Nachrücken des Listennachfolgers Thomas Koch und Berufung als Marktgemeinderatsmitglied


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Marktgemeinderates, 07.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 5. Sitzung des Marktgemeinderates 07.06.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Herr Thomas Bumberger ist als Mitglied des Marktgemeinderates ausgeschieden. Damit ergibt sich eine personelle Veränderung in der Zusammensetzung des Marktgemeinderates Eging a.See. Herr Bumberger gehörte der ÜW an.
Gem. Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG hat der Marktgemeinderat über das Nachrücken des Listennachfolgers zu entscheiden.
Entsprechend der Niederschrift des Wahlausschusses zur Feststellung des Ergebnisses der Wahl des Gemeinderates vom 15. März 2020 ist Herr Thomas Koch, Harmering 12, 94535 Eging a.See der nächste Listennachfolger des Wahlvorschlages der ÜW. Eine Wählbarkeitsbescheinigung liegt vor.
Herr Koch hat schriftlich erklärt, das Amt als Mitglied des Marktgemeinderates Eging a.See anzutreten und den Eid oder das Gelöbnis nach Art. 31 Abs. 4 GO zu leisten. Damit sind die Voraussetzungen für das Amt als Marktgemeinderatsmitglied gegeben.

Beschluss:
Der Marktgemeinderat stellt fest, dass Herr Thomas Koch, Harmering 12, 94535 Eging a.See Listennachfolger für das ausgeschiedene Marktgemeinderatsmitglied Thomas Bumberger des Marktgemeinderates Eging a.See ist.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

Beschluss

Der Listennachfolger, Herr Thomas Koch wird in das Amt als Marktgemeinderatsmitglied berufen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.07.2023 08:18 Uhr