Antrag auf isolierte Befreiung Errichtung eines Sichtschutzzaunes in Rannetsreit 20


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Marktgemeinderates, 03.08.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 7. Sitzung des Marktgemeinderates 03.08.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Antrag auf isolierte Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplanes „GE Rannetsreit“, für die Fl.Nrn. 1662 und 1662/1 Gem. Garham, umfasst die Errichtung eines Sichtschutzzaunes (Höhe max. 1,95 m, Länge ca. 25 m) in Rannetsreit 20.

Die Grundstücke Fl.Nrn. 1662 und 1662/1 Gem. Garham befinden sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „GE Rannetsreit“.
Die Einfriedung eines Grundstücks mit einem Zaun bis zu 2,0 m Höhe ist gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr.  7a BayBO verfahrensfrei. Die Verfahrensfreiheit entbindet jedoch nicht von der Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die an die bauliche Anlage gestellt werden. Eine solche Vorschrift ist der rechtsverbindliche Bebauungsplan „GE Rannetsreit“. Der Bebauungsplan setzt fest, dass eine Einfriedung mit Holz-, Maschendraht- oder Stabgitterzaun aus Metall mit einer Höhe bis max. 1,50 m erlaubt ist.
Um den beantragten Sichtschutzzaun (Höhe max. 1,95 m, Länge ca. 25 m) aus Stahlsäulen (Doppel-T-Träger) die am Boden verschraubt bzw. anderweitig befestigt werden und dazwischenliegende Holzpoller zu ermöglichen, ist eine Befreiung von dieser Festsetzung im Bebauungsplan notwendig.
Der Bereich des notariell beurkundeten Fahrtrechts zum Anwesen Hs.Nr. 13 ½ ist von dem Sichtschutzzaun vollumfänglich freizuhalten.
Eine Befreiung von der Festsetzung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauGB dann erteilt werden, wenn die Abweichung vom Bebauungsplan die Grundzüge der Planung nicht berührt, städtebaulich vertretbar ist und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. 
Der Bauausschuss schlägt vor, die Zustimmung zum Antrag auf isolierte Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplanes „GE Rannetsreit“, zu erteilen. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag zu und beschließt, die Zustimmung zum Antrag auf isolierte Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplanes „GE Rannetsreit“ zu erteilen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.10.2023 07:41 Uhr