Änderung des Bebauungsplanes "Fasanenfeld V" mit Deckblatt Nr. 6 Abwägung von Stellungnahmen


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Marktgemeinderates, 07.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Sitzung des Marktgemeinderates 07.03.2024 ö beschließend 16

Sachverhalt

Im Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans „Fasanenfeld V“ mittels Deckblatt Nr. 6 wurde in der Zeit von 20.07.2023 bis einschließlich 24.08.2023 die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a BauGB und in der Zeit von 11.07.2023 bis einschließlich 18.08.2023 die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a BauGB durchgeführt.

Die Beteiligung brachte folgende Ergebnisse:

Aus der Beteiligung der Öffentlichkeit wurde keinerlei Einwand vorgebracht.


Folgende Behörden haben von der Bauleitplanung Kenntnis erhalten, jedoch keinerlei Einwände mit rechtlicher Verbindlichkeit vorgebracht:

  • Regionaler Planungsverband Donau-Wald
  • Landratsamt Passau, Technischer Umweltschutz
  • Landratsamt Passau, SG 53 Wasserrecht (Altlasten)
  • Regierung von Niederbayern
  • Landratsamt Passau, Kreisbrandrat
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
  • Bund Naturschutz – Kreisgruppe Passau
  • Vermessungsamt Vilshofen


Es liegen folgende Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vor.

Landratsamt Passau, Bauwesen rechtlich


Abwägung zu Punkt 2 der Stellungnahme:

Zu 2a:
Beim Deckblatt Nr. 5 handelt es sich um ein allgemeines Deckblatt, das für fast alle Bebauungspläne in Eging a.See zur Regelung von Stützmauern sowie Abgrabungen und Aufschüttungen erarbeitet wurde. Ein Abdruck dieses Deckblattes Nr. 5 wird an das Landratsamt Passau übersandt.

Zu 2b:
Als Verfahrensblatt zur Bebauungsplanänderung wird das Muster aus den Planungshilfen für die Bauleitplanung verwendet.

Zu 2c:
Auf dem Deckblatt Nr. 6 wird der Entwurfsverfasser klar erkennbar ergänzt.

Zu 2 d:
Der zweite Satz in Ziff. 2 der Begründung wird aus dem Deckblatt Nr. 6 entnommen.

Zu 2 e:
Der letzte Absatz auf Seite 4 des Deckblattes Nr. 6 wird entfernt. Hier wird dargestellt und erläutert, dass das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB angewendet werden kann.

Zu 2 f:
Die Größe der Wendeanlage wird in den Planunterlagen dargestellt.

Zu 2 g:
Die Parzellennummerierung wird gemäß dem Bebauungsplan fortgesetzt. Die Parzellen erhalten die Nrn. 73, 74, 75 und 76.

Zu 2 h:
Im Deckblatt Nr. 6 wird aufgenommen, dass die Abstandsflächen der BayBO gelten und durch planliche und/oder textliche Festsetzungen keine anderen Abstandsflächen gem. Art. 6 Abs. 5 Satz 2 BayBO zugelassen oder vorgeschrieben werden.

Zu 2 i: 
Die Zufahrt zu den Grundstücken wird eine eigene Flurnummer erhalten. Änderungen an der Festsetzung II.2a sind somit nicht erforderlich.

Zu 2j:
Die roten Hausbeispiele werden aus den Plandarstellungen entnommen.

Zu 2k:
Die in Ziff. II.1 beschriebenen Nutzungswünsche (EFH, DHH) werden auch in den textlichen Festsetzungen mit aufgenommen.

Zu 2l:
Die Maße 6,00 und 8,00 im westlichen Bereich der Plandarstellung werden ersatzlos entnommen.

Zu 2m:
Die Zufahrtspfeile zu den Garagen der Anwesen werden ergänzt.

Zu 2n:
Die jeweiligen Hausbäume werden außerhalb der Baugrenzen festgelegt.

Zu 2o:
Der Grünstreifen an der nördlichen Grenze wird durchlaufend dargestellt.

Zu 2p:
Der grün dargestellte Streifen, südlich der Parzelle 4 wird entfernt.

Zu 2q:
Die Parzelle des Grundstücks Fl.Nr. 1417 wird vorerst nicht in den Bebauungsplan mit aufgenommen. Die Nutzung der Fläche soll hier so verbleiben wie bisher.

Zu 2r:
Sollten Planzeichen verwendet werden, die es bisher im rechtskräftigen Bebauungsplan nicht gab, werden diese planlich festgesetzt.

Der Bauausschuss nimmt die Einwände des Landratsamtes Passau, Bauwesen rechtlich, zur Kenntnis und schlägt vor, im Deckblatt Nr. 6 die Abwägungen zu den Ziffern 2a – 2r wie festgelegt, einzuarbeiten.

Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt die Einwände des Landratsamtes Passau, Bauwesen rechtlich, zur Kenntnis und beschließt, im Deckblatt Nr. 6 die Abwägungen zu den Ziffern 2a – 2r wie festgelegt, einzuarbeiten.

Abstimmung: 16 : 0


Landratsamt Passau, SG 72, Städtebau

Abwägung:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird festgehalten, dass die Grundstücksfläche der Fl.Nr. 1417 nicht zur Verfügung steht und somit nicht mit überplant werden kann. Die einseitige, private Erschließungsstraße ist somit zwingend erforderlich.
Aufgrund der privaten Straßenerschließung werden die Wohneinheiten für die Parzellen wie folgt festgelegt: Im beplanten Gebiet sind Einfamilienwohnhäuser festgesetzt. Doppelhäuser sind nicht zulässig. 
Auf den Parzellen 73 und 74 ist eine Bebauung mit je einem Einfamilienwohnhaus mit 2 Wohneinheiten zulässig. Auf den Parzellen 75 und 76 ist eine Bebauung mit je einem Einfamilienwohnhaus mit einer Wohneinheit zulässig.

Der Bauausschuss nimmt die Einwände des Landratsamtes Passau, SG 72 Städtebau zur Kenntnis und schlägt vor, im Deckblatt Nr. 6 die Abwägungen wie festgelegt einzuarbeiten.

Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt die Einwände des Landratsamtes Passau, SG 72 Städtebau zur Kenntnis und beschließt, im Deckblatt Nr. 6 die Abwägungen wie festgelegt einzuarbeiten.

Abstimmung: 16 : 0


Landratsamt Passau, Untere Naturschutzbehörde

Abwägung:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro sowie der Unteren Naturschutzbehörde wird festgehalten, dass für die neu überplante Fläche bereits eine Ausgleichsfläche im Nachbarlandkreis erworben wurde. Die hierfür gemäß Art. 23 Abs. 3 BayNatG erforderliche Ausnahme ist zwischen den Fachstellen bereits in Abstimmung.
Die Ausgleichsflächenplanung wird dem Deckblatt Nr. 6 als Anlage beigefügt. Dazu ist wird auch eine entsprechende Festsetzung im Deckblatt Nr. 6 aufgenommen.  

Der Bauausschuss nimmt die Einwände des Landratsamtes Passau, Untere Naturschutzbehörde zur Kenntnis und schlägt vor, im Deckblatt Nr. 6 die Abwägungen wie festgelegt einzuarbeiten. Die Ausgleichsflächenplanung ist dem Deckblatt Nr. 6 als Anlage beizufügen.

Beschlussvorschlag:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschuss zu, nimmt die Einwände des Landratsamtes Passau, Untere Naturschutzbehörde zur Kenntnis und beschließt, im Deckblatt Nr. 6 die Abwägungen wie festgelegt einzuarbeiten. Die Ausgleichsflächenplanung ist dem Deckblatt Nr. 6 als Anlage beizufügen.

Abstimmung: 16 : 0












Landratsamt Passau, SG 53 Wasserrecht


Abwägung:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird festgehalten, dass die abwassertechnische Erschließung des Grundstücks Fl.Nr.1416/1 im Trennsystem erfolgen wird, um den rechtlichen Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetztes zu folgen. Der gesamte großflächige Bereich der Siedlung in Eging-Süd (Wiesenweg, Amselweg, Falkenweg, Kleiberweg, Habichtweg, Sperberweg) ist bereits im Trennsystem erschlossen. 
Das Oberflächenwasser des Grundstücks Fl.Nr.1416/1 kann problemlos auf den Ableitungskanal vom RÜB zum RRB im Bereich der Fl.Nr. 1413/1 angeschlossen werden, während das Schmutzwasser des Grundstücks Fl.Nr.1416/1 auf den im Grundstück befindlichen Mischwasserkanal angeschlossen wird.
Das genannte Formblatt wird ausgefüllt den Entwurfsunterlagen beigefügt.

Der Bauausschuss nimmt die Einwände des Landratsamtes Passau, SG 53 Wasserrecht zur Kenntnis und schlägt vor, im Deckblatt Nr. 6 die Abwägungen wie festgelegt einzuarbeiten.

Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt die Einwände des Landratsamtes Passau, SG 53 Wasserrecht zur Kenntnis und beschließt, im Deckblatt Nr. 6 die Abwägungen wie festgelegt einzuarbeiten.

Abstimmung: 16 : 0
















Wasserwirtschaftsamt Deggendorf
Abwägung:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird festgehalten, dass die geforderte Höhe auf mind. 0,25 m und die Ausführung durch entsprechende bauliche Maßnahmen (z.B. weiße Wanne) in den planlichen und textlichen Festsetzungen aufgenommen wird.

Der Bauausschuss nimmt die Einwände des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf zur Kenntnis und schlägt vor, im Deckblatt Nr. 6 die Abwägungen wie festgelegt einzuarbeiten.



Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt die Einwände des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf zur Kenntnis und beschließt, im Deckblatt Nr. 6 die Abwägungen wie festgelegt einzuarbeiten.

Abstimmung: 16 : 0


Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege


Abwägung:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird die Stellungnahme zur Kenntnis genommen. Änderungen im Bebauungsplan sind dahingehend nicht vorzunehmen.

Der Bauausschuss nimmt die Hinweise des Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege zur Kenntnis und schlägt vor, im Deckblatt Nr. 6 dahingehend keine Änderungen vorzunehmen.


Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt die Hinweise des Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege zur Kenntnis und beschließt, im Deckblatt Nr. 6 dahingehend keine Änderungen vorzunehmen.

Abstimmung: 16 : 0





Bayernwerk AG


Abwägung:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird die Stellungnahme zur Kenntnis genommen. Änderungen im Bebauungsplan sind dahingehend nicht vorzunehmen.

Die Schutzzonen für Leitungen werden in den Festsetzungen aufgenommen.

Der Bauausschuss nimmt die Hinweise der Bayernwerk AG zur Kenntnis und schlägt vor, in den Festsetzungen zum Deckblatt Nr. 6 die Schutzzonen für Leitungen mit aufzunehmen.

Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt die Hinweise der Bayernwerk AG zur Kenntnis und beschließt, in den Festsetzungen zum Deckblatt Nr. 6 die Schutzzonen für Leitungen mit aufzunehmen.

Abstimmung: 16 : 0





AWG Donau Wald

Abwägung:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird festgelegt, dass die Abfallentsorgung der Müllbehälter, wie bei den Bestandsgebäuden am Fasanenweg erfolgt. Dies ist in den Festsetzungen aufzunehmen.

Der Bauausschuss nimmt die Hinweise der ZAW Donau-Wald zur Kenntnis und schlägt vor, im Deckblatt Nr. 6 die Abwägungen wie festgelegt einzuarbeiten.

Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt die Hinweise der ZAW Donau-Wald zur Kenntnis und beschließt, im Deckblatt Nr. 6 die Abwägungen wie festgelegt einzuarbeiten.

Abstimmung: 16 : 0













Deutsche Telekom AG

Abwägung:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird die Stellungnahme zur Kenntnis genommen. Änderungen im Bebauungsplan sind dahingehend nicht vorzunehmen.

Der Bauausschuss nimmt die Hinweise der Telekom zur Kenntnis und schlägt vor, im Deckblatt Nr. 6 dahingehend keine Änderungen vorzunehmen.

Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt die Hinweise der Telekom zur Kenntnis und schlägt vor, im Deckblatt Nr. 6 dahingehend keine Änderungen vorzunehmen.

Abstimmung: 16 : 0

Der Bauausschuss nimmt sämtliche Stellungnahmen zur Kenntnis und schlägt vor, dass die gefassten Einzelbeschlüsse seitens des Planungsbüros im Deckblatt Nr. 6 eingearbeitet bzw. ergänzt werden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt sämtliche Stellungnahmen zur Kenntnis und beschließt, dass die gefassten Einzelbeschlüsse seitens des Planungsbüros im Deckblatt Nr. 6 eingearbeitet bzw. ergänzt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.03.2024 07:36 Uhr