Für die Änderung der Bebauungspläne für alle Wohngebiete mit Deckblatt wurde in der Zeit von 16.08.2022 bis 16.09.2022 im Rahmen des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Es liegen keine Stellungnahmen von Bürgern vor.
Es liegen folgende Stellungnahmen von Behörden vor:
Landratsamt Passau, Untere Naturschutzbehörde v. 12.09.2022:
Aus Sicht der Gemeinde stellt eine Stützmauer innerhalb von Flächen für grünordnerische Maßnahmen keinen Widerspruch zur vorgesehenen Nutzung dar. Vielmehr bereichert eine Stützmauer die Struktur einer Grünfläche und je nach Konstruktionsart den entstehenden Lebensraum.
Abstimmung: 17 : 0
Landratsamt Passau, Bauwesen rechtlich v. 12.09.2022:
zu a. Die bisherigen Festsetzungen der Bebauungspläne für Wohngebiete wurden der geänderten Festsetzung jeweils gegenübergestellt bzw. eine neue Festsetzung hinzugefügt. In der Begründung wird dazu eine Erläuterung ergänzt.
Folgende Deckblätter zu den einzelnen Bebauungsplänen regeln damit die jeweiligen Festsetzungen zu Abgrabung/Aufschüttung und Stützmauern neu:
Deckblatt Nr. 7 zu Bebauungsplan Brunnfeld
Deckblatt Nr. 10 zu Bebauungsplan Sommerau
Deckblatt Nr. 16 zu Bebauungsplan Sonnleiten
Deckblatt Nr. 12 zu Bebauungsplan Ziegelfeld
Deckblatt Nr. 9 zu Bebauungsplan Ziegelfeld-Ost (derzeit in Aufstellung)
Deckblatt Nr. 9 zum Bebauungsplan Röhrenfeld
Deckblatt Nr. 16 zum Bebauungsplan Rohrbachholz
Deckblatt Nr. 3 zum Bebauungsplan MD Loipfering
Deckblatt Nr. 3 zum Bebauungsplan Loipfering Gartenfeld
Deckblatt Nr. 2 zum Bebauungsplan Eging Süd I
Deckblatt Nr. 4 zum Bebauungsplan Eging Süd II
Deckblatt Nr. 10 zum Bebauungsplan Eging Süd III
Deckblatt Nr. 8 zum Bebauungsplan Fasanenfeld I
Deckblatt Nr. 3 zum Bebauungsplan Fasanenfeld II
Deckblatt Nr. 2 zum Bebauungsplan Fasanenfeld III
Deckblatt Nr. 5 zum Bebauungsplan Fasanenfeld IV
Deckblatt Nr. 5 zum Bebauungsplan Fasanenfeld V
zu b. Die Festsetzung wurde zielführend umformuliert.
zu c. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Ein Verbot von Schottergärten war nicht Ursprung und Ziel der Änderung und wird deshalb nicht festgesetzt.
Abstimmung: 17 : 0
Der Bauausschuss schlägt vor, das Bauleitplanverfahren abzuschließen.