Bauantrag Neubau eines Carports im Habichtweg 18b


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Marktgemeinderates, 01.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Sitzung des Marktgemeinderates 01.04.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Bauantrag für die Fl.Nr. 1425/7 Gem. Eging a.See umfasst den Neubau eines Carports im Habichtweg 18b. Der Carport soll dabei nördlich an das bestehende Wohnhaus angebaut werden.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Fasanenfeld IV.
Der Bauherr beantragt Befreiungen von folgenden Festsetzungen:
1.        Festsetzung 0.5.3: „Die Garagen und Nebengebäude müssen sich der Gestaltung des Wohngebäudes anpassen.“
Begründung: Für ein Satteldach mit 23° Neigung müssten die Fenster im Obergeschoss verändert werden. Zudem soll der Baukörper gegenüber der vorhandenen Fassade nicht zu dominant wirken. Es wurde deshalb ein Pultdach mit 6° Neigung und Blecheindeckung gewählt.
2.        Baufenster: Der geplante Anbau überschreitet das bestehende Baufenster um 1,5 m.
Begründung: Garagen und Carports waren in der Urfassung des Bebauungsplans für die Parzelle 23 nur an der Westseite vorgesehen. Die Baugrenze nach Norden hin wurde entsprechend mit 3 m Abstand zur Grenze festgelegt. In Festsetzung 0.5.2 ist geregelt, dass Garagen und Nebengebäude bis auf einen Abstand von 1,50 m an die Grenze gebaut werden können, wenn die bergseitige Wandhöhe von 3,0 m und die Gesamtlänge von 8,0 m eingehalten werden. Der geplante Anbau erfüllt diese Voraussetzungen.
Der Bauausschuss schlägt vor, den Befreiungen zuzustimmen und das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.05.2021 14:52 Uhr