Für die Änderung des Bebauungsplans „Röhrenfeld“ mit Deckblatt Nr. 7 wurde im Rahmen des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB in der Zeit von 16.12.2021 bis 21.01.2022 die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Es liegen keine Stellungnahmen von Bürgern vor.
Es liegen folgende Stellungnahmen von Behörden vor:
Landratsamt Passau, Kreisbaumeisterin v. 18.01.2022:
Formlose Zustimmung
Landratsamt Passau, SG Kreisstraßenverwaltung v. 18.01.2022:
Formlose Zustimmung
Landratsamt Passau, SG Wasserrecht v. 18.01.2022:
Formlose Zustimmung
Landratsamt Passau, Untere Naturschutzbehörde v. 29.12.2021:
Mit der Planung besteht Einverständnis.
Landratsamt Passau, Bauwesen rechtlich v. 18.01.2022:
Zu Punkt 3.a) Mit der Festsetzung soll eine ausreichende Belichtung und Belüftung gewährleistet werden, indem eine 8,5 m hohe Wand auch eine Abstandsfläche von gleicher Höhe erbringen muss und nicht wie gem. Art. 6 Abs. 5 BayBO eine Abstandsfläche von nur 3,4 m. Die Festsetzung wird entsprechend beibehalten.
Zu Punkt 3.b) In der Plandarstellung wird der Bautyp „E+D“ ergänzt.
Abstimmung: 14 : 0
Der Bauausschuss schlägt vor, das Bauleitplanverfahren abzuschließen.