Antrag Verschiebung/Änderung Baufenster im Geltungsbereich des Bebauungsplan "Marktplatz"


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Marktgemeinderates, 07.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 9. Sitzung des Marktgemeinderates 07.12.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Zum erneuten Antrag wird mitgeteilt, dass der Marktgemeinderat mit Beschluss vom 06.07.2023 dem Antrag mit selbigem Inhalt, allerdings mit einem geringfügig anderen Standort des geplanten Baufensters, aus ortsgestalterischen Gründen nicht zugestimmt hat.
Der erneute Antrag für die Grundstücksfläche Fl.Nr. 276, Gem Eging a.See, umfasst die Änderung des Bebauungsplans „Marktplatz“ zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses. Mit dem Deckblatt Nr. 5 soll eine Umplanung auf der vorgenannten Grundstücksfläche ermöglicht werden. Hierbei soll eine Verschiebung des bestehenden Baufensters für ein Einfamilienwohnhaus in Richtung Südosten, hinein in die derzeit festgesetzte Ausgleichsfläche, erfolgen.
Bei einem Ortstermin zusammen mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Passau wurde das Grundstück in Augenschein genommen. Hierbei wurde seitens der Fachstelle signalisiert, dass eine Umplanung mittels Deckblatt befürwortet werden kann, soweit für das Baufenster in der bestehenden Ausgleichsfläche ein entsprechender anderweitiger Ausgleich geschaffen werden kann.
Die Antragsteller übernehmen alle im Zusammenhang mit dem Bauleitplanverfahren entstehenden Kosten, dies gilt auch für evtl. notwendige Erschließungsmaßnahmen und Beiträge nach KAG. Zudem übernehmen die Antragsteller alle Kosten, die womöglich für eine Umlegung der bestehenden Kanalleitungen bzw. Wasserleitungen erforderlich werden können und sichern der Gemeinde Eging a.See die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit für diese Leitungen zu.
Der Bauausschuss schlägt vor, aufgrund der momentanen Witterungsverhältnisse, den Antrag auf Änderung des Bebauungsplans „Marktplatz“ mittels Deckblatt Nr. 5 soweit zu vertagen, bis im Frühjahr das Grundstück ohne Schnee besichtigt werden kann.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, aufgrund der momentanen Witterungsverhältnisse, den Antrag auf Änderung des Bebauungsplans „Marktplatz“ mittels Deckblatt Nr. 5 soweit zu vertagen, bis im Frühjahr das Grundstück ohne Schnee besichtigt werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2023 11:40 Uhr