Änderung des Bebauungsplans "SO Pullman Ferienpark" mit Deckblatt Nr. 14 Abwägung der Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung nach § 4a Abs. 3 Bau GB


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Marktgemeinderates, 12.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 8. Sitzung des Marktgemeinderates 12.10.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Für die Änderung des Bebauungsplans „SO Pullman Ferienpark“ wurde in der Zeit vom 31.07. bis 04.09.2023 die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und in der Zeit vom 13.07. bis 25.08.2023 die erneute Beteiligung der Behörden gem. § 4a Abs. 3 BauGB durchgeführt. Dabei war in Bezug auf die durchgeführten Änderungen oder Ergänzungen nach dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB und deren möglichen Auswirkungen Stellung zu nehmen.

Folgende Behörden haben von den vorgenannten Änderungen und Ergänzungen Kenntnis erhalten, jedoch dazu keinerlei neue Einwände mit rechtlicher Verbindlichkeit vorgebracht:

  • Brandschutzdienststelle Landkreis Passau
  • Regierung von Niederbayern, SG Raumordnung und Landesplanung
  • Regionaler Planungsverband Donau-Wald
  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Vilshofen
  • Landratsamt Passau, SG Bodenschutz
  • Landratsamt Passau, SG Städtebau
  • Landratsamt Passau, SG Abfallrecht
  • Landratsamt Passau, SG 53 Wasserrecht
  • Landratsamt Passau, Kreisbrandinspektion

Es liegen folgende Stellungnahmen von Bürgern vor:
Stellungnahme einer Bürgerin v. 04.09.2023:
Abwägung zu den vorgebrachten Einwänden:
Zu Punkt 1:
Nach Abstimmung mit dem Planungsbüro wird mitgeteilt, dass die vorliegenden Schallgutachten nach Vorgabe und in Abstimmung mit dem SG Technischer Umweltschutz am Landratsamt Passau erstellt wurden. Auf die nachfolgende Abwägung zur Stellungnahme dieser Fachstelle wird verwiesen.
Die umfassenden Meinungsäußerungen werden vollumfänglich zur Kenntnis genommen.

Zu Punkt 2:
Nach Abstimmung mit dem Planungsbüro wird mit dem Immissionstechnischen Bericht 3230574-1 der IFB Eigenschenk GmbH die Einhaltung der Immissionsrichtwerte nachgewiesen.

Zu Punkt 3:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird auf die Abwägung zu Punkt 2. verwiesen. Die Meinungsäußerungen werden zur Kenntnis genommen.

Zu Punkt 4:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro werden nicht belegte Behauptungen zur Kenntnis genommen jedoch nicht kommentiert.


Zu Punkt 5:
Die Meinungsäußerung wird zur Kenntnis genommen.

Abwägung zum Einwand:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird mitgeteilt, dass der Marktgemeinderat in der Sitzung vom 12.01.2023 die Änderung des Bebauungsplans „SO Pullman Ferienpark“ mit Deckblatt Nr. 15, dessen Bestandteil auch die Überplanung der bestehenden Westernstadt ist, beschlossen hat. Derzeit werden im Rahmen dieses laufenden Verfahrens u.a. auch schalltechnische Untersuchungen durchgeführt.
Der Bauausschuss nimmt die Einwände Nr. 1 – 5 der Bürgerin aus Eging a.See zur Kenntnis und schlägt vor, im Deckblatt Nr. 14 dahingehend keine Änderungen vorzunehmen.

Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt die Einwände Nr. 1 – 5 der Bürgerin aus Eging a.See zur Kenntnis und beschließt, im Deckblatt Nr. 14 dahingehend keine Änderungen vorzunehmen.
Abstimmung: 14 : 0

Es liegen folgende Stellungnahmen von Behörden vor:
Landratsamt Passau, SG Bauwesen rechtlich v. 30.08.2023:

Abwägung zu Punkt 5 der Stellungnahme:
Zu 5a:
Nach Abstimmung mit dem Planungsbüro sind in Punkt I.1. der Begründung bereits alle betroffenen Grundstücke aufgelistet. Diese Auflistung wird in den textlichen Festsetzungen redaktionell ergänzt.



zu 5b:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird festgestellt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten/ergänzten Teilen der Planung abzugeben waren.

zu 5c:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird festgestellt, dass die ordnungsgemäße Erschließung der durch Deckblatt 14 zulässigen Maßnahmen im Hinblick auf die Oberflächenwasserentsorgung bereits durch die erfolgte Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis gewährleistet ist. Diese beinhaltet auch die Errichtung der Anlage, weshalb eine zusätzliche baurechtliche Genehmigung nicht mehr erforderlich ist. Eine Rechtsgrundlage für die Darstellungspflicht im Bebauungsplan ist damit nicht vorhanden.

zu 5d:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird auf die Stellungnahme des Verfassers vom 11.07.2022 Unterpunkt 3.l. im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB und die zugehörige Abwägung verwiesen. Weiterhin ist in der Begründung Punkt I.1. der Zweck und die Zugehörigkeit der geplanten Maßnahmen explizit dargestellt.

zu 5e:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird festgestellt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten/ergänzten Teilen der Planung abzugeben waren. Zusätzlich wird auf die Abwägung zu Punkt 3.h. der Stellungnahme des Verfassers vom 11.07.2022 im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB verwiesen.

zu 5f:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird hierzu auf die Abwägung zur Stellungahme der Unteren Naturschutzbehörde verwiesen.

zu 5g:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird auf die Abwägung zur Stellungnahme des SG Technischer Umweltschutz verwiesen. Der genannte Unterpunkt enthält einen Textvorschlag für den baurechtlichen Genehmigungsbescheid.

zu 5h: 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Der Bauausschuss nimmt die Einwände Nr. 5a – 5 h des Landratsamtes Passau, Bauwesen rechtlich, zur Kenntnis und schlägt vor, im Deckblatt Nr. 14 die Abwägungen wie festgelegt, redaktionell einzuarbeiten.

Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt die Einwände Nr. 5a – 5 h des Landratsamtes Passau, Bauwesen rechtlich, zur Kenntnis und beschließt, im Deckblatt Nr. 14 die Abwägungen wie festgelegt, redaktionell einzuarbeiten.
Abstimmung: 14 : 0

Landratsamt Passau, SG Techn. Umweltschutz v. 30.08.2023:

Abwägung zur Stellungnahme:
Spiegelstrich 1:
Die schalltechnische Untersuchung ist Bestandteil der Verfahrensunterlagen.

Spiegelstrich 2:
Die Festsetzung 5.5. wird entsprechend redaktionell ergänzt.

Spiegelstrich 3:
Der Immissionsort IP6 mit identischer Schutzwürdigkeit befindet sich in gleicher Entfernung zum Plangebiet.



Spiegelstrich 4:
Auf die Abwägung zur Stellungnahme des SG Bauwesen rechtlich im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs.1 BauGB vom 11.07.2022, Punkt 3.j. wird verwiesen. Die Gebäude stellen damit keine Immissionsorte dar.

Spiegelstrich 5:
Die Emissionsbezugsflächen sind bereits als SO 1 und SO 2 deutlich dargestellt und mit einer Nutzungsgrenze (Knödellinie – sh. Zeichenerklärung für die planlichen Festsetzungen) voneinander abgegrenzt. Auf eine zusätzliche Kennzeichnung wird aus Gründen der Übersichtlichkeit verzichtet.

Spiegelstrich 6:
In Abstimmung mit dem Sachverständigen des IFB Eigenschenk und dem Planungsbüro wird festgestellt, dass die bestehende Ferienhaussiedlung westlich des Plangebiets als Mischgebiet eingestuft wird, da sie ausschließlich von Besuchern der Westernstadt genutzt werden. Würde die Westernstadt nicht mehr betrieben, ginge auch die Nutzung der Ferienhaussiedlung unter. Somit gleicht die Nutzung in Verbindung mit der Westernstadt einer gewerblichen und nicht einer Nutzung zur reinen Erholung, die hinsichtlich ihrer Schutzwürdigkeit als WA einzustufen wäre. Die Begründung zum Bebauungsplan sowie auch die Beschreibung der Immissionsorte im genannten Bericht zur Emissionskontingentierung werden dazu redaktionell ergänzt.

Der Bauausschuss nimmt die Einwände Spiegelstrich 1 - 6 des Landratsamtes Passau, SG Techn. Umweltschutz zur Kenntnis und schlägt vor, im Deckblatt Nr. 14 die Abwägungen wie festgelegt, redaktionell einzuarbeiten.

Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschuss zu, nimmt die Einwände Spiegelstrich 1 - 6 des Landratsamtes Passau, SG Techn. Umweltschutz zur Kenntnis und beschließt, im Deckblatt Nr. 14 die Abwägungen wie festgelegt, redaktionell einzuarbeiten.
Abstimmung: 14 : 0


Landratsamt Passau, Untere Naturschutzbehörde v. 18.08.2023:
Abwägung zum Einwand:
Die Festsetzung 6.8. wird wie folgt redaktionell ergänzt:
„Die Flächen innerhalb des Geltungsbereichs sind mit Ablauf der auf die Rechtskraft des Deckblatts folgenden Vegetationsperiode fertigzustellen. Die Herstellung der Flächen außerhalb des Geltungsbereichs hat in der auf die Rechtskraft folgenden Vegetationsperiode zu beginnen und ist spätestens 2025 fertigzustellen.“
Der Bauausschuss nimmt den Einwand des Landratsamtes Passau, Untere Naturschutzbehörde zur Kenntnis und schlägt vor, im Deckblatt Nr. 14 die Abwägung wie festgelegt, redaktionell einzuarbeiten.

Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt den Einwand des Landratsamtes Passau, Untere Naturschutzbehörde zur Kenntnis und beschließt, im Deckblatt Nr. 14 die Abwägung wie festgelegt, redaktionell einzuarbeiten.

Abstimmung: 14 : 0

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Passau v. 17.07.2023:

Abwägung zum Einwand:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro werden die Begriffe korrekt im Deckblatt Nr. 14 eingepflegt.
Der Bauausschuss nimmt den Einwand des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Kenntnis und schlägt vor, im Deckblatt Nr. 14 die Abwägung wie festgelegt, redaktionell einzuarbeiten.



Beschluss: 
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt den Einwand des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Kenntnis und beschließt, im Deckblatt Nr. 14 die Abwägung wie festgelegt, redaktionell einzuarbeiten.

Abstimmung: 14 : 0

Der Bauausschuss nimmt sämtliche Stellungnahmen der Fachstellen und auch der Öffentlichkeit zur Kenntnis und schlägt vor, dass die gefassten Einzelbeschlüsse seitens des Planungsbüros im Deckblatt Nr. 14 eingearbeitet bzw. ergänzt werden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt sämtliche Stellungnahmen der Fachstellen und auch der Öffentlichkeit zur Kenntnis und beschließt, dass die gefassten Einzelbeschlüsse seitens des Planungsbüros im Deckblatt Nr. 14 eingearbeitet bzw. ergänzt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.11.2024 08:15 Uhr