Änderung des Bebauungsplans "SO Pullman Ferienpark" mit Deckblatt Nr. 14 Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 12.10.2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Marktgemeinderates, 07.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 9. Sitzung des Marktgemeinderates 07.12.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Das Deckblatt Nr. 14 in der Fassung vom 12.10.2023 wurde direkt nach der Beschlussfassung des Marktgemeinderates an das Landratsamt Passau zur Genehmigung übersandt. Bei der dortigen Überprüfung stellte sich heraus, dass das Deckblatt Nr. 14 zum „SO Pullman Ferienpark“ nicht genehmigt werden kann, da in der letzten Auslegung vom 31.07. – 04.09.2023 auch ein Schallgutachten des ifb Eigenschenk mit ausgelegt war, in dem mehrfachen Bezug und Verweis auf DIN-Normen erfolgte.
Bei dieser Konstellation sieht die Rechtsprechung es als beachtlichen Fehler an, wenn im Deckblatt oder in der Bekanntmachung (am besten in beiden) nicht darauf hingewiesen wird, dass dieses Regelwerk (DIN) im Rathaus eingesehen werden kann. Die Planbetroffenen müssen vom Inhalt der DIN-Vorschrift verlässlich und in zumutbarer Weise Kenntnis erlangen können.
Da dieser Hinweis hier unterblieben ist, ist das Deckblatt Nr. 14 so nicht genehmigungsfähig.
Somit muss nun der Satzungsbeschluss aufgehoben werden und ein Beschluss zur nochmaligen Auslegung und gleichzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gefasst werden.

Der Bauausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und schlägt vor, den in der Sitzung vom 12.10.2023 gefassten Satzungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans „SO Pullman Ferienpark“ mittels Deckblatt Nr. 14, aufzuheben.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und beschließt, den in der Sitzung vom 12.10.2023 gefassten Satzungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans „SO Pullman Ferienpark“ mittels Deckblatt Nr. 14, aufzuheben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2023 11:40 Uhr