Für die Änderung des Bebauungsplans „Fasanenfeld I“ mit Deckblatt Nr. 7 wurde im Rahmen des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlichen Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Es liegen keine Stellungnahmen von Bürgen vor.
Es liegen folgende Stellungnahmen von Behörden vor:
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Passau v. 26.10.2021 und 22.11.2021:
Bereich Landwirtschaft:
Keine Einwände, landwirtschaftliche Belange werden nicht berührt.
Bereich Forsten:
Die textliche Festsetzung 0.4.3 wird wie folgt ergänzt: Da das Anbauhaus der Parzelle 16 innerhalb der Baumfallzone errichtet wird, muss der Aufenthaltsraum im Obergeschoss gegen Baumfall gesichert werden. Geeignete statische Maßnahmen sind mit dem Bauantrag nachzuweisen, mit dem Waldbesitzer ist eine Haftungsausschlusserklärung zu vereinbaren.
Abstimmung: 16 : 0
Landratsamt Passau, Kreisbaumeisterin v. 08.11.2021:
Grundsätzliches Einverständnis
Die Festsetzung 0.4.3. wird wie folgt geändert:
Bei der Dachform wird der Begriff „Flachdach“ ergänzt, die maximale Dachneigung auf 10° begrenzt.
Abstimmung: 16 : 0
Landratsamt Passau, Untere Naturschutzbehörde v. 17.11.2021:
Formlose Zustimmung
Landratsamt Passau, Bauwesen rechtlich v. 17.11.2021:
Zu Punkt 3 a) Die Abstände der Baugrenze zur Grundstücksgrenze betragen an jeder Stelle mindestens 3 m. Zur Klarstellung werden die Ecken bemaßt.
Zu Punkt 3 b) Der bestehende öffentliche Feld- und Waldweg „Eulenweg“ ist von der Bebauungsplanänderung nicht betroffen. Ebenso nicht betroffen ist die Parzelle 15.
Abstimmung: 16 : 0
Der Bauausschuss schlägt vor, das Bauleitplanverfahren abzuschließen.