. Vielmehr wurde aus der Dorfgemeinschaft schon der Wunsch nach kleineren Toren und einer anderen Aufteilung geäußert.
Diesen Wunsch könnte man aufnehmen und das Gelände neu aufteilen in:
- Fläche für Wohnbebauung in bester Lage (4 Einzelbauplätze, Größe ca. 600 m²)
- Fußballminispielfeld (ca. 15 x 30 m) mit Kleintoren
- Optionale Spielplatzfläche
- Optionale Erweiterung einer Freizeitfläche (Anlage des Johannisfeuerplatzes)
Lageplan:
Vorteile:
- Bedarfsangepasste Freizeitfläche mit besserer Frequentierung
- Einzelbauplätze in bester Lage
- Vermarktungsmöglichkeiten für die Gemeinde
- Erlöse können zum Wohle der Dorfgemeinschaft eingesetzt werden
(z.B. Ausbau Dorfscheune, Dorfgemeinschaftshaus, Schaffung Festplatz etc.)
Für die Schaffung der Wohnbauflächen ist eine Ortsabrundungssatzung oder eine Bauleitplanung erforderlich. Die Verwaltung lotet nach etwaig positiv gefassten Grundsatzbeschluss die Möglichkeiten mit dem LRA aus.
Beschluss
Der Marktgemeinderat spricht sich grundsätzlich für eine Wohnbebauung auf einer Teilfläche des Bolzplatzes in Kauernhofen aus und beauftragt die Verwaltung eine mit dem Landratsamt abgestimmte Planung des Bereichs vorzulegen.
Hierbei ist neben der Wohnbebauung auch der Freizeitbereich detaillierter zu beplanen und rechtlich bewerten zu lassen. Ferner sind die Kosten für die Erschließung und Gestaltung des Gebiets berechnen zu lassen und vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 15
Datenstand vom 04.04.2025 11:43 Uhr