Bauantrag PC Westernstadt GmbH & Co.KG Tektur zu Az. 20212408 Geländemodellierung in Ruberting 30


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Marktgemeinderates, 07.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Sitzung des Marktgemeinderates 07.03.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Bauantrag für die Fl.Nr. 1702 und 1697/12 sowie Teilflächen der Fl.Nr. 1556, 1565 und 1566 der Gem. Eging a.See umfasst die Tektur zum Bauantrag Geländemodellierung in Ruberting 30.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des sich in der Aufstellung befindlichen Deckblatts Nr. 14 zum Bebauungsplan „SO Pullman Ferienpark“. Der Bauherr erklärt gem. § 33 BauGB die Anerkennung der künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Die Tekturbeschreibung umfasst folgende Änderungen zum genehmigten Bestand:
  • Geringfügige Erweiterung der Abgrabung auf die Fl.Nr. 1697/12 (rd. 250 m²)
  • Die Endhöhe des nördlichen, später für eine Nutzung gem. Deckblatt Nr. 14 vorgesehenen Plateaus wurde um rd. 3 m erhöht (von 420,5 m ü.NN auf 423,5 m ü.NN)
  • Der Böschungsfuß wurde im nördlichen Bereich der Auffüllung um ca. 6 m in Richtung Westen verschoben
  • Im mittleren Bereich der Auffüllung wurde der Böschungsfuß um ca. 10 m in Richtung Osten verschoben
  • Im südlichen Bereich der Auffüllung wurde der Böschungsfuß um ca. 4 m in Richtung Osten verschoben
  • Dabei Verschiebung und gleichzeitig Ausrundung des öffentlichen Feld- und Waldwegs im mittleren und südlichen Bereich der Auffüllung in Richtung Osten
  • Durch diese Verschiebung vergrößern sich die Plateaus im Vergleich zur bisher genehmigten Auffüllung um ca. 450 m²
Der öffentliche Feld- und Waldweg wird entlang des Böschungsfußes auf einer Breite von 4 m (zzgl. Bankett) ordnungsgemäß mit homogener Längsneigung wiederhergestellt und mit einem geeigneten Unterbau befestigt.

Der Bauausschuss schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.03.2024 07:36 Uhr