Entlastung der Jahresrechnung 2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Marktgemeinderates, 03.08.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 7. Sitzung des Marktgemeinderates 03.08.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung hat der Marktgemeinderat gemäß Art. 102 Abs. 3 GO über die Entlastung zu beschließen.

Beschluss

Zur Jahresrechnung des Marktes für das Haushaltsjahr 2022 wird mit den im Marktgemeinderats­beschluss vom 03.08.2023 – Nr. 7 festgestellten Ergebnissen gem. Art. 102 Abs. 3 GO Entlastung erteilt.



1. Bürgermeister Walter Bauer nicht abgestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
1. Bürgermeister Walter Bauer nicht abgestimmt.

Datenstand vom 17.10.2023 07:41 Uhr