Bauantrag Verfüllung eines Teilbereichs der Kiesgrube Jederschwing


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Marktgemeinderates, 07.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 8. Sitzung des Marktgemeinderates 07.10.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Bauantrag für die Fl.Nr. 2051, 2063 und 2120 Gem. Garham umfasst die Verfüllung eines Teilbereichs der Kiesgrube Jederschwing.

Die Bauherrin beantragt die Befreiung von folgenden Festsetzungen:

  1. Rekultivierungsziel geplante Aufforstung Typ IV (Festsetzung 1.3.4): 
Begründung: Inzwischen haben sich einige sehr hochwertige Biotoptypen mit europarechtlich geschützten Arten gebildet. Diese würden ge- und zerstört werden, würde das Rekultivierungsziel aus dem Bebauungs- und Grünordnungsplan (= Aufforstung) umgesetzt werden. Aus naturschutz- und artenschutzrechtlichen Gründen wurde daher entschieden, dass die Planung den inzwischen vorkommenden Biotoptypen und geschützten Tierarten angepasst wird und das Rekultivierungsziel der Erhalt und die Optimierung der Lebensräume ist.

  1. Rekultivierung nur mit Erdreich, das nicht mit Schadstoffen belastet ist (Festsetzung 4.2 zur Art des Verfüllmaterials):
Begründung: Zum Zeitpunkt der Bebauungsplanaufstellung lag das heute für Verfüllungen maßgebende „Eckpunktepapier zur Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen“ noch nicht vor. Gemäß der Standortbeurteilung (erstellt von Büro R+H Umwelt GmbH) ist für die Verfüllung die Verwendung von Z 0- und Z 1.1.- Material gem. der Klassifizierung nach Eckpunktepapier ohne Beeinträchtigung der Umweltbelange möglich.

  1. Auffüllung nur mit örtlich anstehendem Material aus der Kies- und Sandsortierung (Festsetzung 4.6 zur Herkunft des Verfüllmaterials):

Begründung: Mit dem Material aus dem Gemeindebereich kann die im Bebauungsplan festgelegte Geländemodellierung nicht erreicht werden.
Der Bauausschuss schlägt vor, den Befreiungen vorbehaltlich der Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit durch die entsprechenden Fachstellen der Genehmigungsbehörde grundsätzlich zuzustimmen und das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Hinsichtlich Punkt 3 sollte der Herkunftsradius des Verfüllmaterials auf max. 50 km eingeschränkt werden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 7

Datenstand vom 08.11.2021 15:06 Uhr