Gemeindeblatt - Preisanpassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Marktgemeinderates, 13.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 9. Sitzung des Marktgemeinderates 13.10.2022 ö beschließend 15

Sachverhalt

Die Umsatzbesteuerung bei der öffentlichen Hand in § 2b Umsatzsteuergesetz wurde neu geregelt und ist spätestens ab 1. Januar 2023 verpflichtend für alle juristische Personen des öffentlichen Rechts anzuwenden. 
Aus dieser Neuregelung gilt die neue UST-Besteuerung auch für unseren Betrieb gewerblicher Art, dem Gemeindeblatt. 
Wir sind verpflichtet, den Verkauf des Gemeindeblattes mit 7 % (Druckerzeugnisse, Bücher) und Anzeigen im Gemeindeblatt mit 19 % zu versteuern. 
Aktuell finanziert sich der Bereich des Gemeindeblattes selbst. Dies entspricht der Feststellung im Rechnungsprüfungsbericht vom 09.01.2009. Deshalb ist es nicht sinnvoll, die MwSt. im aktuellen Preisspiegel als enthalten anzusehen.
Es wird vorgeschlagen, die Anzeigenpreise und den Bezugspreis um die entsprechende MwSt. zu erhöhen. Folgende Preise ergeben sich:
Format
Aktueller Preis
Steuer
zzgl. Steuer
Preisanpassung
¼ Seite
20,- €
19 %
23,80 €
25,- €
½ Seite
40,- €
19 %
47,60 €
50,- €
Zeile (Kurzinserat)
2,- €
19 %
2,38 €
2,50 €
Beilage(n)
DIN A4
DIN A4 mehrseitig
andere Formate

75,- €
80,- €
85,- €


19 %

89,25 €
95,20 €
101,15 €

90,- €
95,- €
100,- €





Verkauf
0,40 €
7 %
0,43 €
0,50 €

Die Preisanpassung soll wie verpflichtet zum 01.01.2023 umgesetzt werden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt der Preisanpassung zum 01.01.2023 folgendermaßen zu:

Format
Steuer
Preisanpassung (inkl. MwSt.)
¼ Seite
19 %
25,- €
½ Seite
19 %
50,- €
Zeile (Kurzinserat)
19 %
2,50 €



Beilage(n)
DIN A4
DIN A4 mehrseitig
andere Formate
19 %

90,- €
95,- €
100,- €



Verkauf
7 %
0,50 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.11.2022 07:52 Uhr