Antrag Erweiterung der Ortsabrundungssatzung Harmering bei Hs.Nr. 59-60


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Marktgemeinderates, 13.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 9. Sitzung des Marktgemeinderates 13.10.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Antrag für einen Teilbereich der Fl.Nr. 713 Gem. Eging a.See umfasst die Erweiterung der Ortsabrundungssatzung Harmering für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage zwischen Hs.Nr. 59 und Hs.Nr. 60. 
Der Bauausschuss schlägt vor, die Erweiterung grundsätzlich zu befürworten.
Der Antragsteller hat alle im Zusammenhang mit dem Bauleitplanverfahren entstehenden Kosten zu tragen, dies beinhaltet auch Kosten für z.B. notwendige Erschließungsmaßnahmen oder anfallende Beiträge nach KAG.
In der Begründung zur Änderungssatzung ist insbesondere auf die Berücksichtigung der Schutzzone (je 3 m beidseitig der Rohrachse) der öffentlichen Kanalhauptleitung einzugehen. Sollte eine Umlegung des Kanals erforderlich sein, so hat der Antragsteller alle damit in Zusammenhang entstehenden Kosten zu tragen. Diese hat in Absprache und unter Aufsicht der Gemeinde zu erfolgen. Weiterhin ist für die auf der Fl.Nr. 713 Gem. Eging a.See vorhandenen Kanalleitung vor Satzungsbeschluss eine Dienstbarkeit zugunsten des Marktes Eging a.See einzutragen. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag zu und beauftragt die Verwaltung, mit Vorlage eines Entwurfs der Planunterlagen zur Änderungssatzung das Bauleitplanverfahren einzuleiten. Die Satzungserweiterung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.11.2022 07:52 Uhr