Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans "Ziegelfeld Ost" gemäß § 17 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Marktgemeinderates, 03.08.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 7. Sitzung des Marktgemeinderates 03.08.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Markt Eging a.See hat aufgrund des Marktgemeinderatsbeschlusses vom 07.10.2021 eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Ziegelfeld Ost“ gemäß § 14 BauGB erlassen. Diese Satzung zur Veränderungssperre wurde am 11.10.2021 ortsüblich bekannt gemacht und ist damit am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft getreten.
Gemäß § 17 Abs. 1 BauGB tritt die Veränderungssperre nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft. Die Gemeinde kann die Frist um ein Jahr verlängern.
Nachdem die erforderlichen Untersuchungen zur Erreichung der städtebaulichen Entwicklungsziele zur Änderung des nun seit 1971 gültigen Bebauungsplans „Ziegelfeld Ost“ mittels Deckblatt Nr. 9 noch nicht abgeschlossen werden konnten, soll die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Ziegelfeld Ost“, in der Fassung vom 08.10.2021 gemäß § 17 Abs. 1 BauGB, um ein Jahr verlängert werden.
Der Bauausschuss schlägt vor, die vorliegende Veränderungssperre in der Fassung vom 08.10.2021, für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Ziegelfeld Ost“ gemäß § 17 Abs. 1 BauGB um ein Jahr zu verlängern.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag zu und beschließt, die Veränderungssperre in der Fassung vom 08.10.2021 für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Ziegelfeld Ost“ gemäß § 17 Abs. 1 BauGB um ein Jahr zu verlängern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.10.2023 07:41 Uhr