Änderung des Bebauungsplans "SO Pullman Ferienpark" mit Deckblatt Nr. 14 Abwägung von Stellungnahmen


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Marktgemeinderates, 07.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Sitzung des Marktgemeinderates 07.03.2024 ö beschließend 14

Sachverhalt

Vollzug des Baugesetzbuches;
Änderung des Bebauungsplanes „SO Pullman Ferienpark“ mit Deckblatt Nr. 14
Abwägung von Stellungnahmen

Sachverhalt:
Im Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans „SO Pullman Ferienpark“ mittels Deckblatt Nr. 14 wurde in der Zeit von 21.12.2023 bis einschließlich 02.02.2024 die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und in der Zeit von 17.12.2023 bis einschließlich 02.02.2024 die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Behebung der Formfehler durchgeführt.
Die Beteiligung brachte folgende Ergebnisse:

Aus der Beteiligung der Öffentlichkeit wurden folgende Einwände vorgebracht:

Einwand einer Bürgerin aus Eging


Abwägung:

Die zitierte Aussage aus der Stellungnahme des Technischen Umweltschutzes vom 30.08.2023 wurde aus dem Zusammenhang herausgenommen und gilt für eine Variante, die nicht zum Tragen kommt. Dies wurde in der Abwägung des Marktgemeinderats vom 12.10.2023 zur Stellungnahme des SG Technischer Umweltschutz vom 30.08.2023 festgestellt.

Die weiteren Meinungsäußerungen und Behauptungen werden zur Kenntnis genommen, jedoch nicht kommentiert.

Die der aktuellen Stellungnahme beigefügte Stellungnahme vom 04.09.2023 wurde bereits durch Beschluss des Marktgemeinderats vom 12.10.2023 vollumfänglich behandelt.

Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme der Bürgerin aus Eging zur Kenntnis und schlägt vor, dass hierzu keine Änderungen vorzunehmen sind.

Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme der Bürgerin aus Eging zur Kenntnis, stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und beschließt, dass hierzu keine Änderungen vorzunehmen sind.

Abstimmung: 16 : 0


Folgende Behörden haben von der Bauleitplanung Kenntnis erhalten, jedoch keinerlei Einwände mit rechtlicher Verbindlichkeit vorgebracht:

  • Wasserwirtschaftsamt Deggendorf
  • Landratsamt Passau, SG 53 Wasserrecht
  • Landratsamt Passau, Bauwesen rechtlich
  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Vilshofen an der Donau
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
  • Regionaler Planungsverband Donau-Wald
  • Regierung von Niederbayern
  • Bayernwerk Netz GmbH
  • ZAW Donau Wald

Es liegen folgende Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vor.


Landratsamt Passau, Technischer Umweltschutz




Abwägung:

Zu Spiegelstrich 1:
Auf die hierzu bereits erfolgte Abwägung des Marktgemeinderats vom 12.10.2023 zur Stellungnahme vom 30.08.2023, Spiegelstrich 3, wird verwiesen.

Die unbebauten Flächen auf den Flur Nr. 1697/11 und 1696 wurden nicht explizit mit einem Immissionspunkt betrachtet. Es wurden die benachbarten Wohngebäude auf den Flur Nr. 1695 und 1697/10 als auch die näher zum Plangebebiet befindlichen und somit relevanten Immissionspunkte auf Flur Nr. 1697 betrachtet. Zudem zeigt die Rasterberechnung in der Anlage 4 des Schallgutachtens tagsüber Pegel von < 35 dB(A). Die zu erwartenden Pegel aus dem Deckblatt 14 liegen somit min. 20 dB(A) unterhalb des zulässigen Orientierungswerte für ein Allgemeines Wohngebiet. Somit stellen diese Immissionspunkte gemäß der DIN 45691 (Relevanzkriterium -15 dB unterhalb Immissionsrichtwert) keinen relevanten Immissionsort dar. Aus gutachterlicher Sicht ist eine Betrachtung der beiden unbebauten Flächen für eine schalltechnische Beurteilung nicht nötig.

Zu Spiegelstrich 2:
Auf die hierzu bereits erfolgte Abwägung des Marktgemeinderats vom 12.10.2023 zur Stellungnahme vom 30.08.2023, Spiegelstrich 4, wird verwiesen.

Zu Spiegelstrich 3:
Auf die hierzu bereits erfolgte Abwägung des Marktgemeinderats vom 12.10.2023 zur Stellungnahme vom 30.08.2023, Spiegelstrich 5, wird verwiesen. 

Zu Spiegelstrich 4:
Auf die hierzu bereits erfolgte Abwägung des Marktgemeinderats vom 12.10.2023 zur Stellungnahme vom 30.08.2023, Spiegelstrich 6, wird verwiesen.

Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme des Landratsamtes Passau, Technischer Umweltschutz, zur Kenntnis und schlägt vor, dass hierzu keine Änderungen vorzunehmen sind. Hierzu wird festgehalten, dass die bestehenden Ferienhäuser westlich des Parkgebiets aus Sicht der Marktgemeinde Eging a.See, hinsichtlich ihrer Schutzwürdigkeit nicht einem WA sondern einem MI gleichzusetzen sind. 

Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme des Landratsamtes Passau, Technischer Umweltschutz, zur Kenntnis, stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und beschließt, dass hierzu keine Änderungen vorzunehmen sind. Hierzu wird festgehalten, dass die bestehenden Ferienhäuser westlich des Parkgebiets aus Sicht der Marktgemeinde Eging a.See, hinsichtlich ihrer Schutzwürdigkeit nicht einem WA sondern einem MI gleichzusetzen sind. 

Abstimmung: 16 : 0

Der Bauausschuss nimmt sämtliche Stellungnahmen zur Kenntnis und schlägt vor, dass hierzu keine Änderungen im Deckblatt Nr. 14 zum Bebauungsplan „SO Pullman Ferienpark“ vorzunehmen sind.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt sämtliche Stellungnahmen zur Kenntnis und beschließt, dass hierzu keine Änderungen im Deckblatt Nr. 14 zum Bebauungsplan „SO Pullman Ferienpark“ vorzunehmen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.03.2024 07:36 Uhr