Entlastung der Jahresrechnung 2020
Daten angezeigt aus Sitzung: 7. Sitzung des Marktgemeinderates, 05.08.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Marktgemeinderat | 7. Sitzung des Marktgemeinderates | 05.08.2021 | ö | beschließend | 10 |
Sachverhalt
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung hat der Marktgemeinderat gemäß Art. 102 Abs. 3 GO über die Entlastung zu beschließen.
Beschluss
Zur Jahresrechnung des Marktes für das Haushaltsjahr 2020 wird mit den im Marktgemeinderatsbeschluss vom 05.08.2021 – Nr. 9 festgestellten Ergebnissen gem. Art. 102 Abs. 3 GO Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
1. Bürgermeister Walter Bauer nicht abgestimmt.
Datenstand vom 08.10.2021 09:18 Uhr