Antrag
Änderung des Bebauungsplans Sommerau mit Deckblatt Nr. 9
Daten angezeigt aus Sitzung:
5. Sitzung des Marktgemeinderates, 05.05.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Auf den Beschluss zum Bauantrag B10/2022 (Tektur zu B30/2020: Abriss des Dachstuhls und Aufbau eines Flachdachs in der Sommerau 3) vom 03.03.2022 wird verwiesen. Das Landratsamt teilte dem Bauherrn nun mit Schreiben vom 05.04.2022 mit, dass einer Befreiung von der Festsetzung, dass Flachdächer nur auf eingeschossigen Gebäuden zulässig sind, von Seiten der Genehmigungsbehörde nicht zugestimmt werden kann, da durch die Änderung der Dachform die Grundzüge der Planung berührt werden.
Der Bauherr beantragt deshalb die Änderung des Bebauungsplans „Sommerau“. Die Änderung umfasst die Zulassung von Flachdächern auch für Gebäude mit Untergeschoss und zwei Vollgeschossen sowie die damit verbundene Erhöhung der zulässigen talseitigen Traufhöhe auf maximal 9,50 m.
Der Bauausschuss befürwortet den Antrag und schlägt vor, das Bauleitplanverfahren einzuleiten.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag zu und beschließt, den Bebauungsplan „Sommerau“ mit Deckblatt Nr. 9 zu ändern. Die Verwaltung wird beauftragt, das Bauleitplanverfahren mit Vorlage eines Deckblattentwurfs einzuleiten. Der Antragsteller hat alle im Zusammenhang mit dem Bauleitplanverfahren entstehenden Kosten zu tragen (dazu gehören z.B. Planungskosten, Kosten für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen, ggf. notwendige Erschließungsmaßnahmen, Beiträge nach KAG usw.).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
MGR Fröhler wegen persönlicher Beteiligung nicht abgestimmt.
Datenstand vom 08.06.2022 10:22 Uhr