Im Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans „Sommerau“ mittels Deckblatt 11 wurde in der Zeit von 10.07.2023 bis einschließlich 11.08.2023 die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und in der Zeit von 29.06.2023 bis einschließlich 01.08.2023 die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Die Beteiligung brachte folgende Ergebnisse:
Aus der Beteiligung der Öffentlichkeit wurde folgender Einwand v. 11.08.2023 vorgebracht:
Abwägung zu den vorgebrachten Einwänden:
zu Absatz 1 - 7:
Nach Abstimmung mit dem Planungsbüro wird zur Beurteilung des naturschutzrechtlich auszugleichenden Bestandes auf die Stellungnahme der zuständigen Fachbehörde verwiesen. Die genannte Auffüllung stellt ein verfahrensfreies Bauvorhaben gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 9 BayBO dar. Quellbereiche im Geltungsbereich sind nicht kartiert; hierzu wird auf die Stellungnahme der zuständigen Fachbehörde verwiesen.
Aufgrund eines technischen Defekts konnte das Regenwasser aus dem Bereich des Deckblatts 7 zeitweise nicht ordnungsgemäß abgeleitet werden. Dieser Defekt wurde zwischenzeitlich behoben.
zu Absatz 8:
Nach Abstimmung mit dem Planungsbüro wird bezüglich der Beurteilung des naturschutzrechtlich auszugleichenden Bestandes sowie der zugehörigen Bilanzierung auf die Stellungnahme der zuständigen Fachbehörde verwiesen.
zu Absatz 9 und 10:
Nach Abstimmung mit dem Planungsbüro werden unbelegte Behauptungen nicht kommentiert. Die Meinungsäußerungen werden jedoch vollumfänglich zur Kenntnis genommen.
Der Bauausschuss nimmt die Einwände der Bürgerin aus Eging a.See zur Kenntnis und schlägt vor, im Deckblatt 11 dahingehend keine Änderungen vorzunehmen.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt die Einwände der Bürgerin aus Eging a.See zur Kenntnis und beschließt, im Deckblatt 11 dahingehend keine Änderungen vorzunehmen.
Abstimmung: 13 : 0
MGR Stetter wegen persönlicher Beteiligung nicht abgestimmt.
Folgende Behörden haben von der Bauleitplanung Kenntnis erhalten, jedoch keinerlei Einwände mit rechtlicher Verbindlichkeit vorgebracht:
- Regionaler Planungsverband Donau-Wald
- Landratsamt Passau, Abteilung 7 Städtebau
- Regierung von Niederbayern
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
- AWG Donau Wald
- Deutsche Telekom AG
- Bund Naturschutz – Kreisgruppe Passau
- Vermessungsamt Vilshofen
Es liegen folgende Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vor.
Landratsamt Passau, Bauwesen rechtlich v. 01.08.2023
Abwägung zur Stellungnahme:
zu 4a:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird mitgeteilt, dass ein Ausschnitt aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan Deckblatt Nr. 11 beigefügt wird.
zu 4b:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird mitgeteilt, dass eine Wohnnutzung im Geltungsbereich 2 mittels Festsetzung bereits ausgeschlossen ist.
zu 4c:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird mitgeteilt, dass die Überschrift von A) entsprechend ergänzt wird.
zu 4d:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird mitgeteilt, dass in Festsetzung 3.1.1. nach „Hauptgebäude“ folgender Passus ergänzt wird: „Für Hauptgebäude gelten die Abstandsflächen nach Art. 6 BayBO. Es werden durch planliche und/oder textliche Festsetzungen keine anderen Abstandsflächen gem. Art. 6 Abs. 5 Satz 2 BayBO zugelassen.“
zu 4e:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird mitgeteilt, dass im Bereich der geplanten Garage im Rahmen der Erstellung des westlich angrenzenden Parkplatzes eine Geländeangleichung im verfahrensfreien Rahmen gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 9 durchgeführt wurde, wodurch das Urgelände überfüllt wurde. Die Wandhöhe von 3,50 m wurde analog Deckblatt Nr. 7 festgelegt.
Zudem wird folgende Festsetzung zu Aufschüttungen/Abgrabungen im Deckblatt eingefügt:
„3.4.2. Abgrabungen/Aufschüttungen
Im Geltungsbereich 1 sind Aufschüttungen/Abgrabungen bis 1,50 m über/unter Urgelände zulässig.
Im Geltungsbereich 2 sind Aufschüttungen bis 1,50 m über Urgelände zulässig.
Es darf ein Oberbodenabtrag erfolgen, tiefere Abgrabungen sind unzulässig.“
Die Begründung wird dahingehend ergänzt.
zu 4f:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird mitgeteilt, dass die beiden westlichen Parzellen mittlerweile bebaut sind. Die Bebauung wird nachrichtlich dargestellt.
zu 4g:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird mitgeteilt, dass die Art der wasserdurchlässigen Befestigung in Festsetzung 3.2 fixiert wird. Um eine mögliche Gefährdung durch Ölverlust o.ä. auszuschließen, wird außerdem festgelegt, dass keine stillgelegten Altautos abgestellt werden dürfen.
zu 4h:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird mitgeteilt, dass die Kanalleitung mittels Dienstbarkeit gesichert ist, die der Antragsteller nach Vorgabe der Gemeinde eintragen ließ. Der Wortlaut ist ihm bekannt. Bei einem evtl. Verkauf des Grundstücks wird im notariellen Kaufvertrag jede eingetragene Dienstbarkeit aufgeführt, womit eine Kenntnisnahme durch einen evtl. Rechtsnachfolger ebenfalls gewährleistet ist. Eine dahingehende Festsetzung ist deshalb nicht erforderlich.
zu 4i:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird mitgeteilt, dass das im Westen neu errichtete Nachbarhaus ein Pultdach besitzt und somit die Auswahl der Dachformen aus Sattel- und Pultdach beschränkt wird.
zu 4h:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird mitgeteilt, dass der Hinweis mit einem gleichzeitigen Verweis auf die Stellungnahme der zuständigen Fachbehörde zur Kenntnis genommen wird.
Der Bauausschuss nimmt die Einwände des Landratsamtes Passau, Bauwesen rechtlich, zur Kenntnis und schlägt vor, im Deckblatt Nr. 11 die Abwägungen zu den Ziffern 4a – 4h entsprechend zu ergänzen, abzuändern bzw. zu überarbeiten.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt die Einwände des Landratsamtes Passau, Bauwesen rechtlich, zur Kenntnis und beschließt, im Deckblatt Nr. 11 die Abwägungen zu den Ziffern 4a – 4h entsprechend zu ergänzen, abzuändern bzw. zu überarbeiten.
Abstimmung: 13 : 0
MGR Stetter wegen persönlicher Beteiligung nicht abgestimmt.
Landratsamt Passau, SG Abfallrecht v. 01.08.2023
Abwägung zur Stellungnahme:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird mitgeteilt, dass die textliche Festsetzung 3.6. wie vorgeschlagen geändert wird.
Mittels Festsetzung werden über den Oberbodenabtrag hinausgehende Abgrabungen im Bereich der Altablagerung in Geltungsbereich 2 ausgeschlossen.
Der Bauausschuss nimmt den Einwand des Landratsamtes Passau, SG Abfallrecht zur Kenntnis und schlägt vor, im Deckblatt Nr. 11 die Abwägung entsprechend zu ergänzen, abzuändern bzw. zu überarbeiten.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt den Einwand des Landratsamtes Passau, SG Abfallrecht zur Kenntnis und beschließt, im Deckblatt Nr. 11 die Abwägung entsprechend zu ergänzen, abzuändern bzw. zu überarbeiten.
Abstimmung: 13 : 0
MGR Stetter wegen persönlicher Beteiligung nicht abgestimmt.
Landratsamt Passau, SG 53 - Wasserrecht
Abwägung zur Stellungnahme
Zu Abs. 1 – 3:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro werden die Absätze 1 – 3 zur Kenntnis genommen.
Abwägung zum Wirkungspfad Boden-Grundwasser
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird mitgeteilt, dass die Hinweise zur Kenntnis genommen werden. Zudem wird auf die Stellungnahme des SG Abfallrecht verwiesen.
Abwägung zum Wirkungspfad Boden-Naturpflanze
Zu Geltungsbereich 2 (MI):
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird mitgeteilt, dass die Hinweise zur Kenntnis genommen werden.
Zu Geltungsbereich 1 (WA):
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird mitgeteilt, dass wie der Begründung unter Punkt 1.3. und 3.2. zu entnehmen ist und auch richtigerweise durch den Verfasser festgestellt wird, nur der südliche, an die Fl.Nr. 2283 Gem. Eging a.See angrenzende Teil der Fl.Nr. 2260 Gem. Eging a.See gem. ABuDIS von der Altablagerung (Erdaushub mit Bauschutt) betroffen ist.
Da im Überschneidungsbereich ein Baufenster für die Garage und die zugehörige Zufahrt festgesetzt ist, kann an dieser Stelle ein künftig möglicher Nutzgarten ausgeschlossen werden. Im Bereich nördlich der Kanalleitung steht gewachsener Boden an. Eine Untersuchung dieser Fläche ist deshalb nicht angezeigt.
Der tatsächliche Hausmülldeponiekörper beginnt südlich des Geltungsbereichs 1 auf der gemeindeeigenen Fl.Nr. 2283 Gem. Eging a.See.
Abwägung zum Wirkungspfad Boden-Mensch:
Zu Boden:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro werden tiefere Bodenschichten im Bereich der Altablagerung von den geplanten Baumaßnahmen nicht berührt bzw. werden nicht an die Oberfläche verbracht oder verbleiben dort. Im Überschneidungsbereich mit bauschutthaltigen Ablagerungen werden Kellergeschosse ausgeschlossen. Zusätzlich wird auf die Stellungnahme des SG Abfallrecht verwiesen.
Zu Bodenluft:
Zudem werden im Bereich des Hausmülldeponiekörpers keine Gebäude geplant und über den Oberbodenabtrag hinausgehende Abgrabungen ausgeschlossen.
Auf die Abwägung zum Wirkungspfad Boden – Nutzpflanze wird verwiesen.
Südlich der Kanalhauptleitung sind keine Rohrleitungen vorhanden.
Die weiteren Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Der Bauausschuss nimmt die Einwände des Landratsamtes Passau SG 53 Wasserrecht zur Kenntnis und schlägt vor, im Deckblatt Nr. 11 die Abwägungen entsprechend zu ergänzen, abzuändern bzw. zu überarbeiten.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt die Einwände des Landratsamtes Passau SG 53 Wasserrecht zur Kenntnis und beschließt, im Deckblatt Nr. 11 die Abwägungen entsprechend zu ergänzen, abzuändern bzw. zu überarbeiten.
Abstimmung: 13 : 0
MGR Stetter wegen persönlicher Beteiligung nicht abgestimmt.
Landratsamt Passau, Technischer Umweltschutz v. 13.07.2023
Abwägung zur Stellungnahme:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird mitgeteilt, dass sich nördlich und westlich des Geltungsbereichs 2, unmittelbar angrenzend bereits bestehende öffentliche und private Fahrzeug-Stellplätze befinden. Hier ist davon auszugehen, dass jedes Fahrzeug regelmäßig pro Tag mindestens 2 x bewegt wird. Um zu gewährleisten, dass die gewerblichen Stellplätze nicht mehr Einfluss auf die bestehende umgebende Wohnbebauung haben als die bereits bestehenden Stellplätze, wird Festsetzung 3.2 wie folgt ergänzt: „maximal 2 Fahrzeugbewegungen pro Fahrzeug pro Tag.“
Zwischen dem neu geplanten Wohnhaus und der gewerblichen Stellfläche befindet sich neben dem bestehenden Parkplatz für die Mehrfamilienhäuser Albersdorfer Str. 7 – 11 auch die dem neuen Wohnhaus zugehörige neu geplante Garage mit Zufahrt bzw. Stellfläche. Neben der räumlichen Trennung stellt dies eine bauliche Abschirmung dar.
Der Bauausschuss nimmt die Einwände des Landratsamtes Passau, Technischer Umweltschutz zur Kenntnis und schlägt vor, im Deckblatt Nr. 11 die Abwägungen entsprechend zu ergänzen, abzuändern bzw. zu überarbeiten.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt die Einwände des Landratsamtes Passau, Technischer Umweltschutz zur Kenntnis und beschließt, im Deckblatt Nr. 11 die Abwägungen entsprechend zu ergänzen, abzuändern bzw. zu überarbeiten.
Abstimmung: 13 : 0
MGR Stetter wegen persönlicher Beteiligung nicht abgestimmt.
Landratsamt Passau, Untere Naturschutzbehörde v. 31.07.2023
Abwägung zur Stellungnahme:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird mitgeteilt, dass die Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen, soweit noch nicht geschehen, in die textlichen Festsetzungen mit aufgenommen werden. Ebenso wird für die grünordnerischen Maßnahmen eine Pflanzliste mit Pflanzqualitäten, Herstellungszeitraum und Vorgaben zu Erhalt der Pflanzung und Umgang mit Ausfällen festgesetzt.
Der naturschutzrechtliche Ausgleich soll anders als ursprünglich dargestellt nun über den Erwerb von Ökokontopunkten aus dem Ökokonto der Sparkasse Passau erfolgen. Der Umweltbericht wird entsprechend angepasst.
Der Bauausschuss nimmt die Einwände der Unteren Naturschutzbehörde zur Kenntnis und schlägt vor, im Deckblatt Nr. 11 die Abwägungen entsprechend zu ergänzen, abzuändern bzw. zu überarbeiten.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt die Einwände der Unteren Naturschutzbehörde zur Kenntnis und beschließt, im Deckblatt Nr. 11 die Abwägungen entsprechend zu ergänzen, abzuändern bzw. zu überarbeiten.
Abstimmung: 13 : 0
MGR Stetter wegen persönlicher Beteiligung nicht abgestimmt.
Wasserwirtschaftsamt Deggendorf v. 31.07.2023
Abwägung zur Stellungnahme:
Zu 1:
Nach Rücksprache mit dem Planungsbüro wird das Niederschlagswasser aus dem Geltungsbereich Teil 1 über eine vorgeschaltete Rückhaltung (Rigole) ortsnah versickert. Die Aufnahmefähigkeit des Untergrundes wurde mittels Sickertest nachgewiesen.
Das Niederschlagswasser aus dem Geltungsbereich 2 versickert breitflächig wie bisher, da die Befestigung der Fläche als wasserdurchlässig festgesetzt wird.
Zu 2:
Nach Rücksprache mit dem Planungsbüro wird bezüglich der Einhaltung der Vorgaben des genannten Bescheides auf die Abwägung zur Stellungnahme des SG Bodenschutz am Landratsamt Passau verwiesen.
Der Bauausschuss nimmt die Einwände des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf zur Kenntnis und schlägt vor, im Deckblatt Nr. 11 die Abwägung entsprechend zu ergänzen, abzuändern bzw. zu überarbeiten.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt die Einwände des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf zur Kenntnis und beschließt, im Deckblatt Nr. 11 die Abwägung entsprechend zu ergänzen, abzuändern bzw. zu überarbeiten.
Abstimmung: 13 : 0
MGR Stetter wegen persönlicher Beteiligung nicht abgestimmt.
Bayernwerk AG v.27.07.2023
Abwägung zur Stellungnahme:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird festgestellt, dass der genannte Kabelverteilerschrank in dem als Grünfläche festgesetzten Bereich an der Albersdorfer Straße steht. Dieser wird jedoch von den künftigen Baumaßnahmen nicht berührt. Die Schutzzonen der Kabeltrassen werden bei der Planung berücksichtigt. Ein Hinweis dazu wird in den Bebauungsplan mit aufgenommen.
Der Bauausschuss nimmt die Einwände der Bayernwerk AG zur Kenntnis und schlägt vor, im Deckblatt Nr. 11 die Abwägung entsprechend zu ergänzen, abzuändern bzw. zu überarbeiten.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt die Einwände der Bayernwerk AG zur Kenntnis und schlägt vor, im Deckblatt Nr. 11 die Abwägung entsprechend zu ergänzen, abzuändern bzw. zu überarbeiten.
Abstimmung: 13 : 0
MGR Stetter wegen persönlicher Beteiligung nicht abgestimmt.
Der Bauausschuss nimmt sämtliche Stellungnahmen der Fachstellen und auch der Öffentlichkeit zur Kenntnis und schlägt vor, dass die gefassten Einzelbeschlüsse seitens des Planungsbüros im Deckblatt Nr. 11 eingearbeitet bzw. ergänzt werden.