Entlastung der Jahresrechnung 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Marktgemeinderates, 05.08.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 7. Sitzung des Marktgemeinderates 05.08.2021 ö beschließend 10

Sachverhalt

Nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung hat der Marktgemeinderat gemäß Art. 102 Abs. 3 GO über die Entlastung zu beschließen.

Beschluss

Zur Jahresrechnung des Marktes für das Haushaltsjahr 2020 wird mit den im Marktgemeinderats­beschluss vom 05.08.2021 – Nr. 9 festgestellten Ergebnissen gem. Art. 102 Abs. 3 GO Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
1. Bürgermeister Walter Bauer nicht abgestimmt.

Datenstand vom 08.10.2021 09:18 Uhr