Antrag
Änderung des Bebauungsplans "Marktplatz" mittels Deckblatt Nr. 4
Daten angezeigt aus Sitzung:
6. Sitzung des Marktgemeinderates, 06.07.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Antrag für die Grundstücksfläche Fl.Nr. 276, Gem Eging a.See, umfasst die Änderung des Bebauungsplans „Marktplatz“ zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses. Mit dem Deckblatt Nr. 4 soll eine Umplanung auf der vorgenannten Grundstücksfläche ermöglicht werden. Hierbei soll eine Verschiebung des bestehenden Baufensters für ein Einfamilienwohnhaus in Richtung Südosten, hinein in die derzeit festgesetzte Ausgleichsfläche, erfolgen.
Bei einem Ortstermin zusammen mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Passau wurde das Grundstück in Augenschein genommen. Hierbei wurde seitens der Fachstelle signalisiert, dass eine Umplanung mittels Deckblatt befürwortet werden kann, soweit für das Baufenster in der bestehenden Ausgleichsfläche ein entsprechender anderweitiger Ausgleich geschaffen werden kann.
Die Antragsteller übernehmen alle im Zusammenhang mit dem Bauleitplanverfahren entstehenden Kosten, dies gilt auch für evtl. notwendige Erschließungsmaßnahmen und Beiträge nach KAG. Zudem übernehmen die Antragsteller alle Kosten, die womöglich für eine Umlegung der bestehenden Kanalleitungen bzw. Wasserleitungen erforderlich werden können und sichern der Gemeinde Eging a.See die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit für diese Leitungen zu.
Der Bauausschuss schlägt vor, den Antrag auf Änderung des Bebauungsplans „Marktplatz“ mittels Deckblatt Nr. 4 nicht zu befürworten.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag zu und beschließt, den Antrag auf Änderung des Bebauungsplans „Marktplatz“ mittels Deckblatt Nr. 4 nicht zu befürworten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1
Datenstand vom 04.08.2023 11:11 Uhr