Für die Änderung des Bebauungsplans „SO Photovoltaikanlage Einzendobl“ wurde im Rahmen des vereinfachten Verfahrens gem. § 13 BauGB in der Zeit von 26.07.2021 bis 27.08.2021 die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Es liegen keine Stellungnahmen von Bürgern vor.
Es liegen folgende Stellungnahmen von Behörden vor:
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Passau v. 09.08.2021:
Keine Einwendungen
Regierung von Niederbayern, SG Raumordnung und Landesplanung v. 11.08.2021:
Keine Einwendungen
Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Passau v. 23.08.2021:
Die bescheidsgemäße Rekultivierung der Fläche nach Beendigung der Sonnenenergienutzung wurde im Bebauungsplan festgesetzt. An der Möglichkeit einer Verlängerung wird aus Gründen des Klima- und Ressourcenschutzes festgehalten. Der ansonsten nötige Rückbau einer funktionstüchtigen Anlage soll dadurch verhindert werden.
Abstimmung: 15 : 0
Landratsamt Passau, Kreisbaumeisterin v. 27.08.2021:
Formlose Zustimmung
Landratsamt Passau, SG Bauwesen rechtlich v. 27.08.2021:
Zu 3 a. Eine ausschnittgleiche Kopie des rechtskräftigen Bebauungsplans wird dem Deckblatt hinzugefügt.
Zu 3 b. Eine Ergänzung zum Durchführungsvertrag wurde mit dem Vorhabenträger bereits abgeschlossen.
Abstimmung: 15 : 0
Der Bauausschuss schlägt vor, das Bauleitplanverfahren abzuschließen.